Hallo,
habe vor knapp 2 Jahren wieder eine Anstellung als Zt ( Kst. Reps.,....)
gefunden. Am Anfang hieß es X Grundgehalt plus Provision. Das Versprechen wurde mehrmals erneuert, jedoch hat sich nichts getan. Mein Lohn ist ein Drittel vom Umsatz ( brutto). Mach ich Modelle für ´nen "Special-Kunden", hab ich zwar eine Stunde gearbeitet, aber doch nix, da die nicht verrechnet werden. Muß ich ´ne Arbeit doppelt machen, da die Zeit bis zur Einprobe zu lange war, hab ich die A....-Karte gezogen. Feiertage werden nicht bezahlt.
Ist das im ZT-Handwerk mittlerweile so üblich???
Bitte nicht falsch verstehen, ich mag meinen Job und auch das Umfeld
Bitte um Meinungen
Danke
eve
Achja: ich mach MG , Kst,
Nun, im Zahntechnikerhandwerk gibt es nun mal keine Tarifverträge.
Alles, was über Mindestlohn ist, ist legal.
Wenn du denkst, daß du nicht deiner Leistung entsprechend gezahlt wirst, dann rede mit deinem Chef.
Entweder er zahlt dir ein höheres Grundgehalt oder beteiligt dich mehr am Umsatz.
Auch wenn Sachen nochmal gemacht werden, kannst du auf eine, wenn auch gegebenenfals geringere Zahlung für die geleistete Arbeit pochen.
Die Bezahlung nach Umsatz hat für den Chef immer den Vorteil, daß er viel zahlt bei viel Arbeitz. Wenn wenig Arbeit oder Urlaub ist, spart er einen Haufen Schotter.
Für den Chef ist das Risikominimierung.
Für den Techniker heißt das: Viel schaffen, ordentlich Kohle. Keine Arbeit oder Urlaub: In die Röhre schauen und von dem zehren, was man in den guten Tagen beiseite tun konnte.
Wer nichts zur Seite tun konnte/wollte, hat das Nachsehen.
Kunststoff und Mogu bringt eh weniger Umsatz. daher sollte hier die Umsatzbeteiligung - aus Arbeitnehmersicht- zweitrangig sein und mehr Wert auf das Grundgehalt gelegt werden.
Die Frage ist, ob der Chef mitmacht.
Lieber einen Job, der Spaß macht mit guten Kollegen, als am Arbeitsamt in der Schlange stehen.
Aber natürlich kommt es immer auf die Rahmenbedingungen an.
Hallo Allround,
es gab nur das Verprechen von ´nem Grundgehalt x, jedoch krieg ich keines.
Mein Lohn ist lediglich ein Drittel vom Umsatz. Nix- oder gratis gearbeitet:
kein Geld.
Wo liegt denn eigentlich der gesetzliche Mindestlohn?
Schönen Samstag noch
eve
[bearbeitet von kunstoffkasper am 31.07.2010 um 12:29 Uhr]
Feiertage müssen vergütet werden. Bei einem Grundgehalt sind sie enthalten - bei Umsatzbeteiligung wird der Durchschnitt errechnet. Dasselbe gilt für Urlaub.
ZTN
Zahntechnik = manchmal aus Kacke Bonbon`s machen
Also wie gesagt, Mogu, Kunststoff und Reps bringt vergleichsweise wenig Umsatz. Um da auf einen grünen Zweig zu kommen muß man die Dinger ganz schön schnell raushauen.
Wenn ein Grundgehalt abgemacht war, solltest du darauf pochen.
Es kommt natürlich auf deine pers. Situation an, ob du zur Not eine andere Stelle suchst und in wie weit du ortsgebunden bist. Oder ob du zur Not auch ohne den Job leben kannst.
Soweit ich weiß, liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 3-4 die Stunde.
Wenn du aber als eine Art freie Mitarbeiterin angestellt bist, wäre eine reine Umsatzbeteiligung rechtens.
Ich nehme an, daß es bei die nur einen mündlichen Arbeitsvertrag gibt.
Wie gesagt, ich empfehle dir, mit deinem Chef zu reden. Höflich, sachlich, und vor allem bestimmt und mit Nachdruck.
Hallo,
soweit mir bekannt gibt es keinen einheitlichen bundesweiten Mindeslohn, sondern nur für einige Branchen.
Du sollte mal in Erfahrung bringen, wie hoch so der durschnittliche Stundenlohn für ungelernte und gelernte Kräfte bei euch liegt. Wenn die Reinigungskraft 7 - 8 /Std. bekommt, warum solltest du mit weniger zufrieden sein?
Natürlich muß du abwägen wie lieb dir der Job ist und wieviel "Druck" du ausüben kannst.
Nur nach Umsatz zu bezahlen ist glaube ich auch garnicht zulässig "sittenwiedrig", außer du wärst als freie Mitarbeiter tätig und würdest deinem Chef über die erbrachte Leistung/Zeit eine Rechnung schreiben.
Grüße
Wer sich vertraglich an eine reine Umsatzbeteiligung bindet, ist selbst schuld, wenn er nur die vereinbarte, prozentuale Beteiligung bekommt. Weder Urlaub, Feiertage noch umsatzschwache Zeiten werden berücksichtigt. Außerdem muss man darauf achten, dass einem nicht zum Thema "Scheinselbständigkeit" Nachteile entstehen.