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Das Verpackungsgesetz

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Honorable Member Admin
Beigetreten: Vor 20 Jahren
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Themenstarter  

Hallo an Alle,

das Verpackungsgesetz vom 05.07.2017 (Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen) überrascht uns?

Ja natürlich, weil wir hauptsächlich mit unserem Handwerk beschäftigt sind.

Irgendwie kommt mir das bekannt vor. Mit dem Datenschutzgesetz war das ähnlich.

Ich frage mich, warum unsere Standesvertreter nicht ein Auge auf solche Dinge haben. Deren Kerngeschäft ist die Vertretung ihrer zahlenden Mitglieder. Sollten sie nicht auf Rechtliche Gegebenheiten hinweisen und/oder erinnern und nicht erst 3 Tage vor Schluss aktiv werden?

Sicher ist jeder auch selbst verantwortlich. Aber eine aktiver Mitarbeit der Verbände wäre mehr als Wünschenswert!

Ich habe heute mal kurz durchgeschaut. Nicht nur für Labore (wegen der Labortüten) auch für Zahnärzte interessant:

Seite 19 ist erklärt was beispielsweise Verpackungen sind die unter die Registrierung fallen.

Aus dem Gesetzestext:

1. Kriterien für die Begriffsbestimmung "Verpackungen " nach §3 Absatz1

a) Gegenstände gelten als Verpackungen, wenn sie der in § 3 Absatz 1 genannten Begriffsbestimmung entsprechen, unbeschadet anderer Funktionen, die die Verpackung möglicherweise ebenfalls erfüllt, es sei denn, der Gegenstand ist integraler Teil eines Produkts, der zur Umschließung, Unterstützung oder Konservierung dieses Produkts während seiner gesamten Lebensdauer benötigt wird, und alle Komponenten sind für die gemeinsame Verwendung, den gemeinsamen Verbrauch oder die gemeinsame Entsorgung bestimmt.

b) Gegenstände, die dafür konzipiert und bestimmt sind, in der Verkaufsstelle gefüllt zu werden, und "Einwegartikel", die in gefülltem Zustand verkauft oder dafür konzipiert und bestimmt sind, in der Verkaufsstelle gefüllt zu werden, gelten als Verpackungen, sofern sie eine Verpackungsfunktion erfüllen.

c) Verpackungskomponenten und Zusatzelemente, die in eine Verpackung integriert sind, gelten als Teil der Verpackung, in die sie integriert sind. Zusatzelemente, die unmittelbar an einem Produkt hängen oder befestigt sind und eine Verpackungsfunktion erfüllen, gelten als Verpackungen, es sei denn, sie sind integraler Teil des Produkts und alle Komponenten sind für den gemeinsamen Verbrauch oder die gemeinsame Entsorgung bestimmt.

2. Beispiele für die genannten Kriterien

Beispiele für Kriterium Buchstabe a

Gegenstände die als Verpackung gelten:

– Schachteln für Süßigkeiten

– Klarsichtfolie um CD-Hüllen

– Versandhüllen, die Kataloge und Magazine enthalten

– Backförmchen für kleineres Backwerk, die mit dem Backwerk verkauft werden

– Rollen, Röhren und Zylinder, um die flexibles Material aufgespult ist (z. B. Kunststofffolie, Aluminium, Papier), ausgenommen Rollen, Röhren und Zylinder, die Teile einer Produktionsanlage sind und nicht zur Aufmachung eines Produkts als Verkaufseinheit verwendet werden

– Blumentöpfe, die nur für den Verkauf und den Transport von Pflanzen bestimmt sind und in denen die Pflanze nicht während ihrer Lebenszeit verbleiben soll

– Glasflaschen für Injektionslösungen

– CD-Spindeln, die mit CDs verkauft werden und nicht zur Lagerung verwendet werden sollen

– Kleiderbügel, die mit einem Kleidungsstück verkauft werden

– Streichholzschachteln

Sterilbarrieresysteme (Beutel, Trays und Materialien, die zur Erhaltung der Sterilität des Produkts erforderlich sind)

– Getränkesystemkapseln (z. B. für Kaffee, Kakao, Milch), die nach Gebrauch leer sind

– wiederbefüllbare Stahlflaschen für verschiedene Arten von Gasen, ausgenommen Feuerlöscher

Nun,... Gesetz ist Gesetz

Attached files

verpackungsgesetz.pdf (337 KB) 


   
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Honorable Member Admin
Beigetreten: Vor 20 Jahren
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Themenstarter  

Ich werde heute Nachmittag noch eine Umfrage starten, also schaut noch mal rein.

Viele Grüße

Thorsten


   
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bastler
Honorable Member
Beigetreten: Vor 18 Jahren
Beiträge: 508
 

In unserer Zeitung "Der Artikulator" ist ein Bericht darüber, kann ich bei Bedarf hier einstellen.

Darin steht ganz klar, dass wir uns alle REGISTRIEREN müssen, ohne wenn und aber. Auch die Behandler.

Interessant ist aber: Wie kann man die Tüten umgehen, grundsätzlich sicher ein wichtiger Aspekt? Auch umwelttechnisch. Wie verpackt ihrt denn Eure Arbeiten, insbesondere Reparaturen, die ja meißt nur aus 2 Modellen bestehen?

Bastler


   
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Honorable Member Admin
Beigetreten: Vor 20 Jahren
Beiträge: 435
Themenstarter  

Wahrscheinlich ist es am Ende gar nicht so schlimm wie es sich anfühlt.

Letztendlich sind ca. 54 € fällig bei bis zu 300 kg Papier oder 20 kg Kunstsoff. Schlimmer ist noch der bürokratische Aufwand, am Jahresende sagen zu sollen, wieviel man nun wirklich in Verkehr gebracht hat. Als komplette Buchführung für Verpackungsmaterial für Handwerksbetriebe und all die andren Kleinunternehmer, ein Mehraufwand, dem man kaum entgehen kann.


   
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philcad
Eminent Member
Beigetreten: Vor 6 Jahren
Beiträge: 47
 

Laut unserer Innung sind Zahnärzte als Freiberufler im Verpackungsgesetz Endverbrauchern gleichzusetzen.

Das bedeutet, dass - sofern Arbeiten in Einmalverpackungen abgegeben werden - diese unter das Verpackungsgesetz fallen. Also nur noch Mehrweg-Transportverpackungen benutzen?

Und was ist nun mit Labortüten, welche dem Zahnarzt zum Versenden in das Labor überlassen werden??? Diese fallen ja nicht beim Endverbraucher an und werden somit nicht in Verkehr gebracht?


   
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Honorable Member Admin
Beigetreten: Vor 20 Jahren
Beiträge: 435
Themenstarter  

Entschuldigt bitte, es ist doch etwas später geworden, hier geht's zur Umfrage:

Wurdest du vom Verpackungsgesetz überrascht?

Es interessiert mich wirklich sehr ob die Verbände euch diesbezüglich unterstützt haben.

Ein schönes Wochenende

Thorsten


   
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Honorable Member Admin
Beigetreten: Vor 20 Jahren
Beiträge: 435
Themenstarter  

Ausführliche Informationen bieten alle Anbieter an, jeder hat das ein wenig anders aufgebaut.

Zunächst musst du dich beim Verpackungsregister LUCID registrieren. hier erhälst du eine Registrierungsnummer, die du deinem Anbieter, bei dem du deine Mengen verwaltest angeben musst.

Ich habe auf 3 Portalen beispielhafte Kosten ermittelt

Preise für
50 kg Papier/Pappe/Karton (Transportverpackung Dentallabor)
20 kg Kunststoff (Prothetiktüten Dentallabor)
20 kg Sonstige Verbundverpackungen (Sterilverpackungen Zahnarztpraxis)

https://www.gruener-punkt.de/de/portale.html (140,04 € jährlich, mit 24 mon. Vertragsbindung)
https://www.zmart24.de/ (54,00 € jährlich)
https://activate.reclay.de/verpackungs-lizenzierung/ (72,90 € jährlich)

Wer hat weitere Tipps und interessante Anbieter gefunden?


   
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bastler
Honorable Member
Beigetreten: Vor 18 Jahren
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DANKE an Thorsten, der sich hier so engagiert!Lachend


   
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dentalfriedrich
Estimable Member
Beigetreten: Vor 10 Jahren
Beiträge: 128
 

Ja Bastler, auch ich danke Torsten,

wir haben da schon ein paar Umfragen gehabt, da ging es um Löhne, ach ja, da war das Gehaltsbarometer, was hätte feststellen können, ob Zahntechniker den heutig durch Gesetz festgestellten Mindestlohn erhalten, na ja, dass ist dann an einigen Wenigen gescheitert, die da Manipulation vermuteten.

Da war da noch: https://www.muffel-forum.de/3353/wieviel-zahnarzt-steckt-dir-beendet-am-31032013

da haben da auch noch einige mit gemacht, aber so richtig was gebracht hat es auch nichts.

Und dabei ging es eigentlich darum, dass Zahntechniker aufgewertet werden und für ihre z.Zt. illegal Tätigkeit am Patienten Honorar bekommen.

Und warum, weil Zahntechniker einfach ihre Kompetenz verschlafen haben.

Ich hab ein Zahntechniker Leben hinter mir, und weiß, worüber ich rede!

Ohne Zahntechniker konnte bisher Zahnarzt kein Zahnersatz einsetzen, und das ist sein Hauptgeschäft.

So, und ihr ZT habt jetzt solange stillgehalten, bis ZA selber (CAD-CAM) ZE einsetzen kann.

Herzlichen Glückwunsch, ihr habt euch selber in Rente geschickt.

Scheiße nur für die, die zu jung sind für eine erträgliche Rente.


   
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bastler
Honorable Member
Beigetreten: Vor 18 Jahren
Beiträge: 508
 

....heute erst kommt ein Rundschreiben der ZI Nord zu dem Thema.


   
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Estimable Member
Beigetreten: Vor 17 Jahren
Beiträge: 98
 

Hallo bastler,

würde mich freuen, wenn der Bericht aus "Der Artikulator" hier zum nachlesen eingestellt wird.


   
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HP
 HP
Honorable Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 660
 

Ich kann im Augenblick nicht erkennen das ich Registrierungsplichtig bin ??? Mit dem Endverbraucher hat ein Labor üblicherweise nix zu tun ??!! https://www.verpackungsregister.org/de/information-orientierung/hilfe-erklaerung/faq/?

Attached files
Verpackungsgesetz.png

   
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MasterDisaster
Trusted Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 61
 

Hi HP,

schau mal hier:

https://oeffentliche-register.verpackungsregister.org/Manufacturer

Deine Daten angeben oder einfach nur PLZ und du siehst ob du registriert bist. Es zeigt auch wer in deinem Gebiet registriert ist. D.h. auch ob ein Mitbewerber sich registriert hat. Dieses Verzeichnis ist für jeden zugänglich. Soll heißen, übertrieben gesagt, wenn es jemand auf dich abgesehen hat und du nicht im Register stehst, könnte er dich verklagen.

Endverbraucher ist in unserem Fall der ZA, da er unser Kunde/Abnehmer ist und nicht der Patient.

Beste Grüße

MasterDisaster


   
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MasterDisaster
Trusted Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 61
 

....was ich damit sagen will....ja du bist verpflichtet. Ich würde es aus o.g. Gründen auch schnell nachholen. Da kommt man nicht dran vorbei.


   
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philcad
Eminent Member
Beigetreten: Vor 6 Jahren
Beiträge: 47
 

Kann mir jemand sagen wie es aussieht wenn ich keine Verpackungen in Umlauf bringe? Dann braucht einen das auch nicht zu interessieren?


   
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MasterDisaster
Trusted Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 61
 

Hallo philcad,

es zählen z.B. auch Labortüten dazu die du deinen Kundenzur Verfügung stellst. Wenn du Kunden per Post belieferst mit Kartons aus Pappe ebenso. Du musst es halt nachweisen können, dass du tatsächlich keine Verpackung an deine Kunden weitergibst. Wird schwer werden.


   
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philcad
Eminent Member
Beigetreten: Vor 6 Jahren
Beiträge: 47
 
Geschrieben von: @masterdisaster

Hallo philcad,

es zählen z.B. auch Labortüten dazu die du deinen Kundenzur Verfügung stellst. Wenn du Kunden per Post belieferst mit Kartons aus Pappe ebenso. Du musst es halt nachweisen können, dass du tatsächlich keine Verpackung an deine Kunden weitergibst. Wird schwer werden.

Wir verwenden schon seit vielen Jahren für die Auslieferung ausschließlich Mehrwegverpackungen, von daher ist das kein Problem.

Labortüten bekommen wir ja befüllt zurück, die Frage ist nun ob das ausreichend ist da wir diese dann ja selbst entsorgen.

Ansonsten: Weiß jemand wo man Labortüten kaufen kann, bei denen der Hersteller bereits die Entsorgungsgebühren entrichtet hat? Oder gibt es sonst noch eine Möglichkeit außer keine Labortüten mehr zur Verfügung zu stellen?


   
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MarkusK
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Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 1
 

https://www.lizenzero.de/blog/nachhaltige-verpackungen-in-der-praxis/. Das kann vor allem bei der Auslieferung hilfreich sein. Ich bin Angestellter in einem Shop für Küchenausstattung und das meiner Meinung nach beste nachhaltige Produkt sind für die Auslieferung die Bio-Verpackungschips. rnrnViele Grüße, rnMarkus r"}" data-sheets-userformat="{"2":829,"3":{"1":0},"5":{"1":[{"1":2,"2":0,"5":{"1":2,"2":0}},{"1":0,"2":0,"3":3},{"1":1,"2":0,"4":1}]},"6":{"1":[{"1":2,"2":0,"5":{"1":2,"2":0}},{"1":0,"2":0,"3":3},{"1":1,"2":0,"4":1}]},"7":{"1":[{"1":2,"2":0,"5":{"1":2,"2":0}},{"1":0,"2":0,"3":3},{"1":1,"2":0,"4":1}]},"8":{"1":[{"1":2,"2":0,"5":{"1":2,"2":0}},{"1":0,"2":0,"3":3},{"1":1,"2":0,"4":1}]},"11":4,"12":0}">Hallo,
es ist natürlich sehr schwer Labortüten mit einem nachhaltigen Produkt zu ersetzen. Ich habe hier ein paar Tipps zur Nachhaltigkeit gefunden: https://www.lizenzero.de/blog/nachhaltige-verpackungen-in-der-praxis/ . Das kann vor allem bei der Auslieferung hilfreich sein. Ich bin Angestellter in einem Shop für Küchenausstattung und das meiner Meinung nach beste nachhaltige Produkt sind für die Auslieferung die Bio-Verpackungschips.

Viele Grüße,
Markus


   
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bastler
Honorable Member
Beigetreten: Vor 18 Jahren
Beiträge: 508
 

....also ich glaube, dass diese Chips in unserem Berufszweig unbrauchbar sind, da sie nicht die Möglichkeiten einer Tüte bieten und nicht besonders schön anzusehen sind. Wir setzen vermehrt auf Versandkoffer, die gepolstert sind und dann ganz ohne Verpackungsmaterial auskommen.


   
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Soledad
Active Member
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 10
 

Der Büroaufwand ist schlimmer 😉


   
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