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bastler
aktives Mitglied Mitglied
Beigetreten: Vor 17 Jahren
Beiträge: 499
Themenstarter  

Hallo,

in letzter Zeit wird uns häufig die Position "0022 Platzhalter" bei Reparaturen aus unseren Rechnungen "gestrichen"

Was habt Ihr da für Erfahrungen? Berechnet Ihr die Position überhaupt.....oder nur nach BEB?

Bin gespannt......


   
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dentalfriedrich
aktives Mitglied Mitglied
Beigetreten: Vor 9 Jahren
Beiträge: 128
 

Die Position Platzhalter ist ja irgendwo definiert.

Wenn nach dieser Definition die Berechnung berechtigt ist, dann hat niemand das Recht, euch diese zu streichen.

Es ist auch völlig ohne Belang, ob sonst noch jemand diese Position berechnet, wenn ihr die mit Recht ausweist, ist die vom Auftraggeber zu bezahlen.

Andernfalls wäre das eine Vorteilsgewährung (versteckter Rabat) , die der ZA an seinen Patienten weiter zu geben hat, aber nur wenn ihr das duldet, mit dem Streichen der Position.


   
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bastler
aktives Mitglied Mitglied
Beigetreten: Vor 17 Jahren
Beiträge: 499
Themenstarter  

....nee, nee, die "Streichung" erfolgt seitens der KZV.


   
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dentalfriedrich
aktives Mitglied Mitglied
Beigetreten: Vor 9 Jahren
Beiträge: 128
 

wenn die Position zu Recht aufgeführt ist, dann würde ich mich degegen wehren, zur Not auch mit juristischem Beistend.


   
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aktives Mitglied Mitglied
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 77
 

002 2 Platzhalter einfügen

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Einfügen eines Konfektionsteiles in den Abdruck

Erläuterungen zur Abrechnung:

Die L-Nr. 002 2 ist je Konfektionsteil abrechenbar.

Nur abrechenbar bei Neuanfertigung oder Wiederherstellung eines kombinierten Zahnersatzes, sowie bei einer geteilten Brücke, wenn das Primärteil im Mund vorhanden ist.

Als Platzhalter ist das Konfektionsteil gesondert abrechenbar; für das ggf. erforderliche Herstellen und Anbringen einer Retention an das Konfektionsteil ist die L-Nr. 803 0

abrechenbar.


   
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bastler
aktives Mitglied Mitglied
Beigetreten: Vor 17 Jahren
Beiträge: 499
Themenstarter  

....und bei Reparaturen, wie handhabt Ihr das denn? Also z.B. bei einer Erweiterung einer Geschiebeprothese...?


   
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osfrontale
aktives Mitglied Mitglied
Beigetreten: Vor 15 Jahren
Beiträge: 649
 

Hier die Regelversorgung mit Beispielen. Der Zahnarzt muss auch die richtige Pos. abgerechnet haben. Falls es nicht klappt, kann man sich an die Innung wenden. Die geben die Nötigen Infos.

http://www.vdzi.net/fileadmin/user_uploads/downloads/pdf/betriebswirtschaft/BEL/Befunde_Festzuschuesse.pdf