Hallo,
wie rechnet Ihr eigentlich Flex- Prothesen ab? Ich meine VALPLAST und dergleichen?
Privat oder über Kasse?
Bastler?
...keiner hier der Flex Prothesen macht? Kann ich gar nicht glauben.......
Bastler
Hab mich auch mal dafür interressiert.
Das Problem ist, wenn mal was repariert oder unterfüttert werden soll.
Dann muss man das Ganze neu herstellen.
Hi,
@Bastler: Also beim Thema "Flex-Prothesen" kann ich nur etwas zu unserem Valplast-Material sagen - ob das auch auf Dein Flexmaterial anwendbar ist? Valplast zumindest lässt sich über die Kasse mit Festzuschuss abrechnen. Klingel doch einfach einmal bei uns durch, dann kann ich zu der Abrechnung von Valplast noch Details geben.
@Ostfrontale: Also Unterfüttern und Reparieren ist bei Valplast kein Problem... Unterfüttern geht sogar mit Kaltpolymerisat "ganz normal" im Fixator, Erweiterung auch mit Kaltpolymerisat (wenn keine Allergie vorliegt und keine neue Halteklammer benötigt wird). Auch Chair-side Unterfüttern geht. Gibt es sogar deutsche Uni Studien zu. Alternativ kann aber auch jederzeit Valplast mit Valplast angespritzt werden (das ist dann aber tatsächlich etwas aufwendiger). ... 🙂
LG von der Küste,
Weithas
@ Weithas,
das kannst du gerne hier veröffentlichen, schliesslich sind wir in der Rubrik Abrechnung.
Ich tippe mal auf
BEL 382 2 Sonderkunststoff
Erläuterung zur Abrechnung:Die L-Nr. 382 2 ist nur bei zahnärztlicher Indikationsstellung abrechenbar.
Die L-Nr. 382 2 ist einmal je Prothese oder je Aufbissbehelf abrechenbar.
Hinweise:Mehraufwand für die Verwendung von Sonderkunststoff bei neuen Prothesen oder bei Schienen.
Er ist auch dann abrechenbar, wenn nur Teile der Prothese oder des Aufbissbehelfs aus Sonderkunststoff gefertigt werden.
Der Sonderkunststoff ist als Material gesondert abrechenbar.
oder
BEL 382 1
Erläuterung zur Abrechnung:Die L-Nr. 382 1 ist je Prothese oder je Aufbissbehelf einmal abrechenbar.
Hinweise:Mehraufwand für die Verwendung von Weichkunststoff bei neuen Prothesen oder bei Schienen.
Er ist auch dann abrechenbar, wenn nur Teile der Prothese oder des Aufbissbehelfs aus Weichkunststoff gefertigt werden.
Der Weichkunststoff ist als Material gesondert abrechenbar.
Die BEL II-Positionen 3821+3822 sind tatsächlich bei definitiven Versorgungen ansetzbar, jedoch nicht für Interimsprothesen. Wird eine solche Flex-Kuststoffversorgung anstelle eines ModellGUSS beauftragt, würde mich mal interessieren, wie die Klammern abgerechnet werden können. In der BEL-II-Leistungsbeschreibung handelt es sich ja um gegossene, bzw. gebogene Klammern... "gespritzte" Klammern sind ja wohl eher so`ne Grauzone.
"Was der Planetenlauf umkreist und was ihr Schimmer überglänzt, so weit sei Dir dein Ziel gegrenzt, das hast Du Macht, Dir zu erwerben." ( Parcival, Wolfram v. Eschenbach )