Konzessionsfrage
 
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Konzessionsfrage

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Paul9000
Trusted Member
Beigetreten: Vor 19 Jahren
Beiträge: 86
Themenstarter  

Hallo

ich habe mal eine Verständnisfrage, die ich hoffentlich von jemanden von Euch beantwortet bekomme.

Ich bin da nämlich mit einem Kollegen grade unterschiedlicher Meinung,

Folgende Situation:

Ein ZTM ist angestellt in einem gewerbl. Labor und stellt dort seinen Meistertitel zur Verfügung. In den gleichen Räumlichkeiten möchte er sich nun, um seine eigenen Kunden bedienen zu können, selbstständig machen. Für diese Selbsständigkeit wird ja eigentlich auch ein Meister benötigt.!!?? oder?

Darf er jetzt gleichzeitig in Labor 1 und in seinem eigenen Labor 2 angestellt sein?

Bin gespannt auf Eure Antworten


   
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novum65
Honorable Member
Beigetreten: Vor 19 Jahren
Beiträge: 639
 

Hallo,

diese Konstellation scheint mir reichlich unrealistisch...

Ich würde mal sagen, das geht nicht, er kann nicht seine Konzession für 2 versch. Firmen verwenden. Er könnte höchstens normaler Angestellter in der alten Firma bleiben und den Meistertitel für seine eigene Firma nehmen.

Gruß novum65


   
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Trusted Member
Beigetreten: Vor 18 Jahren
Beiträge: 48
 

Also ich würde schon sagen, dass wenn sich beide Firmen in den selben Räumlichkeiten befinden geht das.

Es geht ja um Verantwordung, die er zu tragen hat wenn er in beiden Firmen praktisch gleichzeitig anwesend ist was er ja in dem Fall wenn beide Firmen in den gleichen Räumlichkeiten sind ist, schätze ich ist das kein Thema.

Gruß


   
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Paul9000
Trusted Member
Beigetreten: Vor 19 Jahren
Beiträge: 86
Themenstarter  

Warum soll das unrealistisch sein@ Novum??

Wenn mann in einem Labor arbeitet und selber Kunden bekommt und die Maschinen sich teilt sprich sich ein Platz anmietet muss Mann doch ein Gewerbe anmelden.!!


   
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novum65
Honorable Member
Beigetreten: Vor 19 Jahren
Beiträge: 639
 

Hallo,

mit unrealistisch habe ich gemeint, welcher Chef würde so eine Konstellation akzeptieren?

Einerseits bei ihm angestellt und andererseits als selbtändiger Konkurrent im gleichen Labor?!

Aber gut, angenommen, der Chef ist damit einverstanden, so denke ich, dass die Handwerkskammer etwas dagegen hat. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber so, wie ich die Hwk und rechtliche Lage einschätze, darf die Konzession nur 1x vergeben werden...


   
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Paul9000
Trusted Member
Beigetreten: Vor 19 Jahren
Beiträge: 86
Themenstarter  

Hallo

also es wird hier wieder nur gemutmaßt

Schade...

Hab eigentlich auf eine fundierte Antwort gehofft.

Trotzdem danke.

@novum... angenommen ein Labor gehört 4 Zahnärzten und ist desshalb kein Praxislabor weil die ZÄ deustchlandweit verstreut sind. Dann braucht dieses "gewerbliche " Labor einen Meister!

Die ZÄ könnten dem Meister ja auch vorschlagen, seine eigene Kunden selber über sein eigenes Labor zu betreuen:-)

Er wäre also in den gleichen Räumlichkeiten....
[bearbeitet von Paul9000 am 22.02.2010 um 12:20 Uhr]


   
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A-Team
Trusted Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 73
 

Ein ZTM kann nur einmal in die Handwerksrolle eingetragen werden. Entweder als selbständiger ZTM oder als angestellter Konzessionsträger.


   
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novum65
Honorable Member
Beigetreten: Vor 19 Jahren
Beiträge: 639
 

Eben, das meinte ich ja! Lag ich doch nicht so verkehrt, 2x geht nicht....


   
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Zahntechneger
Honorable Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 666
 

Hab da so nebenbei mitbekommen das es da Meister in Deutschland geben soll die ihre Konzession mehrfach vermarkten. Vielleicht nicht 2x in der selben Gemeinde.

ZTN

Zahntechnik = manchmal aus Kacke Bonbon`s machen


   
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Allround
Mitglied
Beigetreten: Vor 17 Jahren
Beiträge: 208
 

Die Grenzen des Legalen sind verwaschen.

Ein zusätzliches eigenes Gewerbe anmelden geht nicht.

Aber es wäre möglich, daß besagter Meister sich seine eigenen Kunden anlacht und die Aufträge intern getrennt werden, so daß auf dem Papier nur ein Gewerbe besteht aber zwei voneinander unabhängige Produktionsschienen gefahren werden.

Besonderes Sparpotential liegt in einer gemeinsamen Abrechnung.

Möglich wäre, daß der Meister allein für seine Kunden zuständig ist und mit den Abläufen des eigentlich gemeldeten Gewerbes gar nichts zu tun hat.

Zusätzlich könnte er aber auch als Zusatzeinkommen für das gemeldete Gewerbe Aufträge erledigen.

Alles eine Frage der Absprache zwischen Konzessionsgeber und- nehmer

[bearbeitet von Allround am 23.02.2010 um 21:41 Uhr]


   
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Sternhi
Mitglied
Beigetreten: Vor 19 Jahren
Beiträge: 278
 

Hallo,

also meines Wissens nach muß der Meister der den Titel für das gewerbliche Labor (Betriebsleiter) mindestens 20 Std. im Labor anwesend sein und darf nicht mehr als 50 Km entfernt wohnen. (War bei mir damals so).

Es wäre also möglich, das der Betriebleiter nur als Teilzeit im gewerblichen Labor angestellt wäre und in der restlichen Zeit seinem Gewerbe nach geht.

Wie das mit der HWK-Rolle im einzelnen ist weiß ich nicht genau. Aber es könnte doch sein, dass das Gewerbe des ZTM eingetragen ist und das gewerbliche Labor als Betriebleiter (Nebenfunktion). Es kann doch auch ein Meister mehrere Betriebe haben.

Gruß


   
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Pia H
New Member
Beigetreten: Vor 7 Jahren
Beiträge: 3
 

Ich möchte mein Konzession vergeben. Kann ich das auch als Teilzeit-Mitarbeiter? Was ist denn so üblich daführ zu verlangen?

Danke

und Gruß


   
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Hinz-Kunz
Trusted Member
Beigetreten: Vor 11 Jahren
Beiträge: 94
 

Servus zusammen,

hier wird einiges durcheinander geworfen.

Zuerst einmal, ein Konzessionsträger muss Vollzeit in einem Labor angestellt sein. Die Handwerkskammer gibt sich hierbei allerdings mit 36 Std zufrieden.

Zum anderen muss ein Ztm im Verhältnis zu seiner Verantwortung entlohnt werden.

Nach Aussage der HWK vor 6 Jahren, mindestens 3.800 €. Alles andere wird als Betrug (z.B. ein 450 € Meister) eingestuft und kann zu drastischen Geldstrafen für Zahnlabor, Konzessionsträger und Kunde führen. Hier greifen die Gesetze zur Verhinderung von Schwarzarbeit sowie die der HWO für meisterpflichtige Gewerke. Ein Kunde, egal in welchem Gewerk, ist verpflichtet sich selbst darüber zu informieren ob der Betrieb legal angemeldet und geführt wird.

Jetzt zu den zwei oder drei Konzessionen:

Das war mal so. Leider, oder Gott sei Dank, gibt es heute so etwas wie Internet. Wer heute als Konzessionsträger eingetragen werden möchte muss seine gesamte Daten angeben. Die Verantwortlichen der Kammer sollten vor Eintragung in die Handwerksrolle überprüfen ob der Meister schon irgendwo als Konzessionsträger geführt wird. Was allerdings möglich ist oder war; wenn ein Meister als Konzessionsträger geführt wird gibt es die Möglichkeit ein Nebengewerbe unter gleichen Namen anzumelden und in die Handwerksrolle eintragen zu lassen. Allerdings sind hier einige Vorgaben im Bezug auf Umsatz usw einzuhalten.

Im allgemeinen gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Im Bezug auf der angespannte Lage in unserem Handwerk, der allgemeinen Unzufriedenheit einiger Arbeitgeber sowie den wirklich hohen Strafen gebe ich meinen Meister für 450 € nicht ab.


   
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Pia H
New Member
Beigetreten: Vor 7 Jahren
Beiträge: 3
 

Was so oder so Fakt ist, dass ganz ohne Meistertitel nur Zeitbegrenzt selbständig ein Labor geführt werden darf. Es ist und bleibt eine zusätzliche Geldausgabe die erwirtschaftet werden muss. Dann darf man sich entscheiden ob die Selbständigkeit mit Konzessionsträger versucht oder das Ganze Projekt auf Eis leget und als Angestellter weiterarbeitet.

Gruß


   
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