63 Jahre Praxislabo...
 
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63 Jahre Praxislabor. Wie sieht es heute aus mit deren Berechtigung?

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Rainer Ehrich
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Nach dem letzten Bericht in WISO und dem eingereichten Gutachten seitens des Arbeitgeberverbandes (AVZ) vetreten durch Manfred Heckens beim Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages bezüglich der rechtlichen Grundlage von Praxislaboren, wird das Thema Praxislabore, auch im Hinblick auf das neue Antikorruptionsgesetz, mehr diskutiert, denn je. Praxislabore sind für die gewerblichen Dentallaboren schon immer ein "Dorn im Auge". Verständlich, da ihnen nicht nur ca. ein Drittel des Gesamtumsatzes Zahnersatz genommen wird, sondern auch ein Wettbewerbsnachteil durch sehr unterschiedliche Voraussetzungen entsteht. Am Ende des Artikels finden Sie nach dem Fazit eine Zusammenfassung des Gutachten des AVZ, welches ich hier einmal unkommentiert reinstelle.Nach dem letzten Bericht in WISO und dem eingereichten Gutachten seitens des Arbeitgeberverbandes (AVZ) vetreten durch Manfred Heckens beim Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages bezüglich der rechtlichen Grundlage von Praxislaboren, wird das Thema Praxislabore, auch im Hinblick auf das neue Antikorruptionsgesetz, mehr diskutiert, denn je. Praxislabore sind für die gewerblichen Dentallaboren schon immer ein "Dorn im Auge". Verständlich, da ihnen nicht nur ca. ein Drittel des Gesamtumsatzes Zahnersatz genommen wird, sondern auch ein Wettbewerbsnachteil durch sehr unterschiedliche Voraussetzungen entsteht. Am Ende des Artikels finden Sie nach dem Fazit eine Zusammenfassung des Gutachten des AVZ, welches ich hier einmal unkommentiert reinstelle.

Mehr dazu auf meinem Blog im aktuellen Artikel von heute.

Grüße

Rainer Ehrich

Lieber fehlerhaft beginnen, als perfekt zu zögern


   
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Rainer Ehrich
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Und hier der nächste Artikel zum Thema Prxislabore. Es bewegt sich etwas. ENDLICH 🙂

Hier ist der aktuelle Artikel
http://dzw.de/artikel/zahntechnik-ohne-qualifizierte-ausbildung-kein-patientenschutz?utm_source=CleverReach&utm_medium=email&utm_campaign=28-02-2017+DZW-Newsletter+KW+09&utm_content=Mailing_6762878

Lieber fehlerhaft beginnen, als perfekt zu zögern


   
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Rainer Ehrich
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Beigetreten: Vor 9 Jahren
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Deswegen liebe ich Facebook und vor allem die Gruppen-Funktion:

10 Dentallabore haben Ihrer HWK schon geschrieben. Damit wird indirekter Druck auf die PLs ausgeübt. Ausserdem hat Guido Braun eine echt geilen Brief aufgesetzt, den ich hier gerne teilen möchte:

Das Entwurfsschreiben ist zwar vom Impetus in der Tat nicht neu, aber gerade jetzt überfällig. Daher trotzdem: Bravo! Wenn jeder selbständige Zahntechnikermeister den Text auf sein Briefpapier kopiert und an die zuständige HwK schickt hat für 70 Cent Porto dem Zahntechniker-Handwerk einen wahren Dienst erwiesen.

Leider hat der namenlose Kollege, der sich die Mühe gemacht hat, den Text zu generieren, zuvor wohl nicht die aktuelle Entwicklung verfolgt. Daher im Folgenden mein Entwurf:

pp (= Mitgliedsnummer bei der HwK)
Antrag auf Erlass der Handwerkskammerbeiträge

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich den Antrag auf Erlass der Handwerkskammerbeiträge mit sofortiger Wirkung per 2017 bis auf weiteres.

Begründung:
Ich stelle mit meinem Betrieb zahntechnische Leistungen handwerksmäßig her und bin daher Zwangsmitglied der Kammer (§ Anlage A, Nr. 37). Als solches bin ich beitragspflichtig, § 113 HwO. Die Ausübung des Zahntechniker-Handwerks setzt die betriebsleitende Meisterpräsenz mit allen Anforderungen daran voraus. Eine Ausübungserlaubnis ist gesetzlich ausgeschlossen, § 7b Abs. 1 HwO.

Daneben gibt es indes im Handwerkskammerbezirk ungezählte zahntechnische Handwerksbetriebe, die ohne die erforderliche Eintragung in die Handwerksrolle betrieben werden. Gemeint sind die zahntechnischen Labore der Zahnärzte. Diese Handwerksbetriebe seien von der Kammer unter Bezug auf die höchstrichterliche Rechtsprechung als nichteintragspflichtige Hilfsbetriebe eingestuft worden.

Der Kammer ist – oder sollte zumindest zwischenzeitlich – das Rechtsgutachten von DETTERBECK, STEFFEN, Das zahnärztliche Praxislabor, Berlin 2016, bekannt. Danach sind zahnärztliche Praxislabore, ganz gleich in welcher betriebenen Derivatsform, allesamt keine Hilfsbetriebe, § 3 Abs. 3 HwO, sondern eintragungspflichtige Nebenbetriebe, § 3 Abs. 1 HwO. Der Umfang dieser Nebenbetriebe übersteigt regelmäßig die Bagatellgrenze des § 3 Abs. 2 HwO. Mit der Novelle der Handwerksordnung von 2004 kann der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG vom 11.05.1979 – 5 C 16/79) nicht länger gefolgt werden.

Ich halte der Handwerkskammer vor, dass ihrerseits nichts unternommen wurde, die zahntechnischen Nebenbetriebe der Zahnärzte im Bezirk in die Handwerksrolle einzutragen. Nach wie vor entrichten die Zahnärzte für diese zahntechnischen Nebenbetriebe keine Handwerkskammerbeiträge, wie sie regelmäßig auch nicht die Anforderung nach der Handwerksordnung erfüllen. Diese Privilegierung stellt einen Wettbewerbsnachteil für meinen Betrieb dar. Ich erhebe den Vorwurf der Ungleichbehandlung und Diskriminierung. Die Kammer schafft mit den zu befolgenden Auflagen, sowie den Gebühren und Beiträgen einseitig Wettbewerbsnachteile für meinen Betrieb.

Diese Wettbewerbsnachteile würden durch Erlass der Beiträge teilweise gemildert, weshalb meinem Antrag der Erfolg nicht versagt sein kann. Jedenfalls solange nicht, als die Kammer ihren Pflichten bezüglich der zahnärztlichen Praxislabors in ihrem Bezirk nicht nachkommt.

Unabhängig von meinem Antrag mache ich die Kammer darauf aufmerksam, dass durch die Untätigkeit in der Sache der von der Handwerksordnung verfolgte Patientenschutz durch die unkontrolliert tätigen Praxislabore der Zahnärzte in großem Umfang zu Lasten der Bevölkerung unterlaufen wird. Schließlich setzt die Kammer sich mit ihrer Untätigkeit dem Vorwurf der Duldung und Förderung der Schwarzarbeit aus, § 1 Abs. 2 Nr. 5 SchwarzArbG.

Mit freundlichen Grüßen
(Also jetzt mal flink an die Tasten ... GB)

Lieber fehlerhaft beginnen, als perfekt zu zögern


   
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dentalfriedrich
Estimable Member
Beigetreten: Vor 10 Jahren
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Zitat aus Beitrag #52

Ausserdem hat Guido Braun eine echt geilen Brief aufgesetzt, den ich hier gerne teilen möchte:................................

...........................Leider hat der namenlose Kollege, der sich die Mühe gemacht hat, den Text zu generieren, zuvor wohl nicht die aktuelle Entwicklung verfolgt. Daher im Folgenden mein Entwurf:

Zitat Ende

Mich interessier nun doch, von wem ist denn jetzt der dann folgende Brief oder Briefentwurf?

Aber egal, nirgendwo im Gesetzeswerk steht geschrieben, dass Zahnärzte kein Praxislabor betreiben dürfen.

Es gibt da gewisse Grenzen in der Menge und Wertigkeit, die aber so schwammig sind, dass man hier nie konkret sagen kann, wann die Grenzen überschritten sind.

Hier bedarf es einer interpretationsfreien Festlegung der Grenzen der von einem zahnärztlich betriebenen Praxislabor zu erbringenden Tätigkeiten.

Das kann aber nur die Gesetzgebung und nicht die HWK.

Mit den hier angeführten Argumenten geht man die Gefahr ein, dass die zahnärzliche Praxislabore Bestandteil der Überprüfung der Zahnarztkammern werden.

Hier sollte man einfach mal überlegen, welches Interesse die Politik haben sollte, für 50T Zahntechniker Gesetze zu machen.

Das Ziel der Zahntechniker kann nicht sein, die Praxislabore abzuschaffen, sondern ihren eigenen Tätigkeitsbereich zu erweitern, und das politisch durchzusetzen.

Das kann man aber nur mit Argumenten die volkswirtschaftlich Nutzen für Krankenkassen und den Patienten bringt.


   
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Zahnseide2
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Beigetreten: Vor 15 Jahren
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#44 und folgende https://www.frankfurt-main.ihk.de/industrie_innovation_umwelt/industrie/abgrenzung_handwerk/

Ich finde die Argumentation der ZT ziemlich daneben.

Weiter unten ein Zitat, das diese ganze Diskussion eigentlich beenden sollte, weil man juristisch damit argumentieren kann, dass der Zahnarzt in der ZT in Relation zum ZTM durchaus die Rolle eines Ingenieurs einnimmt und ausserdem dank der wissenschaftlichen Hochschulausbildung in der Lage sein sollte sich ggf. fehlendes praktisches oder theoretisches Wissen in der Zahntechnik auch selber zu erarbeiten.

Das Zitat, das ich per google mit "KfZ handwerk ingenieur statt meister" gefunden habe und das zeigt, wie es inderen Bereichen läuft:

Quelle: www.frankfurt-main.ihk.de/industrie_innovation_umwelt/industrie/abgrenzung_handwerk/

VIII. Sind die Eintragungsvoraussetzungen auch bei einem Ingenieur oder staatlich geprüften Techniker erfüllt?

Wer eines der in der Anlage A genannten zulassungspflichtigen Handwerke als stehendes Gewerbe ausüben will, bedarf der Eintragung in die Handwerksrolle. In diese wird eingetragen, wer in dem von ihm zu betreibenden Handwerk oder in einem verwandten Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat.

Eine weitere zusätzliche Möglichkeit der Zulassung zur Eintragung in die Handwerksrolle wurde mit der so genannten Altgesellenregelung ab Januar 2004 in das Gesetz aufgenommen. Einzelheiten zu dieser neuen Regelung sind unter Ziffer IX erläutert.

Die Eintragungsvoraussetzung wird auch erfüllt von Ingenieuren, Absolventen von technischen Hochschulen oder staatlich anerkannten Fachschulen für Technik und für Gestaltung. Diese Personengruppe wird mit dem Zulassungspflichtigen Handwerk eingetragen, dem der Studien- oder der Schulschwerpunkt ihrer Prüfung entspricht. Diese Regelung gilt auch für Personen, die eine andere, der Meisterprüfung für die Ausübung des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks mindestens gleichwertige deutsche staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung erfolgreich abgelegt haben. Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllt sind, trifft die Handwerkskammer.

Weiter unten in der Liste tauchen auch die Zahntechniker auf:

...

37. Zahntechniker

....

Damit darf ein Zahnarzt auch ein gewerbliches zahntechnisches Labor eröffnen und er darf folglich auch ein Praxislabor führen und Zahntechniker ausbilden. Ein Meisterzwang für Praxislabore oder Verbot von Praxislaboren zu fordern ist vor diesem Hintergrund unsinnig.

Es ist zudem bekanntlich der Zahnarzt und nicht der Zahntechnikermeister, der die prothetischen Arbeiten abnimmt und eingliedert. Der Zahnarzt ist daher per Definition qualifiziert die Qualität des Zahnersatzes zu prüfen. Der zahntechnische Meistertitel hat daher nur im Geschäftsverhältnis Zahnarzt - Gewerbliches Labor einen Sinn. Der Meistertitel soll also nur dem Zahnarzt eine Hilfestellung und eine gewisse Sicherheit bei der Wahl eines gewerblichen Labors geben - sofern er die Arbeit warum auch immer nicht unter seiner eigenen Aufsicht und Anleitung im Praxislabor fertigen lassen kann oder möchte. Man beachte hier auch, dass die Zahntechniker in einer Liste mit Berufen wie Glaser, Tischler, Bäcker, und Konditor aufgeführt werden.

Die Zahntechniker sollten den Ball zudem besser sehr flach halten, denn es geht ihnen in Deutschland sehr gut, wenn viel Arbeit und Umsatz gut ist. Siehe die Tabelle in http://www.freizahn.de/2016/07/zahnaerztliche-kulturunterschiede/

PS:

Auf der Suche, ob es bereits eine deutsche Übersetzung von 'The Intellectual Yet Idiot' gibt, bin ich gestern auf folgenden Kommenar auf Dem Gelben Forum gestossen:

Vorschlag für "Intellectual Yet Idiot"-Übersetzung:

.....

"Gebildeter Dummkopf" oder auch "Parteimitglied der Grünen". Sorry für den Flachs...und eine
akkuratere, ernsthafte Übersetzung fällt mir im Moment nicht ein.

Das IYI-Syndrom könnte im Zusammenhang mit dem allseits beliebten Dunning-Kruger-Effekt stehen.

Ich selber würde 'Intellectual Yet Idiot', nachdem ich wie ich finde sehr lesenswerten und amüsanten Text von Nasim Taleb gelesen habe, als 'Intellektueller trotzdem Idiot' übersetzen.

Dunning-Kruger Effekt verlinke ich auf die deutsche Seite von Wikipedia.

Das Postscript war jetzt nicht nett, aber es scheint mir für machen in diesem, unserem Land sinnvoll auch diese Seiten der Realität einmal zu betrachen.


   
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dentalfriedrich
Estimable Member
Beigetreten: Vor 10 Jahren
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Nur mal so zur Erinnerung

1951 "Ulmer Abkommen" zwischen dem Bundesverband Deutscher Zahnärzte (BDZ) und dem Bundesverband der rein gewerblichen zahntechnischen Laboratorien e.V. (BGZL)

  • Zahntechniker verzichten auf eingliedernde Tätigkeit
  • Ausbildungsrecht von Lehrlingen obliegt allein den Zahntechnikern
  • Zahnärzte verzichten auf die Errichtung von Gemeinschaftslabors
  • Dentisten können aufgrund des Zahnheilkundegesetzes zukünftig dem zahnärztlichen Berufsstand zugeordnet werden

1952 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde Ausfertigungsdatum: 31.03.1952

https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/zhg/gesamt.pdf

1958 "Hamburger Abkommen": Bestätigung des "Ulmer Abkommens" durch den BDZ und den VDZI

Und hier mal eine interessante Adresse zum Thema

http://www.initiative-zahntechnik.eu/


   
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osfrontale
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Beigetreten: Vor 16 Jahren
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Quelle : DZW 08/2017 Seite 3 - 4

http://www.dzw.de/artikel/vorsicht-bei-laborbeteiligungen-kritischer-blick-auf-eine-komplexe-materie :

Konfrontiert mit den obigen Problemfeldern, ist die erste Reaktion vieler betroffener Zahnärzte zunächst, das gewerbliche Labor, an dem sie beteiligt sind, in ein Eigenlabor oder eine Praxislaborgemeinschaft umzuwandeln. Dies ist in vielen Fällen jedoch nicht zu empfehlen, vor allem nicht bei größeren Laboren mit mehreren beteiligten Zahnärzten. Hier besteht nicht nur ein erheblicher Verwaltungsaufwand, sondern es treten auch noch weitere organisatorische Probleme hinzu, wie beispielsweise der Umstand, dass die Zahntechniker jeweils bei einem der beteiligten Zahnärzte anzustellen sind. Ohnehin ist im dentalen Markt die Tendenz auszumachen, dass Praxislabore beziehungsweise Praxislaborgemeinschaften – auch jenseits des Antikorruptionsgesetzes – unter verstärkter Zulässigkeitsbeobachtung stehen. Dabei wird zum Teil die rechtliche Zulässigkeit eines Praxislabors in seiner heute üblichen Form insgesamt in Frage gestellt.

Wir weisen darauf hin, dass die Zahnärztekammern und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen nicht als sogenannte Clearingstellen fungieren, die bestehende gesellschaftsrechtliche Konstrukte überprüfen und unter Umständen ein strafrechtliches Plazet erteilen.

Seien Sie daher vorsichtig, was Sie an Ihre Kammer beziehungsweise KZV schicken! Wie ausgeführt, sind diese Behörden im Rahmen eines Informationsaustauschs zur Weitergabe der problematischen Mitteilungen auch an die Staatsanwaltschaft verpflichtet.


   
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dentalfriedrich
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Beigetreten: Vor 10 Jahren
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Ich denke, das ist auch hilfreich zum Verständnis der momentanen Rechtslage :

was geht, und was geht nicht!

www.bzb-online.de/apr12/29_31.pdf


   
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meistMeister
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Beigetreten: Vor 10 Jahren
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@ # 30

Viele Zahnärzte ändern ihre Labor GmbH auch. Oft sind sie nur noch Stille Teilhaber. Dieses Modell ist allerdings nicht neu. Hat es früher auch schon gegeben. Diese ZÄ "schwören" dann auf ihr "gewerbliches" Labor mit dem sie zusammenarbeiten. Kein Wunder!Zwinkernd


   
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osfrontale
Honorable Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 649
 

Was heisst in diesem Falle "stiller Teilhaber" ????

Ohne Moos ist doch nicht´s los !!!

So ganz nur für echte Freundschaft (gibt es in dieser Sparte wohl kaum) läuft da doch nichts.

Unlauterer Wettbewerb ist auch im Antikorruptionsgesetz beschrieben.

Wir sollten uns über solche "Praktiken" regelmässig und offen unterhalten !!!!

......Und auch weiterleiten .

Nur so kann man dies bekämpfen.


   
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meistMeister
Estimable Member
Beigetreten: Vor 10 Jahren
Beiträge: 128
 

Es handelt sich dabei um eine Gesellschaft mit stillem Teilhaber auch "Stille Gesellschaft" genannt. Dieser Teilhaber tritt nicht Erscheinung, ausser beim Fin.-Amt. Das ist normalerweise eine nicht unübliche Praxis bei Unternehmen.

War anderes gilt für das Dentallabor. Weil dieser stille Teilhaber an Gewinnen beteiligt wird. Oftmals sind das auch GmbH & Co. Kg, die eine Verwaltungsgesellschaft vorschalten. Es gibt die tollsten Konstruktionen.

Und da sind wir wieder beim Antikorruptionsgesetz. Dieser stille Teilhaber hat, wenn auch das BGB das nicht vorsieht, als gleichzeitiger Auftraggeber natürlich erheblichen Einfluss auf das Unternehmen. Es ist von aussen aber nicht erkennbar. Nur für das Fin.-Amt wegen der Besteuerung der Gewinne.

Wie man sieht gibt es sehr interessante UNternehmenskonstruktionen. Und das ganze kann man noch mit einer beliebig grossen Zahl von Zahnärzten fortführen. Oder eine AG gründen mit Aktien-Beteiligung.....usw.


   
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osfrontale
Honorable Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 649
 

Das Finanzamt ist als staatliche Einrichtung auch an die gängigen Gesetze gebunden.

Also muss eine solche " Praktik" bei Bekanntwerden zur " Behandlung" gebracht werden.

Das Antikorruptionsgesetz ist ja erst seit Juni 2016 in Kraft und man kennt die Auswirkung noch nicht.

Vorher war das im Sozialgestzbuch geregelt.

Jetzt ist es aber im Strafgesetzbuch.

Jetzt muss jeder Anzeige nachgegangen werden - sogar einer anonymen.

Wenn man sich das mal vorstellt ............... da müßte so mancher Findige kalte Füsse bekommen.

http://www.dzw.de/artikel/heckens-wir-wissen-nicht-ob-dentallabore-bereits-diesem-stadium-der-diskussion-eine-klage

http://www.dzw.de/artikel/juristisches-gutachten-stellt-praxislabore-infrage

Nachzulesen z.B. : https://zkn.de/fileadmin/user_upload/publikationen/Skripte_Bez-St-Fortb/Hildesheim_am_2016-09-28_Rechtsfallen.pdf

Seiten 31 - 36


   
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meistMeister
Estimable Member
Beigetreten: Vor 10 Jahren
Beiträge: 128
 

Gibt es eigentlich was Neues in Bezug auf Praxislabor? Ich sehe nur, dass viele Praxislabore Zahntechniker suchen.

Also, geht es ins Finale? Praxislabor blutet die gewerblichen Meisterlabore aus?


   
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dentalfriedrich
Estimable Member
Beigetreten: Vor 10 Jahren
Beiträge: 128
 
Geschrieben von: @meistmeister

Gibt es eigentlich was Neues in Bezug auf Praxislabor? Ich sehe nur, dass viele Praxislabore Zahntechniker suchen.

Also, geht es ins Finale? Praxislabor blutet die gewerblichen Meisterlabore aus?

Lass es mich einmal so erklären!

Nachdem die gewerblichen Labore die Feldversuche für die Industrie in Sachen CAD-CAM gemacht haben, und die Dinger mittlerweile ziemlich gut laufen, praxistauglich und einigermaßen bezahlbar sind, ist natürlich bei dem ein oder anderen Zahnarzt eine gewisse Begehrlichkeit entstanden.

Jetzt braucht er eigentlich nur noch einen, im gewerblichen Labor an CAD-CAM Gerätschaft ausgebildeten Zahntechniker, und der Dentalhandel richtet ihm ein modernes schickes Labor ein.

Da Zahntechniker in der Regel beim ZA mehr Geld verdienen, als im Gewerbelabor, sind die natürlich geneigt, beim ZA anzufangen.

Jetzt kann man sich die Frage stellen, warum verdient ein ZT. beim ZA mehr?

Das ist auch einfach zu beantworten, weil die Zahnärzteschaft und die Krankenkassen dafür gesorgt haben, dass zahntechnische Labore für ihre außerordentlich aufwendige, qualitativ hohe, und anspruchsvolle Tätigkeit einfach nur niedrige (miese) Preise erzielen können (BEL) , was wiederum den selbstständigen Zahntechnikermeister in die Lage versetzt, seine auf hohem Niveau arbeitenden Mitarbeiter nur schlecht entlohnen zu können.

Wenn man unterstellen würde, dass dieses alles geplant war, um die Zahntechniker weitestgehend aus dem Geschäft zu drängen, dann würde ich behaupten, das war strategisch erfolgreich.

Aber, das ist sicher nur alles Zufall.


   
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Turbios
Eminent Member
Beigetreten: Vor 10 Jahren
Beiträge: 30
 

also, jetzt meld ich mich mal zu Wort

Ich bin seit 3 Jahren ausgelehrnt und habe Die Gesellenprüfung als 3.Bundessieger abgeschlossen.

Nach der Lehre wollte mich mein Meister nicht übernehmen, das ist auch in Ordnung.

in der Berufsschule habe ich freundschaft mit einem Lehrling geschlossen dessen Vater Zahnartzt ist, und der suchte für sein Praxislabor einen neuen Techniker, da der bisherige 2 Jahre vor der Rente stand. Nun Vitamin B gedankt habe ich in besagtem Praxislabor angefangen, und ich muss sagen, es hat sich gelohnt. Ich konnte Patientennaher und selbständiger arbeiten und lernen als es mir vorher im Gewerblichen Betrieb mögich war. Ich wurde trotz meines Jungen alters sehr Wertgeschätzt und respektiert. Wenn eine abfomung auch nur etwas subobtimal war konnte ich diese ohne weiteres reklamieren, ohne mich bücken zu müssen. Alles auf Augenhöhe, das kannte ich vom Gewerblichen her nicht.

Nach nur einem Monat hat mich mein alter meister gefragt ob ich nun wieder bei ihm anfangen wollte. Aber da ich mich nicht auf ein Abstellgleis stellen lassen will wie eine Ressource, habe ich abgelehnt.

Nach einem Jahr habe ich dann gemerkt das ich langsam stehen bleibe, da der alte Techniker halt nichtmehr auf dem neuen stand war.

wie es der zufall will hat mir Mein alter Chef 3monate später ein super angebot gemacht (ich hab klugerweise immer mal wieder bei ihm vorbeigeschaut wenn ich frei hatte, denn rein persönlich mochte ich ihn und meine alten Kollegen.

jetzt mache ich die teile 3u.4 Des Meisters in der Abendschule um weiterzukommen.

Da ich jetzt aber merke, das ich technisch wieder stehen bleibe habe ich meinem Chef (mittlerweile hat sein sohn den Betrieb übernommen) angekündigt das ich zum ende des Jahres kündigen werde und meine Reise weiter geht (ich bin ja noch jung und ich will so gut werden wie nur irgendwie möglich, ich liebe diesen Beruf einfach. Das ist meine Leidenschaft)

angemerkt habe ich den assistentzarzt der in der praxis arbeitet als kunden für meinen chef gewinnen können, der wird ich demnächst selbstständig machen und rein gewerblich anfertigen lassen. der Chef der praxis lässt auch bei uns fertigen wenn qualität gefragt ist. das alles mit ein wenig sachlicher argumentation und arbeiten die qualitativ überzeugend waren.

Ich habe gute kontakte zu mehreren jungen technikern die in verschiedenen laboren arbeiten und überall herrscht das gleiche problem.

Die chefs der gewerblichen labore können nicht verkaufen. Technisch oft sehr gut. aber es mangelt an sozialen kompetenzen.

Statt mit dem Zahnarzt zu reden wie mit einem kunden wie in jedem handwerk z.b. kunde möchte einen schrank kaufen chef sagt 3 wochen und ende.

aber es wird gebückt, geschleimt was das zeug hält, kein wunder das wir nicht respektiert werden wenn wir alles mit und machen lassen. da hilft es aucn nicht sich aufzuregen. In der Ruhe liegt die Kraft. mag sein das es in meinem Jungendlichen leichtsinn so einfach erscheint, aber wir haben in dem Zahntechnischen Handwerk fachliche autorität, und die gilt es zu nutzen.

In einem anderen Threat wird sich aufgeregt das ein Techniker sich für eine bessere option entscheidet. natürlich geht er da hin wo er besser verdiehnt oder auch nur besser behandelt wird. Aber statt sich and die eigene Nase zu fassen und zu gucken wo die eigenen Fehler liegen wird nur gemeckert "wie kann er nur sich eine gute stelle aussuchen der verräter"

Die wirklich guten Lehrlinge machen das auch nicht mit, die sind schlau, gehen studieren, haben erkannt Was in der branche los ist.

Die lernen aus fehlern und vielleicht gibt es noch hoffnung. Ein paar bleiben, die werden es auch schlau machen, die billiglabore sterben auch aus, es gibt noch den qualitätsmarkt. nur um in den qualitätsmarkt zu kommen reicht pures handwerk nicht aus. man muss die kunden von sich überzeugen, da dieser Markt klein ist, da ist nunmal so, das ist auch logisch, nicht jeder kann sich teuren ersatz leisten kasse hin kasse her.

Ich habe noch sehr viel zu lernen, das will ich garnicht leugnen, aber in der heutigen medial geprägten welt ist es unumgänglich verkaufen zu lernen, die welt geht halt weiter und man muss sich anpassen und dazulernen statt rumzujammern.

Ich liebe diesen Beruf über alles, und ich liebe es auch unseren Lehrlingen beim Wachsen zu unterstützen, und das kommt auch zurück.

Aber um so weiter zu machen muss ich mir halt ein strategisches Gerüst aufbauen in dem das möglich ist, und ich glaube das geht am besten über soziale kompetenz und gutes management.

vielleicht fall ich auch auf den hintern, aber statt rumzuheulen werde ich wie gewohnt (ich bin kein überflieger, auch wenn es für einige so aussieht, ich bin methaphorisch gesehen durch sch*** gekrochen) wieder aufstehen und aus meinen fehlern lernen und weiter wachsen.

Das ist nur meine Seite, jeder hat seine Meinung und die respektiere ich auch.

schönen abend noch liebe kollegen

(und entschuldigt bitte meine schreibfehler es ist 0 uhr und ich bin seit 8 uhr am arbeiten und habe nur wenig zeit neben arbeit schule selbstreflektion und Haushalt 🙂 )

shoutout an reiner. du bist eins meiner vorbilder was berufspolitik angeht 🙂


   
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Klaus-ur
Prominent Member
Beigetreten: Vor 12 Jahren
Beiträge: 915
 

Herzlichen Glückwunsch an den Ausbildungsbetrieb, der einen Azubi zum 3. Bundessieger verholfen hat.

Es ist immer gut Erfahrungen zu sammeln; sich austoben, um dadurch ruhig zu werden und durch Erfahrung besonnener werden.

Ich glaube, dass der Sitzwechsel der Regierung von Bonn nach Berlin die Welt verändert hat. Alles wird gleicher.


   
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Trusted Member
Beigetreten: Vor 17 Jahren
Beiträge: 75
 
Geschrieben von: @dentalfriedrich

dass zahntechnische Labore für ihre außerordentlich aufwendige, qualitativ hohe, und anspruchsvolle Tätigkeit einfach nur niedrige (miese) Preise erzielen können (BEL) , was wiederum den selbstständigen Zahntechnikermeister in die Lage versetzt, seine auf hohem Niveau arbeitenden Mitarbeiter nur schlecht entlohnen zu können.

Habe die Erfahrung gemacht, das ein Großteil der mir bekannten gewerblichen Labore z.B. ihre CAD/CAM Sachen zu " niedrigen (miesen) BEL Preisen" verkaufen. Klar das da kein Geld für eine vernünftige Entlohnung der Mitarbeiter übrig bleibt !

Wer zwingt den selbstständigen Zahntechnikermeister dies zu tun ? Die Krankenkassen ? Wohl kaum, CAD/CAM Kronen/Brücken etc. sind kein Bestandteil kassenzahnärztlicher Versorgungsformen und somit hat die Krankenkasse bei der Preisgestaltung keinen Einfluss.

Die Zahnärzte ? Die erwarten eine unproblematisch einsetzbare Arbeit zu einem möglichst angemessenen Preis. Die Höhe dieses Preises bestimmt z.T. der Markt und wenn das Labor des Mitbewerbers die vergleichbare Leistung 1/3 billiger anbietet, ist nicht der Zahnarzt daran Schuld, sondern der billige Kollege.

Krankenkassen und Zahnärzteschaft für schlecht entlohnte Zahntechniker die Verantwortung zuzuschieben...??? Denke die Hauptverantwortung dafür tragen wir Zahntechniker selber .


   
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Olli 123
Trusted Member
Beigetreten: Vor 9 Jahren
Beiträge: 65
 

@ Hochglanz

Das ändert zwar nichts an meiner Meinung zum Praxislabor, aber ich gebe dir vollkommen Recht, das ist leider die bittere Realität. Selbst Namenhafte Innungsbetriebe aus unserer Region spielen dieses Spielchen munter mit. Eigentlich müsste man ja denken, dass wenigstens diese an einem Strang ziehen, aber Fehlanzeige.... Wenn monolithische Zirkonkronen zu Preisen knapp über einer Vollgusskrone angeboten werden, sagt das doch schon alles. Natürlich bleibt das von Praxen und Kassen nicht unbeobachtet. Dies ist sicherlich kein böser Wille, da diese Labore in den meisten Fällen aus Angst um ihre Existenz sich entscheiden solche Wege zu gehen. Doch leider bewirkt dies das Gegenteil.

Solange wir nicht zusammenhalten und uns als Konkurrenz sehen, die sich gegenseitig ausstechen will, werden wir leider nichts erreichen.


   
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hyoideus
Honorable Member
Beigetreten: Vor 10 Jahren
Beiträge: 571
 

Zu Beginn des Jahres ( 2016) habe ich mit einer Zahnarzt-Praxis telefoniert, wo ein Patient ausdrücklich Kronen und Brücken aus unserem Labor bekommen wollte. Im HKP waren für 7 Kronen im Seitenzahnbereich (Vollkeramik, ohne Hinweis auf Ausführung, bzw Material) Gesamtkosten von € 4000.- veranschlagt, € 2250.- davon Laborkosten. Auf meine Frage, was in der Praxis denn für Kronen hergestellt werden sollten, wusste die Abrechnungshelferin nur, daß Herr Doktor die Kronen selber macht mit so einer Maschine von Sirona... das fräst die dann. Ob dann im angegliederten Hilfsbetrieb später noch ein Zahntechniker (oder Herr Doktor selbst?) eine mehrflächige Verblendung kreiert, habe ich gar nicht mehr wissen wollen. Meine schnelle Kalkulation von uns angefertigter ZrO²-Kronen, vollverblendet, war ca. 400-450 € günstiger. Auf meine Frage, warum die KV`s preislich so auseinanderliegen, sagte mir die Helferin:"...weil wir die Kronen ja selber machen!" Na, wenn das kein Argument ist...Zwinkernd

Das selbige Eigenlabor berechnet übrigens € 64.- für eine Zahnfleischmaske innerhalb der Herstellung eines "Spezialmodells" ( ... 6 Implantate, nahezu paarige Anordnung, Telskope, Rest ersetzt). Allein die Zahnfleischmasken kosteten die Patientin nahezu € 400.- . Die Gesamtkosten verschlagen einem buchstäblich die Sprache... Solche Fälle kenne ich eigentlich nur aus den WiSo-Beiträgen, die osfrontale immer postet.

Ich würde nur zu gerne wissen, ob das gewerbliche Labor, mit welchem die Praxis bei Modellguß-Versorgungen, Totalprothetik usw. zusammenarbeitet, schon einmal eine solche "Eigenlabor-Rechnung" gesehen hat Überrascht.

-

Ich habe meinen Beitrag #22 in diesem Thread einfach mal wiederholt... Selbstverständlich ist eine Preisgestaltung nach eigenem Ermessen dann möglich, wenn sie sich außerhalb reglementierter BEL-II-Preise bewegt. Mir verschlägt es jedoch manches Mal die Sprache, wenn ich Abrechnungen sehe, wo der Patient m.M.n. regelrecht abgezockt wird. Bei einer Rechnung für eine Implantation im Ober- und Unterkiefer waren z.B. 2 Planungsmodelle für je 60.- Euro ausgewiesen. Auf den ersten Blick ein scheinbar fairer Preis für den Patienten, da die Operation ja erfolgreich und scheinbar gut geplant war. Jedoch hatte die für die Modelle nötigen (Alginat-) Abformungen nicht der Chirurg gemacht, sondern der behandelnde Zahnarzt und die Herstellung der Modelle haben wir übernommen... kostenlos. Der Patient hatte die Modelle also bereits im Gepäck, als er seinen Operationstermin hatte. Da wurde auch nix mehr drauf geplant. Die Operation wurde ohne Schablonen oder DVT "nach Sicht" vorgenommen... Die MKG-Praxis hat ihre Räumlichkeiten übrigens gerade um ein komplettes Stockwerk, eine weitere Oralchrurgin und 4 Helferinnen erweitert. Cool

"Was der Planetenlauf umkreist und was ihr Schimmer überglänzt, so weit sei Dir dein Ziel gegrenzt, das hast Du Macht, Dir zu erwerben." ( Parcival, Wolfram v. Eschenbach )


   
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Klaus-ur
Prominent Member
Beigetreten: Vor 12 Jahren
Beiträge: 915
 

Naturgesetz: Der Schwache wird gnadenlos zur Beute für alle Gefräßigen.

Ein großes Problem ist, dass der gesetzliche Mindestlohn längst auch zur Messlatte für die Gehälter der Zahntechniker/innen verkommen ist. Wie kann eine Branche in Politik und Wirtschaft noch für voll genommen werden, wenn diese keiner tariflichen Bindung unterliegt?

Hier sehe ich die Hauptursache, weshalb eine Branche mit hochqualifizierten Fachkräften zerissen wird und sich letztendlich auch noch selbst zerreist.

In der letzten Ausgabe der ZT (Zahntechnik Zeitung) auf der Titelseite zu lesen:

"Konsens in vielen Punkten... VDZI und Verband medizinischer Fachberufe e.V. trafen sich zu berufspolitischen Round-Tabel."

Diese Vereine und Verbände sind sich immer einig, bewegen aber nichts. Stimmungsmache für gläubige Beitragszahler.

Wer heute als Zahntechniker keine Arbeit findet, sucht sich einen Altgeselle mit Ausnahmegenehmigung, trägt sich in die Handwerksrolle ein und kann ein gewerbliches Labor betreiben. Wer sein Ansehen dann noch etwas aufhübschen möchte, wird noch schnell zum Innungsmitglied. Einer besonderen Qualifikation bzw. Meisterbrief bedarf es in dem gefahrengeneigten Handwerksberuf nicht mehr und ist eher hinderlich, um den Zahnersatz zu verramschen.

Ich glaube, dass der Sitzwechsel der Regierung von Bonn nach Berlin die Welt verändert hat. Alles wird gleicher.


   
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Seystar
Eminent Member
Beigetreten: Vor 7 Jahren
Beiträge: 28
 

Von solchen Machenschaften oder Kunden kann wohl jeder Laborinhaber ein Lied singen. Wir könnten da alle Bücher schreiben.

Was ich mich frage bei dem Punkt Praxislabor, warum es da noch nicht schon die längst überfällige rechtlich verbindliche Klärung gibt. Dies würde doch für alle Seiten eine eindeutige Grundlage schaffen. Oder?


   
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Trusted Member
Beigetreten: Vor 17 Jahren
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Geschrieben von: @seystar

Was ich mich frage bei dem Punkt Praxislabor, warum es da noch nicht schon die längst überfällige rechtlich verbindliche Klärung gibt. Dies würde doch für alle Seiten eine eindeutige Grundlage schaffen. Oder?

Vielleicht braucht es keine längst überfällige rechtlich verbindliche Klärung, weil es bereits geklärt ist ??? Warum halten sich beispielsweise die Handwerkskammern als übergeordneter Interessenvertreter der Zahntechniker bei dieser Frage vornehm zurück ?

Fragen über Fragen....


   
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meistMeister
Estimable Member
Beigetreten: Vor 10 Jahren
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Eigentlich ist alles geregelt. Es gilt das Meisterprinzip und es ist geregelt wer den Zahnersatz herstellt. Nur scheint das keinen mehr so recht zu interessieren. Auch nicht unsere HWK´s! Wo kein Kläger, da kein Richter. Und so macht jeder was er will.

Wenn Patienten wüssten was ihnen so manches mal in den Körper eingesetzt wird.

Wir haben keine Lobby, unsere Innungen sind machtlos. Und so geht ein ehemalig angesehener Beruf den Bach runter.


   
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