Abrechnung
2
Beiträge
2
Benutzer
0
Likes
1,800
Ansichten
Themenstarter 21. Mai 2015 9:03
Ich habe irgendwo einmal gelesen, dass weichbleibende Unterfütterungen grundsätzlich nach BEB (privat) abgerechnet werden. Also keine Regelleistung sind. Stimmt diese Info oder weiss jemand besser bescheid?
21. Mai 2015 14:17
Nein ! 6.6. oder 6.7. Seite 36
Pos. N3821 Weichkunststoff Regelversorgung
Verarbeitung von Weichkunststoff :
Erläuterung zum Leistungsinhalt:
Verarbeitung von Weichkunststoff bei der Herstellung oder Wiederherstellung der Basis einer Prothese, eines Basisteils einer Prothese oder bei der Herstellung eines Aufbissbehelfs
Erläuterungen zur Abrechnung:
Die L-Nr. 382 1 ist je Prothese oder je Aufbissbehelf einmal abrechenbar.
Plus zusätzlich das Material !