Abrechnung nach neu...
 
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Abrechnung nach neuem Abdruck

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Estimable Member
Beigetreten: Vor 17 Jahren
Beiträge: 98
Themenstarter  

Hallo,

selten erhalte ich einen neuen Abdruck für z.B. eine Einzelkrone, weil nach ausgießen die Präpgrenze nicht erkennbar ist, oder die Passung der Krone nicht stimmt.

Mich würde interessieren, ob hier das Sägemodell erneut berechnet werden darf, bzw. bei Neuherstellung auch die Artikulation?

Vielen Dank schon mal.


   
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Honorable Member Admin
Beigetreten: Vor 20 Jahren
Beiträge: 435
 

Ich sehe das Problem, dass du das dem Patienten in Rechnung stellst, der ist aber nicht Schuld an der Misere.

 


   
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Estimable Member
Beigetreten: Vor 17 Jahren
Beiträge: 98
Themenstarter  

Wenn nach einer Wachsanprobe z.B. eines 28er ein neuer Biß genommen wird, wird ja die neue Artikulation, Umstellung der Zähne und Versandkosten auch mit berechnet.

Dachte es gibt vielleicht auch bei anderen Arbeitsschritten solche Abrechnungsmöglichkeiten.


   
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Zahnseide2
Reputable Member
Beigetreten: Vor 15 Jahren
Beiträge: 419
 

Wenn das Labor zuviele Kunden hat kann es sinnvoll sein das berechnen. Ich denke das wird die Zahl der Kunden zuverlässig reduzieren.

Ansonsten wäre es sicher besser gemeinsam mit dem Behandler zu überlegen, wie man solche Abdruck- oder Registrierungsfehler besser vermeiden kann.

 


   
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homo faber
Estimable Member
Beigetreten: Vor 9 Jahren
Beiträge: 105
 

Hallo, keine Frage, dass es richtig und wichtig ist, sich mit der Praxis abzustimmen. Fast alle unsere Kunden (auch deren aktuelle NachfolgerInnen) in den Praxen haben verstanden, dass unsere Pingeligkeit ihren Patienten nützt und auch dem Ruf der Praxis; so erhalten wir oft den Hinweis, das neue Modell berechnen zu dürfen und immer, wenn ich zur erneuten Abrucknahme in die Praxis kommen sollte.

Schwieriger ist es bei der Bissregistrierung, da muss ich mehr Eigenleistung erbringen, entweder in der Praxis oder in unserem Labor, denn leider steht das schöne lächeln mit den Zähnen inzwischen so weit im Vordergrund vor der korrekten Funktion der Zähne, dass mir dann der Auftrag erteilt wird zu erläutern, dass Patienten beim Registrat auf mehr zu achten haben als auf das Kommando "Zubeißen!" die Klappe zuzumachen - da muss ich öfter mal "Rumgerbern"; aber es lohnt sich, es wird dann mit Zustimmung der Patienten meist auch privat abrechenbar.


   
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