Hallo,
mal eine ganz einfache Frage:
Wie rechnet Ihr einen Bruch z.B. einer UK Prothese mit 2 Locatoren (o.ä.) ab? Nur die normale Bruchrepartur (Modell, Grundeinheit, Leistungseinheit und Versand) oder irgeneinen Zuschlag ?
Vielen Dank
Hallo bastler,
genauso mussten wir das früher immer machen, wenn die 14er Kassenleistung waren - und diese Brüche kamen in Uks häufig, um nicht zu sagen, dauernd vor.
Inzwischen konnten wir für Locatoren in Totalen ("als Reklamationsversicherung" auch für die Praxis interessant) bei unseren Kunden durchsetzen, dass unter der Zahnreihe verlaufende Basisteile (3, Seiten, Front; prv) die ZEs bruchsicher stabilisieren. Die Locatorsekundärkappen kleben wir in die in den Basisteilen enthaltenen "Kragenfassungen" ein.
MfG hf
...ja, machen wir ähnlich. Aber mich interessiert die Abrechnung. Wir reparieren auch Prothesen, die nicht von uns hergestellt wurden oder bei denen die Locatoren später eingearbeitet wurden. Die notwendigen Paltzhalter beim Gipsen z.B......
Für Platzhalter _ Hilfsteil in Abruck 0022, Konfektionsteil ist zusätzlich abrechenbar.
Eventuell anzubringende Retention ebenfalls.
Ja, darauf wollte ich hinaus. Allerdings ist von der Beschreibung her der Platzhalter fragwürdig. Wir haben ja keinen kombinierten ZE....sondern nur eine Prothese.
"Die L-Nr. 002 2 ist je Konfektionsteil abrechenbar. Nur abrechenbar bei Neuanfertigung oder Wiederherstellung eines kombinierten
Zahnersatzes, sowie bei einer geteilten Brücke, wenn das Primärteil im Mund vorhanden ist. Als Platzhalter ist das Konfektionsteil gesondert abrechenbar; für das ggf. erforderliche Herstellen und Anbringen einer Retention an das Konfektionsteil ist die L-Nr. 803 0 abrechenbar."
@ bastler:
was ist denn dann bei euch eine Coverdenture?
Ich weiß schon, was eine Coverdenture Prothese ist; mir geht es nur darum zu wissen , ob die Platzhalter bei einer Reparatur (s.o.) abgerechnet werden könen.