Implantate
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Themenstarter 10. Oktober 2015 14:17
Hallo, normalerweise ist es doch so, dass man auf Materialien einen frei kalkulierbaren Aufschlag berechnen darf. Nun lese ich erstmals auf einer Rechnung von Camlog, dass "...Implantate und Materialien nach §9 GOZ zu Einkaufspreisen weiter zu berechnen sind."
Habe ich da etwas verpasst? Gilt das auch für andere Materialien wie Zähne, o.ä.?
Danke und Gruß
10. Oktober 2015 16:44
Es müssen sogar Rabatte an den Kunden, sprich den Patienten weitergegeben werden.