Hallo an alle Kollegen,
ich bräuchte eure Mithilfe bzw. Ratschläge zum Thema Freiberufliche Zahntechnikermeisterin.
Kurz zu mir: weiblich,33 Jahre, ZTM seit 2009, in Elternzeit Bis Januar 2018. Angestellte im gewerblichen Labor in Bayern.
Ich würde gerne nach meiner Elternzeit wieder arbeiten und zwar freiberuflich. Ich möchte bei einen Zahnarzt in seinem Praxislabor (kleiner Arbeiten Einzelkronen etc.) arbeiten aber auch zur Platzmiete bei dem gewerblichen Labor (wo ich jetzt noch angestellt bin) für größere arbeiten wie CAD/CAM und größere arbeiten die im Praxislabor nicht möglich sind.
Sprich ich würde pendeln, der Zahnarzt brauch immer wieder einen Techniker vor Ort.
Ich werde ja am Anfang nur halbtags arbeiten können wegen meinem Kind.
Meine Frage ist:
Wie ist es mit der Krankenversicherung, Umsatzsteuer und sonstigen Abgaben als Freiberufler?
Würde es sich überhaupt lohnen?
Wie soll ich das mit der Abrechnung machen?
Dann noch die Frage mit dem Finanzamt. Wieviele Zahnärzte brauch ich damit sie mir keine Scheinselbständigkeit unterstellt.
Für Ratschläge, Ideen und Anregungen wäre ich sehr dankbar.
Hallo Incisivi,
Also Grundsätzlich mal gibt es keine Freiberufler als Zahntechniker, weder Meister noch Techniker. Du bist selbständig oder angestellt.
Die Fragen die du stellst solltest du eigentlich in einer vernünftigen Meisterausbildung alle abgehandelt haben. Ist vielleicht schon etwas her, ev. mal ind den alten Unterlagen nachsehen 
Hallo bigbrush,
grundsätzlich hast du auch recht. Das hab ich auch damals in meiner vernünftigen Ausbildung gelernt. Theoretisch steht das auch so im meinen Unterlagen aber praktisch, sieht das bei uns allerdings anders aus. Bei uns in der Umgebung, ist das so, dass es schon mehrere freiberufliche ZT gibt, nur die haben alle keinen Meister. Die machen das auf eigenes Risiko. Sie kommen zum Zahnarzt verblenden oder machen Schienen, stellen das in Rechnung und gehen zum nächsten ZA. Ich will es aber richtig machen...
Man weiss aber auch, das es für jede Regelung eine Ausnahmeregelung gibt. Man muss sie nur a) richtig begründen und b) bei den richtigen Behörden einreichen damit man ja den richtigen Stempel auf das jeweilige richtige Formular hat und das weiss ich deshalb so genau, weil ich schon ein Gewerbe mit einer absoluten Ausnahmegenehmigung habe.
Aber danke für deine hilfreich Antwort
Hallo Incisivi,
freiberuflich im Handwerk gibts nicht. Steht auch so in dem Artikel.
Wenn einer in einer Praxis arbeietet ist er abhängig beschäftigt- Schluss.
Wenn sie in mehreren Praxen beschäftigt sind muss sie jeder Praxisinhaber als Angestellte anmelden, sonst wäre das doch mal ein Ding für die Sozialversicherung - abhängige Scheinselbst#ndigkeit - nennt sich das dann.
GHier versuchen dann wieder mal ein paar "besonders Klevere" die Sozialversicherung auszuhebeln.
Wenn du keine Fehler machen willst, frag deie HWK.
viele Grüße
Freiberufler ist tatsächlich falsch.
Du meldest Dein Gewerbe an, von HWK/Innung Betriebsnummer anfordern, SteuerNr. für MwSt anfordern und gut ist, oder Antrag auf §19 Kleinunternehmerreglung ohne USt. Würde Dir empfehlen eine Betriebs-Haftpflicht abzuschliessen. Da Du (Kleinst-Unternehmer bist, fallen keine BG Beiträge an, würde mich hier dennoch Freiwillig versichern.
Du kann natürlich über einen Werkvertrag Dich sozusagen ein- oder verkaufen. Für Deine Leistungen die Du erbringst schreibst Du Rechnungen, entweder auf Zeit-Basis oder nach Abrechnungsleistung. Falls Du letzteres zur Abrechnung benötigst, bitte um Pin.
Las Dich nicht verunsichern durch "Halbwissen"!
Hallo Inzisivi, hallo Gnatho, zum Thema "Halbwissen" steht alles in dem Link:
"Der Zahntechniker als ‘free-lancer’ muss also, wenn er auf eigene Rechnung tätig wird, Handwerksmeister sein."
Sollte ein "freiberuflicher" Zahntechniker in einer Zahnarztpraxis arbeiten und hierfür dem Zahnarzt Rechnungen stellen ist es nichts anderes als Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug. Wo kein Kläger da kein Richter. Wenn aber doch ein Kläger auftritt, womöglich auch noch eine Rechnung vorlegen kann wird es teuer und steht in keinem Verhältniss zu einem möglichen Mehrverdienst.
Bei Dir in der Gegend ist ja ganz schön was los... 
"Was der Planetenlauf umkreist und was ihr Schimmer überglänzt, so weit sei Dir dein Ziel gegrenzt, das hast Du Macht, Dir zu erwerben." ( Parcival, Wolfram v. Eschenbach )
Faktisch möchte Inzisivi ein mobiles Einfrau-Meisterlabor realisieren, das sich Ausrüstung und Arbeitsplatz an verschiedenen Orten von verschiedenen Besitzern (ZA, gewerbliches Labor xy usw.) mietet.
Sie müßte sich in die Handwerkrolle eintragen. Gewerbe anmelden, und was sonst alles dazu gehört. Betriebssitz wäre vermutlich ihre Wohnung, wo das Telefon und ihr Computer/Drucker zum Schreiben der Rechnungen steht.
Sie würde Meitverträge mit den Laborarbeitsplatz- bzw. Ausrüstungsbesitzer abschließen. Z.B. Arbeitsplatz x, für y Euro pro Stunde.
Den Auftraggebern würde sie persönlich mit ihrer USt-Nr. und ihrem Namen ganz offiziell Rechnungen schreiben.
Berufsgenossenschaft und Gewerbaufsicht müßte sie vielleicht zu dieser Betriebsweise fragen und zumindest darauf hinweisen, dass ihr Betrieb an diesen und jenen Adressen arbeitet.
Funktionieren sollten das alles.
CAD/CAM im Praxislabor dürfte auch auch gehen, wenn das Praxislabor einen Scanner und Computer hat könnte sie ihre Arbeiten dort scannen, designen und dann zu einem Fräszentrum schicken, dass ihr die Arbeiten nachhause schickt. Aufpassen, verblenden usw. könnte sie dann z.B. in dem Labor mit dem CAD-System, aber auch in jedem anderen Labor.
Insgesamt finde ich dieses Betriebsmodell sehr interessant. Ich denke, das es erfolgreich sein wird, wenn die handwerkliche Leistung und die Preise akzeptabel sind.
Sehr geehrter Herr Zahnseide2,
natürlich ist dieses Geschäftsmodell für Sie als Zahnarzt erst einmal sehr interessant, denn Sie sparen hierbei u.a. die Sozialversicherungskosten. Beachtet werden sollte hierbei, dass Sie im Falle einer nachgewiesenen Scheinselbstständigkeit - wovon bei einem Auftraggeber (in diesem Fall wird nur von einer Praxis aber von zwei Arbeitsstätten gesprochen) auszugehen ist - als unternehmerischer Auftraggeber, von Schwarzarbeit, in Verantwortung gezogen werden.
Hierzu ein Zitat aus Wikipedia, Scheinselbsständigkeit:
( https://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbständigkeit/)
"Da aus der Feststellung einer abhängigen Beschäftigung, nebst anderen Formalien, zusätzliche Abgaben, insbesondere die Arbeitgeberbeiträge folgen, gilt heute die Scheinselbständigkeit dem deutschen Gesetzgeber als eine Form der Schwarzarbeit."
Ähnliches gilt im übrigen auch bei Vergabe von Aufträgen an ein zahntechnisches Labor welches nicht in der Hwk sondern in der IHK angemeldet ist oder ohne einen Meister in Vollzeit tätig ist (Teilzeitmeister sind hier nicht ausreichend). Sie als Unternehmer sind verpflichtet sich hierzu selbst zu informieren.

