Folgende Frage habe ich:
Ich kann eine umsatzstarke Praxis mit drei Behandlern dazu gewinnen. Altes Labor schließt, da Cheffe sein Lebensabend im Ausland verbringen will. Von den Angestellten hat niemand Lust das Labor weiter zu führen, ein oder zwei Techniker könnte ich übernehmen.
Das ganze hat einen Haken, die Praxis hatte immer eine "Spitzenkeramikerin" als Praxistechnikerin beschäftigt und hierfür im gewerblichen Labor einen Platz angemietet. Mein Labor ist ca. 30 km von der Praxis entfernt.
Jetzt meine Frage, ist so ein Konstrukt aufgrund des Antikorruptionsgesetztes rechtlich überhaupt noch möglich? Nur weil es heißt: Haben wir immer so gemacht, heißt noch lange nicht, geht heute immer noch! Hat sich jemand in dieser Richtung schon einmal rechtlich beraten lassen? Im Moment weiß keiner so recht was Sache ist, habe ich den Eindruck.
Gruß Kalle
Hallo Kalle,
Du kannst nicht einfach 30km entfernt eine "Zweigstelle" aufmachen. In jedem Labor muss ein Betriebsleiter (ZTM) zu den betriebsüblichen Zeiten anwesend sein, also in der Regel 40h/Woche....
Wenn die Frage des Betriebsleiters geklärt ist, kannst Du natürlich Arbeitsplätze vermieten an wen Du willst. Es soll ja auch Zahnärzte geben, die nach Feierabend oder am Wochenende selber mal ne Krone machen wollen....
Grüße
Markus
Ja vielen Dank für die Pdf, da will ich mich mal einlesen.
Gruß Kalle
Siehe PDF in der Anlage ab Seite 14 Absatz 4. Praxislabor in Räumen eines gewerblichen Labors :

