Ihr Lieben,
jahrelang habe ich Gussbrückenglieder besonders bei NEM lingual bzw. palatinal ausgehöhlt nach Modellation, um der Lunkerproblematik massiver Brückenglieder Herr/Frau zu werden.
Natürlich immer unter Berücksichtigung der Stabilität der gesamten Brücke. Diese Aushöhlungen wurden zur Fertigstellung dann meist mit Opaker und Schichtkunststoff verblendet und verschlossen.
Nun sagt mir ein neuer Behandler, dass sei nicht „rechtskonform“.
Nun also die Frage: Stimmt das? Und wenn ja oder nein, wo kann ich das schwarz auf weiß definitiv nachlesen?
liebe Grüße euch allen
Lou
Hallo Lou,
das wird keiner irgendwo nachlesen können. So lange du die Stabilitätskriterien des Materialherstellers beachtest und die Verblendung weder optisch noch die Langlebigkeit beeinflusst, sehe ich hier keinen Handlungsbedarf.
Wie kommt der Behandler eigentlich an diese Infos?
Gruß
Thorsten
na, wie so mancher Dentist an seine Infos kommt: ER ist dieser Meinung 😉
viele Behandler tun sich schwer, technische Kriterien zu verstehen oder nachzuvollziehen, setzen daraufhin irgendetwas in die Welt, und dann fängt das Diskutieren und Debattieren an.
Gerade die jüngere Generation bekommt viele (gute) Techniken an der Uni nicht mehr vermittelt (siehe gegossene Stiftaufbauten), die aber durchaus gut und lang erprobt sind. Da muss man sie dann jedes Mal neu heranführen.