Hallo,
in letzter Zeit wird uns häufig die Position "0022 Platzhalter" bei Reparaturen aus unseren Rechnungen "gestrichen"
Was habt Ihr da für Erfahrungen? Berechnet Ihr die Position überhaupt.....oder nur nach BEB?
Bin gespannt......
Die Position Platzhalter ist ja irgendwo definiert.
Wenn nach dieser Definition die Berechnung berechtigt ist, dann hat niemand das Recht, euch diese zu streichen.
Es ist auch völlig ohne Belang, ob sonst noch jemand diese Position berechnet, wenn ihr die mit Recht ausweist, ist die vom Auftraggeber zu bezahlen.
Andernfalls wäre das eine Vorteilsgewährung (versteckter Rabat) , die der ZA an seinen Patienten weiter zu geben hat, aber nur wenn ihr das duldet, mit dem Streichen der Position.
....nee, nee, die "Streichung" erfolgt seitens der KZV.
wenn die Position zu Recht aufgeführt ist, dann würde ich mich degegen wehren, zur Not auch mit juristischem Beistend.
002 2 Platzhalter einfügen
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Einfügen eines Konfektionsteiles in den Abdruck
Erläuterungen zur Abrechnung:
Die L-Nr. 002 2 ist je Konfektionsteil abrechenbar.
Nur abrechenbar bei Neuanfertigung oder Wiederherstellung eines kombinierten Zahnersatzes, sowie bei einer geteilten Brücke, wenn das Primärteil im Mund vorhanden ist.
Als Platzhalter ist das Konfektionsteil gesondert abrechenbar; für das ggf. erforderliche Herstellen und Anbringen einer Retention an das Konfektionsteil ist die L-Nr. 803 0
abrechenbar.
....und bei Reparaturen, wie handhabt Ihr das denn? Also z.B. bei einer Erweiterung einer Geschiebeprothese...?
Hier die Regelversorgung mit Beispielen. Der Zahnarzt muss auch die richtige Pos. abgerechnet haben. Falls es nicht klappt, kann man sich an die Innung wenden. Die geben die Nötigen Infos.