Muss ein Meister in...
 
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Muss ein Meister in einem Praxislabor angestellt werden ??

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NFR-2014
Eminent Member
Beigetreten: Vor 9 Jahren
Beiträge: 25
Themenstarter  

Hallo ,

Ich arbeite in einem Praxislabor seit 1.5 Jahren. wir konstruieren unsere Arbeit selber mit CAD/CAM und fräsen alles im Labor auch .

Ich habe zuletzt von meinem Cheff gehört, dass er einen Brief von der Handwerkskammer bekommen hat, wo es drin steht, dass er ein Meister für sein Labor braucht.

Ich bin selber kein Meister und wollte mich deswegen informieren ob sowas stimmt.

Ich war vorher in einem Praxislabor, wo wir auch mit Sirona gefräst haben und keiner von dem Technikern war Meister.

Soll ich schon sorgen um meinem Arbeitsplatz machen oder habt ihr schon eine Lösung? 🙂


   
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Zdental
Estimable Member
Beigetreten: Vor 13 Jahren
Beiträge: 203
 

Interessant! Ist das jetzt so 🙂 Fair wäre es!!!


   
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NFR-2014
Eminent Member
Beigetreten: Vor 9 Jahren
Beiträge: 25
Themenstarter  

Ich weiß nicht ob das stimmt! Aber wieso fair ? Zu wem ist das denn fair ?

Ich finde das garnicht fair wenn nur ein Meister in diesem fall angestellt muss.

Was ist mit diese ganze Betriebliche Labore die keinen Meister haben und Ihre azubis auf dem Computer hocken lassen oder jemand, der die fräsmaschine bedient...keiner davon ist Meister.

Und ehrlicj gesagt ...den Meister Titel ist heutzutage mehr eine finanzielle sachen...wenn man geld hat kann man es "kaufen".


   
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Zdental
Estimable Member
Beigetreten: Vor 13 Jahren
Beiträge: 203
 

Das stimmt 🙂 der Meister wird heute gekauft aber warum muss der Zahnarzt dann keinen Meistertitel kaufen um ein Labor zu führen. Lassen wir das stecken. Diese Diskussion ist wahrscheinlich so alt wie die Bibel.


   
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Estimable Member
Beigetreten: Vor 17 Jahren
Beiträge: 211
 

Falsche Fragestellung! Wieso darf ein Zahnarzt der immernur im ´Sinne der Gesundheit seiner Patienten handeln darf überhaupt ein Praxislabor betreiben? Obwohl er nie eine fundierte Ausbildung genossen hat um Qualität n der Zahntechnik wirklich zu definieren oder erkennen!

😉


   
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MichaelBuchloch
Honorable Member
Beigetreten: Vor 14 Jahren
Beiträge: 744
 

Schön wäre es schon.

Allein um mal das Gerücht zu entkräften, dass Praxistechniker weniger qualifiziert seien.(das leider auch hier im Forum immer wieder auftaucht)

"There seems to be no sign of intelligent life anywhere."(Captain James T. Kirk) ... oder auf schwäbisch: "laudr blede om me romm!"


   
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Estimable Member
Beigetreten: Vor 17 Jahren
Beiträge: 211
 

nicht weniger qualifiziert! Aber weniger controlling abfall der qualität über die jahre und mehr zeitdruck da von der modellherstellung, modellation verblenden alles in einer hand liegt sehr unwirtschaflich und daher muss man irgendwo abstriche machen um auf seine quantität zu kommen!

Ist so aber ist auch normal so! wieso arbeiten viele praxis labore mit modelltray gewerbliche aber kaum?

leider kein gerücht sondern realität! kann man soviel Passion an den tag legen wie man will die realität holt einen ein!


   
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bepa80
Active Member
Beigetreten: Vor 10 Jahren
Beiträge: 18
 

Also das kann ich so nicht nachvollziehen. Ich persönlich hab das Gegenteil erfahren.

Nach einigem Ausprobieren auch von größeren Laboren bin ich bei meinen beiden Laboren gelandet. Beides 1 Mann Betriebe mit Ehefrau im Büro. Seitdem bin ich mit der Zahntechik glücklich, auch wenn ich alle Arbeiten absprechen muss und nicht noch schnell ne spontane UF schicken kann. Aber das Ergebnis ist es wert. Und das liegt meiner Meinung nach unter anderem daran, dass es eben aus einer Hand kommt.


   
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Estimable Member
Beigetreten: Vor 17 Jahren
Beiträge: 211
 

Ja aus einer Hand von einem gewerblichen labor die preislich gebunden sind an beb und nur über qualiTät überzeugen können und das bestimmt nicht in einem 8 sstunden tagoder einer 40 Stunden Woche machen! Aber nicht Praxis Labor !!!


   
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bepa80
Active Member
Beigetreten: Vor 10 Jahren
Beiträge: 18
 

40 Stunden, also halbtags 🙂

Ich hab aber immer noch nicht verstanden, was genau den Unterschied in der Qualität bewirkt. Ob der AG des Technikers die Praxis oder das Gewerbliche ist? Geht es dir um einen Zeitmangel im Praxislabor, dem der Techniker dort ausgesetzt sein soll? Ich kenne es so, das die Präptermine nach Auslastung des Praxislabores vergeben werden und gut ist. So eine gute Absprache zwischen Praxis und Gewerblichem ist ja eher utopisch.

Ich musste wie gesagt erst mal suchen bis ich ein Gewerbliches gefunden habe, das dem Praxistechniker meines zweiten Cheffes das Wasser reichen konnte.

Warum ich kein Praxislabor trotz guter Erfahrung in der Angestelltenzeit habe? - Weil es mich im Moment mehr Nerven kosten als Umsatz einbringen würde. Auch wenn ein voll ausgestattetes Praxislabor auch für den Zahnarzt toller Luxus ist. Und die Bruchrep am Samstag mach ich dann halt selber nach Feierabend 😉


   
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Estimable Member
Beigetreten: Vor 17 Jahren
Beiträge: 186
 

Wieso arbeiten viele Praxislabore mit Modelltray??? Wie bitte ist das ein Qualitätsmerkmal? xD

Gegenfrage, wieso passen meine Arbeiten mit Modelltray an den Kontaktpunkten wesentlich besser als vom Gewerblichen die mit Zeiser arbeiten? Schon sehr abenteuerlich die Argumentationen hier, aber immerhin unterhaltsam =D (Es leben die Scheuklappen!!!)

"Zwei Dinge sind unendlich. Das Universum und die Dummheit der Menschen, und bei ersterem bin ich mir nicht sicher" Einstein


   
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Estimable Member
Beigetreten: Vor 17 Jahren
Beiträge: 211
 

Ausnahmen bestätigen die Regel!

Pindex Rules!


   
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MichaelBuchloch
Honorable Member
Beigetreten: Vor 14 Jahren
Beiträge: 744
 

Modellsystem mal beiseite.

was ist denn nun an dem Gerücht zur Meisterpflicht?

"There seems to be no sign of intelligent life anywhere."(Captain James T. Kirk) ... oder auf schwäbisch: "laudr blede om me romm!"


   
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osfrontale
Honorable Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 649
 

Schon 2012 Publikation - dieses Thema ist ein Dauerbrenner.

Zahnarzt und Labor

www.bzb-online.de/apr12/29_31.pdf

Praxis. BZB April 12 29. BLZK. Zahnarzt und Labor. Ein paar Regeln, die zu beachten sind. Praxislabore können in unterschiedlichen Formen betrieben werden: ...

Mal sehen, was im Herbst kommt zum Thema Antikorruptionsgesetz.


   
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Klaus-ur
Prominent Member
Beigetreten: Vor 12 Jahren
Beiträge: 915
 

Meisterzwang für Zahntechniker verfassungsgemäß

Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat am 20. November in einem Grundsatzurteil entschieden, dass der Meisterzwang für das Zahntechnikerhandwerk verfassungsgemäß ist.

Der Senat hat ausgeführt, die Verfassungsmäßigkeit des Meisterzwangs sei im Grundsatz und für viele Bereiche des Handwerks bereits höchstrichterlich geklärt. Für das Zahntechnikerhandwerk gälten jedoch wie für andere Gesundheitshandwerke Besonderheiten, die eine besondere Prüfung erforderten. Insbesondere bestünde hier anders als in den meisten anderen Handwerksberufen nicht die ‒ die begrenzende Wirkung des Meisterzwangs abschwächende ‒ gesetzliche Möglichkeit, dass Altgesellen ohne Meisterbrief einen Betrieb selbständig übernehmen könnten.

Das Gericht hat die Einschätzung des Gesetzgebers für verfassungsrechtlich tragfähig angesehen, auch für Zahntechniker den Meisterzwang zum Schutz vor Gesundheitsgefahren durch unsachgemäße Handwerksausübung vorzusehen. Im Zahntechnikerhandwerk gefertigte Werkstücke seien zum Einsatz in den und dauerhaften Verbleib im menschlichen Körper bestimmt, wo sie sich negativ auf die Gesundheit auswirken könnten. Deshalb sollten derart „gefahrgeneigte Tätigkeiten“ nur von Personen mit entsprechenden Qualifikationsnachweisen selbständig im stehenden Gewerbe ausgeübt werden. Dieses Qualifikationserfordernis sei als Beitrag zum Gesundheitsschutz selbst dann verfassungsrechtlich zulässig, wenn ‒ wie der Kläger behauptet habe ‒ ein Großteil der in Deutschland legal auf den Markt gelangenden zahntechnischen Produkte nicht von einem Zahntechnikermeister oder unter seiner Aufsicht hergestellt würden, sondern entweder aus dem Ausland oder aus zahnärztlichen Praxislabors stammten. Auch der Umstand, dass zahntechnische Produkte durch einen Zahnarzt weiterverarbeitet würden, der eine eigene Qualitätskontrolle vornehmen müsse, führe nicht zur Entbehrlichkeit des Qualifikationserfordernisses für Zahntechniker. Vom Zahnarzt nicht stets erkennbare und deshalb nicht abwendbare Gesundheitsgefahren für Patienten könnten nämlich auch dadurch entstehen, dass bei der Herstellung von Zahnersatz und anderen zahntechnischen Produkten ungeeignete Materialien verwendet oder fehlerhaft verarbeitet würden.

Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Aktenzeichen: 4 A 1113/13 (I. Instanz: VG Arnsberg 9 K 258/12)

Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Nur bei der Handwerkskammer Düsseldorf und der Innung "ZID" scheint es noch nicht angekommen zu sein?

http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/51_101120/index.php
https://www.dzw.de/meisterzwang-fuer-zt-handwerk-verfassungsgemaess
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA171105757&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
https://www.zm-online.de/news/praxis/zahntechnikerhandwerk-meisterzwang-ist-verfassungsgemaess/
https://www.juraforum.de/recht-gesetz/meisterzwang-verfassungsgemaess-fuer-das-zahntechnikerhandwerk-609913
http://www.salzinger.de/news.php/aid/135/id/14311

Ich glaube, dass der Sitzwechsel der Regierung von Bonn nach Berlin die Welt verändert hat. Alles wird gleicher.


   
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