Selbstständig ohne ...
 
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Selbstständig ohne Meistertitel!

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Active Member
Beigetreten: Vor 20 Jahren
Beiträge: 10
Themenstarter  

Hallo liebe Kollegen,

bin seit Jahren im Angestelltenverhältnis (Zahntechnikergeselle) tätig, habe fast 30 J. Berufserfahrung, habe bisher mehrere Praxislabore geführt , mit bis zu 4 weiteren Technikern.

Nun die Frage:

Besteht die Möglichkeit sich selbstständig zu machen! Wenn ja wie!!??

So wie ich gelesen habe greift bei uns Zahntechnikern die Altgesellenregelung nicht! Die Nachfrage bei der Handwerkskammer war auch nicht wirklich aufklärend!

Einerseits der Rat eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen oder einen Konzessionsträger/Meister einzustellen!?

Andererseits wurde mir dargestellt, das ein Meistertitel ab dem 47 Lebensjahr nicht zwingend erforderlich sei und es möglich sei selbständig zu arbeiten.

Unklarheiten also auf allen Ebenen! Was trifft den nun zu!!

Wäre für Tips und Ratschläge dankbar

Grüße an alle Kollegen

caravelle



   
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Eminent Member
Beigetreten: Vor 19 Jahren
Beiträge: 26
 

Hallo,

als letztes Jahr in unserem Labor eine Umstrukturierung statt fand ,haben sich 2 Kollegen selbstständig gemacht .einer davon hatte einen Lehrgang,ich glaube in Duisburg, gemacht.Daraufhin bekam er die Genehmigung zur Selbstständigkeit.

Geselle war er ein bischen über 20 Jahre.Es geht auf alle Fälle irgendwie !



   
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guenni2001
Estimable Member
Beigetreten: Vor 21 Jahren
Beiträge: 103
 

Du kannst ne Ausnahmebewilligung beantragen, musst dich aber auf nicht endendes Theater mit der HWK einstellen.

guckst du hier:

Forum-Diskussion

Hier im Forum wirst du nicht sehr viel Support bekommen.

gruß

EDIT by ADMIN: Link-Funktion eingefügt. Bitte gerade bei längeren Links selbstständig nutzen.
[bearbeitet von Admin am 09.11.2007 um 00:16 Uhr]


von nix kommt nix


   
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Estimable Member
Beigetreten: Vor 21 Jahren
Beiträge: 128
 

Hallo,

also ich kann mich dem guenni nur anschliessen.

Wenn du über 20 Jahre Berufserfahrung in leitender Stellung nachweisen kannst, werden sie dir eine Ausnahmebewilligung erteilen. Wenn du ausreichend Berufserfahrung nachweisen kannst und über 47 Jahre bist, können sie es dir nicht mehr verweigern. Aber du wirst einen Spießrutenlauf gegen die Handwerkskammer haben, da sie ja nur ihre lieben Meister und die Innung am Leben erhalten möchten. Das was eigentlich EU Recht wäre, wird bei uns noch gemauert, obwohl es mittlerweile einige Urteile gibt, in denen klar gestellt wird, das es auch einem Handwerker freigestellt wird, sich selbstständig zu machen.

Wenn du es wirklich möchtest, dann wirst du es auch erreichen. Aber überdenke vorher, das Leben danach wird dir den Rest deiner freien Stunden aberkennen. Da gibt es keinen Feierabend mehr, kein Wochenende und keinen Urlaub. Um dann zu überleben mußt du 24 Stunden an 365 Tagen für deine Behandler verfügbar sein. Es ist nicht nur die Qualität deiner Arbeit die immer stimmen muß, es ist einfach die Tatsache, dass du dann für deine Behandler immer bereit sein mußt, am Stuhl zu stehen.

Nur wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt werden, kannst du mit unendlichem Fleiß auch einen Behandler überzeugen, das er bei dir die Arbeiten machen lässt. Meines Erachtens ist es leichter, sich in diesem Handwerk selbstständig zu machen als überhaupt, dauerhaft Kunden zu bekommen.

Denk drüber nach und dann gehe deinen Weg. Ich wünsche dir viel Erfolg.

Hartmut



   
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T4
 T4
Estimable Member
Beigetreten: Vor 19 Jahren
Beiträge: 139
 

Hallo,

ich kann Hartmut nur zustimmen. Aber was das EU-Recht angeht, sehe ich das etwas anders. In Deutschland ist Zahntechnik ein Handwerk, dem ist meines wissens aber nicht in der ganzen EU so. In anderen Ländern ist die Ausbildung mit unserer Fachhochschulausbildungen zuvergleichen. So muß der Meister sich mit einem Dipl. vergleichen.

Für die, die in die Selbstständigkeit wollen, gab es und gibt es Wege die gesetzlich abgesichert sind. Wer die krumen Wege geht, wird heute mehr den je viele gegen sich haben. Ich kenne genügend die ganz schnell die Innung, Kammer oder auch die Berufsgenossenschaft im Labor hatten. Die Ausnahmebewilligung sollte für einen guten und erfahrenen Zahntechniker reine Formsache sein. Wenn das schon schwierig ist, wie soll das den dann erst im eigenen Laden sein.

T4



   
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ZTMOemuerPak
Reputable Member
Beigetreten: Vor 20 Jahren
Beiträge: 394
 

hallo leute,

ich verstehe diese diskussion wieder mal nicht!

wenn jemand 372 jahre ein labor führt und 893 gesellenjahre hat, wird er doch spielend extern eine meisterprüfung bestehen. mach doch einfach die prüfung. ende.

was soll dieses rumgekrücke immer??? wie die rumänischen zahnärzte mit ihrem gekauften RO Dr. Med. die die patienten zerfläddern.... und 6 oldtimer in der garage haben.

ganz im ernst, den aufwand den man für ausnahmegenehmigungen verplämpert, kann man auch in die externe prüfung stecken. wenn man so viel erfahrung hat und sich die selbstständigkeit zutraut. die externe prüfung kostet dich zwei wochen urlaub für die prüfung und wenn du so lange im job bist vieleicht 3-4 wochen vorbereitung.

wenn aber man selber sich diese prüfung nicht zutraut, hat man auch in dem zahntechnischen markt nichts verloren.

gruß

paki



   
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Benutzeraccount gelöscht
Mitglied
Beigetreten: Vor 17 Jahren
Beiträge: 3313
 

Ich seh das ähnlich wie unser Freund und Meister Paki,

warum immer diese halbseidenen Kompromisse mit Ausnahmegenehmigung und was es da sonst noch so für Schlupflöcher geben mag.

Wenn das Wissen und die handwerklichen Fähigkeiten vorhanden sind, einen Betrieb zu führen, dann wird das auch mit etwas Vorbereitung, mit der externen Prüfung was.

Das sind:

- 6 Wochen Vollzeitkurs bei der HWK, im gleichen Kurs sitzt die ganze Bandbreite der Handwerksberufe, dementsprechend niedrig sind auch die Anforderungen angesiedelt.

- 2 Tage Fachtheorie, lässt sich mit etwas Engagement bewältigen

- 2 Wochen Fachpraxis, mit der Erfahrung wohl auch nicht das große Problem.

Vorteil dieser Lösung:

Es ist eine klare, saubere Sache.

Man wird nicht von allen, Kollegen, Zahnärzten und Patienten schräg angeschaut, denn so richtig ernst werden die Kollegen mit der Ausnahmegenehmigung selten genommen.

Gruß von Il Divino

_________________

mens sana in corpore sanella
[bearbeitet von IlDivino am 09.11.2007 um 21:29 Uhr]



   
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Trusted Member
Beigetreten: Vor 21 Jahren
Beiträge: 52
 

Hallo,

Ich kann Paki nur zustimmen,ist der einfachste Weg,und Du hast eine

vernünftige Basis.

Gruß

Zahngelb



   
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Active Member
Beigetreten: Vor 20 Jahren
Beiträge: 10
Themenstarter  

Moment Moment.....

liebe Kollegen!!!!

Externe Meisterprüfung!!???

War für mich bisher immer gleichbedeutend mit Abendschule ca. 3,5 J. oder

Wochenendschulung auf der Meisterschule extern!

Ihr könnt euch ja vorstellen, das ich als Einzeltechniker im Praxislabor nicht mal schnell, so ganz zwischendurch, aussetzen kann.

Muß ja auch noch meine Brötchen verdienen!! Mal abgesehen davon, das der Besuch der Meisterschule zusätzlich zum normalen Arbeitstag (ca. 10 Std. tägl) ganz schön schwierig ist!!

Wer kann sich denn schon nach einem Arbeitstag und mindestens einer Stunde Anfahrt zur Schule noch auf die Theorie einlassen und vorbereiten.

Bin ja auch schon 46 zig,wäre gerne zur Vollzeitschule gegangen, scheue aber die Kosten!! Also sucht man nach Alternativlösungen.

Außerdem denke ich, dass hier jeder erfahrene Techniker handwerklich besser drauf ist, als so mancher Kollege mit Titel aus dem näheren Ausland!

Hatte mal im "Blüm Reformjahr" einen belgischen Meister zu Unterstützung angeheuert, der wußte nicht mal wie Tele gemacht werden!

Bedanke mich aber gerne für eure Stellungnahmen und Tips!!

Werde mir das mit der Selbstständigkeit noch genau überlegen und planen!

Werde den Antrag mal stellen! Bekomme ich die Erlaubnis, werd ich weiter sehen.

gruß an alle hier

caravelle



   
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T4
 T4
Estimable Member
Beigetreten: Vor 19 Jahren
Beiträge: 139
 

Hallo Caravelle,

du kannst dich ohne Abendschule zur Meisterprüfung anmelden. Die HWK wird natürlich nicht für dich einen seperaten Termin machen, sondern dich zu einer Prüfungsgruppe einteilen. In der Regel gibt es die Möglichkeit sich das Prüfungslabor vorher anzusehen und sich auch genau zu informieren wie alles abläuft. Es liegt an dir, du willst etwas von der HWK bzw. Prüfungsausschuss.

Wenn du alle Infos zu den verschiedenen Möglichkeiten hast, kannst du dich entscheiden. Infos kosten erstmal nur Zeit.

Und bitte liebe Kollegen, jetzt nicht wieder die Diskusion wer der beste ist.

T4



   
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 OlBo
Reputable Member
Beigetreten: Vor 19 Jahren
Beiträge: 261
 

Nee, nee Caravelle, so schnell kommst Du hier nicht weg.

Immer den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen, finde ich sehr schade.

Wenn Du die nötige Qualifikation und den eisernen Willen für eine Selbstständigkeit hast, das ist auch die Meisterprüfung vom Aufwand her nicht so gross. Du musst nämlich nicht an den Unterrichten teilnehmen, sondern kannst Dich direkt zu den Prüfungen anmelden. Das gilt für alle 4 Teile.

Da ich selber viele Jahre im Meisterprüfungsauschuss war, habe ich viele Prüflinge kennen gelernt, die am 1. Prüfungstag zum ersten Mal in die Meisterschule kamen.

Und jetzt noch meine eigene Meinung. Du bist schon sehr viele Jahre aktiv in der Zahntechnik. Das finde ich in der heutigen Zeit nicht selbstverständlich und rechne ich Dir hoch an. Sich aber durch Ausnahmegenehmigungen am Meistertitel vorbeizumogeln, finde ich denjenigen gegenüber, die die Prüfung gemacht haben, unfair. Wenn es wirklich nur um die Selbstständigkeit geht, dann mach doch die Prüfung in Halle, da bestehen sie alle !! Frasaco-Modelle rekonstruieren kriegen die Meisten hin.

Fazit: Sich über die Schule erkundigen, sich zu Hause sehr gut vorbereiten und die Prüfung ablegen. Fertig.

Mir ist in der Prüfung ein Techniker, der 20 Jahre und mehr Berufserfahrung hat um einiges lieber, als die "Lehrlinge", die sich ein halbes Jahr vor der Gesellenprüfung sich zur Meisterschule anmelden und beim ersten Gespräch Ihre Mammi mitbringen (kein Scherz, alles passiert). Die Resultate bei der Prüfung, kannst Du Dir vorstellen.

Viele Grüsse von einem ZTM, der immer stolz darauf war, die Prüfung abgelegt zu haben, auch wenn ich nie den Drang hatte, mich selbstständig zu machen.

OlBo


Der Dentalmarkt ist mittlerweile ein Swinger-Club. Jeder mit jedem und doch nicht richtig ! (OlBo 2009)


   
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dentina
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Beigetreten: Vor 20 Jahren
Beiträge: 935
 

Zitat:

am 11.11.2007 um 15:54 schrieb OlBo:

Wenn es wirklich nur um die Selbstständigkeit geht, dann mach doch die Prüfung in Halle, da bestehen sie alle !! Frasaco-Modelle rekonstruieren kriegen die Meisten hin.

Hallo OlBo,

vorweg: ich gebe euch Recht, dass man nicht versuchen sollte sich an der Meisterprüfung vorbeizumogeln.

Dennoch glaube ich, dass es genauso viele Gesellen gibt, welche die gnathologische Kauflächengestaltung sowohl in Metall wie auch in Keramik beherrschen, wie es Meister gibt, die auch nur in der Lage sind Frasaco-Modelle zu rekonstruieren. Analog hierzu verhält sich dies sicher auch in Bezug auf Präzision, individuelle Frontzahnkeramik usw.......

Genauso differenzieren muss man dann wohl auch bei der Intuition, die jemand hat um die Meisterprüfung zu machen, bzw. warum er eine Ausnahmebewilligung will.

Also, dann mal Klartext:

Was muss man denn Alles bei einer externen Meisterprüfung in Halle machen oder können?

Ich denke es gibt hier außer mir noch andere Techniker, die an einer präzisen, detaillierten Information interessiert sind.

Grüßle dentina


Wèishéme nánrén bùnéng cōngmíng he shuai de? -Ránhòu tāmen jiāng shì nurén!


   
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T4
 T4
Estimable Member
Beigetreten: Vor 19 Jahren
Beiträge: 139
 

Hallo Kollegen,

ja die sauberste Sache ist der mit dem eigenen Meisterbrief!

Aber es geht dabei nicht nur um die beiden Fachteile der Zahntechnik. Selbst mit dem Meisterbrief wird es heute schwierig bei der Bank für die Laborgründung den Kredit zubekommen. Da hätten die Bänker gerne noch den Betriebswirt des Handwerks.

Wenn ein älterer Kollege (Caravelle schreibt er ist 46) in der heutigen Zeit noch den Weg zum eigenen Labor anstrebt, muß er wirtschaftlich denken.

Jeder soll seinen Weg gehen, muß aber auch dann damit leben.

T4

Mein Weg ist der mit Meisterbrief.



   
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ZTMOemuerPak
Reputable Member
Beigetreten: Vor 20 Jahren
Beiträge: 394
 

ja caravelle,

das mit der nicht abkömlichkeit ist schon so eine sache. glaubst du nur dir gehts so?

alle meisterschüler haben dieses problem und ziehen es trotzdem durch. beissen in den sauren apfel und sind für die nächsten 3-4 jahre finanziell am limit da sie ihre schulden versuchen wieder in den griff zu bekommen. das einzige was diese leute von dir unterscheidet und sie dazu bringt die schule trotzdem durchzuziehen ist ihr wille....

sie wissen das sie sich finaziell gefährden und ein großes risiko eingehen doch glauben sie an das was sie tun und zwar so sehr das sie es trotzdem tun. sie finden sich mit der tatsache ab, dass ein meisterbrief nunmal erforderlich ist um selbstständig zu sein. eine ausnahmegenehmigung ist eine ausnahmegenehmigung.

der name erklärt sich glaub ich von selbst. warum solltest eine ausnahe sein? du bist im besten alter, hast (gehen wir m al davon aus) die fähigkeiten und die möglichkeiten könntest du auch haben, bist halt nur zu bequem.

denkst du eine selbstständigkeit ist die lizens zum gelddrucken? vieleicht wirst du als selbstständiger gut verdienen. ich wünsche es dir. ist es dann aber nicht natürliche kausalität das du vorher auch ein klein wenig in diese zukunft inverstierst...?

nochmal zum verständnis, diese ausnahmeregelungen sind für betrieb in denen der meister verstirbt oder kurzfristig kündigt oder sonstwelche schlimmen unbeeinflussbaren dinge. es wurde aus sozialen gründen in die hwk regelungen installiert damit der inhaber oder die hinterbliebenen eine möglichkeit haben provisorisch eine notlösung zu installieren bis wieder ein meister eingestellt wird oder einer aus dem betrieb einen meisterbrief macht. der betrieb solange weiterlaufen kann um nicht geschlossen zu werden.

denk mal ein wenig darüber nach... ein chirurg wird auch nich chirurg weil er zwei jahre beim metzger schweine zerteilt und dann eine ausnahmegenehmigung irgendwoher sich besorgt...

bildung und qualifikation, vieleicht das letzte bisschen land, was wir den chinesen voeraus haben, schmeisst es ruhig weg... dann kommen in kurzer zeit die jammer threads in denen die chinapreise beklagt werden obwohl man schon selber zum china preis arbeitet... sei ehrlich zu dir selber, du bist der einzige der das zu 100% sein kann...

euer

paki



   
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 OlBo
Reputable Member
Beigetreten: Vor 19 Jahren
Beiträge: 261
 

@ Dentina

Hallo Dentina, danke für dein Statement.

Ich halte mich für jemanden, der grundsätzlich versucht unbefangen an eine Sache heran zu gehen. Aber was ich bei meiner Tätigkeit in den neuen Bundesländern (ich habe 2 Jahre ein CAD/CAM-Fräszentrum mit 6 Systemen aufgebaut und geleitet) bei Meisterschülern in unserem Labor gesehe habe, stimmte mich sehr nachdenklich. Die Person, um die es haubtsächlich ging hatte schon etliche Jahre nur in der Gerüstabteilung gearbeitet. Keine Kenntnisse in der Keramik, Kusto-Prothetik, geschweige von KFO. Und das mit den Frasaco-Modellen stimmt auch, eigene Modelle waren ausdrücklich unerwünscht, um die Vergleichbarkeit der Arbeiten zu garantieren. Ich wurde gebeten, der Person zu zeigen, wie man am besten, schnellsten und mit dem geringsten Aufwand eine 10-gliedrige Brücke verblenden kann (!). Vorkenntnisse waren null vorhanden. Zusätzlich kam der Hinweis, dass keine individuelle Formgebung (Schichtung, Verschachtelung, etc.) von Seitens der Schule in Halle gewünscht wird. Und so sahen die (verlangten) Arbeiten dann auch aus.

Ich habe noch von keinem Kanterpreis-Träger gehört, der seinen Brief in Halle, Ronneburg oder Dresden gemacht hat. Berichtigt mich, wenn ich falsch liege.

Versteh mich nicht falsch, ich gönne jedem seinen Meisterbrief, unabhängig wo er gemacht wurde. Aber die qualitativen Unterschiede der zu erbringenden Leistungen sind unheimlich hoch. Ich selber habe meinen Meister in der Freiburger Schule gemacht die bekannter Massen einen sehr hohen Anspruch hat und kann es daher, denke ich zumindest, ansatzweise beurteilen.

Mit den Arbeiten, mit denen Du in vielen Meisterschulen Deinen Meistertitel bekommst, würdest Du bei den renormierten Schulen nicht mal den Aufnahmetest bestehen. Leider ist der mittlerweile an den meisten Schulen abgeschaft worden, um die Klassen voll zu kriegen. Das Resultat sind dann Durchfallquoten von bis zu 80-90%.

In diesem Sinne,

OlBo


Der Dentalmarkt ist mittlerweile ein Swinger-Club. Jeder mit jedem und doch nicht richtig ! (OlBo 2009)


   
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T4
 T4
Estimable Member
Beigetreten: Vor 19 Jahren
Beiträge: 139
 

Hallo OlBO,

ich hatte ja auch schon einiges gehöhrt, aber wenn ich lese was du so gesehen hast, finde ich das doch sehr erschreckend. Welchen Wert hat der Meisterbrief dann noch? Du schreibst 80-90% rauschen durch, das beruhigt mich nicht wirklich. Dem Ruf des Meisters schadet auch das.

Hoffentlich besinnen sich da die Verantwortlichen eines Tages wieder.

T4



   
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dentina
Prominent Member
Beigetreten: Vor 20 Jahren
Beiträge: 935
 

Zitat:

am 12.11.2007 um 10:06 schrieb OlBo:

Versteh mich nicht falsch, ich gönne jedem seinen Meisterbrief, unabhängig wo er gemacht wurde. Aber die qualitativen Unterschiede der zu erbringenden Leistungen sind unheimlich hoch. Ich selber habe meinen Meister in der Freiburger Schule gemacht die bekannter Massen einen sehr hohen Anspruch hat und kann es daher, denke ich zumindest, ansatzweise beurteilen.

Mit den Arbeiten, mit denen Du in vielen Meisterschulen Deinen Meistertitel bekommst, würdest Du bei den renormierten Schulen nicht mal den Aufnahmetest bestehen. Leider ist der mittlerweile an den meisten Schulen abgeschaft worden, um die Klassen voll zu kriegen. Das Resultat sind dann Durchfallquoten von bis zu 80-90%.

Hallo OlBo,

ok, ok, du hast sicherlich Recht. Aber es ging ja erst mal nicht darum die Qualität der Meisterschulen zu beurteilen, sondern darum die Meisterprüfung abzulegen oder auch nicht.

Jetzt auch noch von den Gesellen, die statt Ausnahmegenehmigung aus Gleichberechtigungsgründen die Meisterprüfung extern ablegen wollen, zu verlangen, dass sie eine qualitätiv anspruchsvolle Auswahl oder Aburteilung der Meisterschulen vornehmen sollen, ist etwas viel verlangt.

Die Erhaltung eines gleichbleibenden Qualitätsniveaus sollte doch wohl eher auf der Ebene der Meisterschulen passieren.

Der "Verbraucher" nutzt immer das ihm zur Verfügung stehende Angebot, und dies ist auch rechtens. Die moralischen Grundgedanken sind bei den Menschen auch unterschiedlich. Bis zu einer gewissen Grenze aber eben auch rechtens.

Grüßle dentina


Wèishéme nánrén bùnéng cōngmíng he shuai de? -Ránhòu tāmen jiāng shì nurén!


   
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 OlBo
Reputable Member
Beigetreten: Vor 19 Jahren
Beiträge: 261
 

Zitat:

Also, dann mal Klartext:

Was muss man denn Alles bei einer externen Meisterprüfung in Halle machen oder können?

Ich denke es gibt hier außer mir noch andere Techniker, die an einer präzisen, detaillierten Information interessiert sind.

Grüßle dentina

Hallo Dentina,

Du wolltest doch wissen, was ich über die Anforderungen in Halle weiss. Ich habe zwar nicht die Prüfung dort abgelegt, aber die zum Bestehen ausreichenden Arbeiten gesehen. Genauere Info's kann ich Dir nicht geben, möchte ich eigentlich auch gar wissen, sonst kommen wir wirklich die Tränen, bzw. ich bekomme ein Wutanfall

Zitat:

Jetzt auch noch von den Gesellen, die statt Ausnahmegenehmigung aus Gleichberechtigungsgründen die Meisterprüfung extern ablegen wollen, zu verlangen, dass sie eine qualitätiv anspruchsvolle Auswahl oder Aburteilung der Meisterschulen vornehmen sollen, ist etwas viel verlangt.

....hab ich doch gar nicht. Ich habe Caravelle eher sogar empfohlen den Meister an einer Schule zu machen, wo der Aufwand geringer ist als wo anders. Ist mir immer noch lieber, als sich am Meistertitel herum zu mogeln. Der Rest war meine Meinung zur derzeitigen Entwicklung des Qualitätsniveaus an deutschen Meisterschulen und das sollte doch erlaubt sein.

Gruss OlBo


Der Dentalmarkt ist mittlerweile ein Swinger-Club. Jeder mit jedem und doch nicht richtig ! (OlBo 2009)


   
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jackewiehose
Honorable Member
Beigetreten: Vor 20 Jahren
Beiträge: 526
 

Hier noch einmal ein post ’off topic’.

Ausnahme und Genehmigung ; das erste Wort beschreibt einen Zustand oder Situation, ausserhalb des Normalen oder des allgemein Vorkommenden . Das Wort Genehmigung beschreibt die Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Handlung, gegeben durch eine anerkannte Instanz (in diesem Fall die HwK)

Fragen : Wer kauft sich mit fast 50 noch ein Haus zu welchen Zinsen? Wer heiratet nach 1. Ehe mit Kind noch ein 2. Mal, usw. Alles viel zu teuer, lohnt sich nicht! Deshalb scheint mir diese REGELUNG ab 47 durchaus einleuchtend .

Ausnahmgenehmigungen gibt es in allen Bereichen, ob du Abi hast und damit nur 2 ½ Lehrjahre zum Zt brauchst, ob dir dein Meister zur Studienzeitverkürzung angerechnet oder man mit mittlerer Reife und x Jahren Berufserfahrung zur Fachhochschulreife zugelassen wird.

Der erreichte Vorteil ist die Wiedergutmachung einer Handlung in aufgewendeter Zeit, auch wenn deren Ausübung nicht direkt für ein noch anzustrebendes Ziel erfolgte, dessen Erreichen jedoch auf eben dieser Handlung aufbaut.

Was hier wieder festzustellen ist, das ganze System delegiert durch HwK und Innungen funktioniert in seiner Perfektion fast wie ein perpetuum mobile. Die Meister funktionieren bestens als das verlängerte Sprachrohr und pochen, ja fast schon missionarisch auftretend, auf Anstand, Redlichkeit, Fairness und Erhalt der Qualität.

Hätte auf den thread von dolly bei dem es indirekt um die selben Attribute und auch um die Verantwortung der Interessen der Angestellten ging, ein derart vehementes Auftreten stattgefunden, dann hätten diese post’s hier für mich noch etwas Glaubwürdigkeit inne gehabt. So reduziert sich das Ganze darauf , dass der eine das auch haben will was der andere hat und es ihm neidet. Vielleicht auch resultierend aus dem unterschwelligen Gefühl einer Mogelpackung seitens Hwk/Innungen (bei allem was man so hört und was alles nicht geht) aufzusitzen, wärend der eigene Stolz dies zuzugeben verbietet.

Anstatt hier mal konstruktiv zu werden wird lieber gebremst!

Gruss, jwh


[bearbeitet von jackewiehose am 12.11.2007 um 21:53 Uhr]



   
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guenni2001
Estimable Member
Beigetreten: Vor 21 Jahren
Beiträge: 103
 

Du bringst es auf den Punkt!

Wobei noch zu ergänzen wäre, dass die hier zitierte "Regelung über 47" nicht so einfach zur Anwendung kommt, wie sich das oft anhört.

Man braucht auch hierfür gute Nerven, einen langen Atem und u.U. sogar anwaltliche Unterstützung, was diese "Regelung" wiederum in Frage stellt.

Wie du sehr treffend beschreibst, ist es nicht die gleiche Situation, ob jemand mit Ende 20 oder Ende 40 vor der Entscheidung zum Meisterbrief oder zur Selbsständigkeit steht. Die sozialen oder familiären Situationen sind oft völlig different.

gruß


von nix kommt nix


   
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Active Member
Beigetreten: Vor 20 Jahren
Beiträge: 10
Themenstarter  

Hallo liebe Kollegen,

Puh, da habe ich ja eine Diskussion angeleiert!!

Lassen wir doch einfach mal die Aspekte Moral und Qualität aussen vor!

Ich denke an eine Sebstständikeit klar, nicht um wie hier gelesen den großen Gewinn anzustreben oder irgend einem Labor Kundschaft abzuwerben, sondern um meine Tätigkeit im Hadwerk zu sichern.

Wie ihr bestimmt gelesen habt, befinde ich mich in einer etwas heiklen Lage - bin Angestellter bei zwei Zahnarztpraxen (je eine Halbtagsstelle) nur so war in den letzten Monaten ein einigermaßen stabiles Gehalt machbar!

Nur hilft das nicht wirklich weiter. Die Arbeitgeber sind sehr zufrieden mit meinen Arbeiten und wollen mit mir weiterhin zusammen arbeiten.

Auf der anderen Seite drücken natürlich die Lohnkosten/Lohnnebenkosten.

Da liegt natürlich ganz nah , die Labore zuschließen und die Arbeiten im gewerbl. Labor ferigen zu lassen. Eine labrgemeinschaft ist aus räumlichen Gründen nicht machbar.

Wer legt schon gerne Geld drauf, praxislabor sollen ja Gewinn abwerfen.

Was folgt daraus!? man denkt über ein selbstständiges arbeiten nach!

Mit allen einzugehenden Risiken.

So wäre aber allen beteiligten geholfen. Eine weitere Zusammenarbeit ist von allen Seiten her wünschenswert, da man sich schon über 10 j. kennt und schätzen gelernt hat.

Ihr werdet meine denkweise verstehen hoffe ich!

Ich will mich einerseits gar nicht um den meistertitel drücken/mogeln, andereseits muss ich an den zeitlichen Rahmen und die Kosten denken.

Nun zur Moral und Qualität!

An die Moralisten hier.

Ganz einfach wäre es für mich einen Konzessionsträger einzustellen, der auf dem Papier steht keine Funktion inne hat und Kohle dafür erhält - "sehr moralisch" den selbstständigen Meistern gegebüber, finde ich!

Dann hätte ich alles was ich brauche!!

Und zur Qualität!

Ich denke eine über 10 jahre bestehende zusammenarbeit sprichtfür sich!

Zufriedene Arbeitgeber und Patienten sind Anerkennung für meine Arbeit.

Klar, es gibt immer Kollegen die besser sind, an denen ma sich messen muss, die vorbild seine können und sollen!

Ich denke, ich sollte lange genug meinen Job machen um auch selbstkrtisch zu sein! Meine Arbeitgeber sind übrigens jünger und beurteilen meine Arbeiten, sie treten schließlich für meine Abeiten mit ihrer Garantieleistung ein!

Sie geben die Qualität und den Anspruch an die Arbeiten vor! Wie dem gewerbl. Labor auch.

So ich sollte noch ein wenig arbeiten, freue mich abr wieder von euch zulesen hier im Forum!

gruß caravelle



   
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jackewiehose
Honorable Member
Beigetreten: Vor 20 Jahren
Beiträge: 526
 

Na denn viel Glück, ich hoffe es regelt sich alles zu deiner Zufriedenheit!



   
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Mitglied
Beigetreten: Vor 19 Jahren
Beiträge: 259
 

Hallo @Caravelle,

bin neu hier, hab nicht alles bisherige gelesen und glaube, über dieses Relikt "Meister" aus Zeiten, als die Städte noch mit Toren Nachts verschlossen wurden, ist jedoch schon alles gesagt.

Du hast deine Ausbildung. Meist 31/2 Jahre. Du hast deine 30jährige Berufserfahrung, deinen beruflichen Erfolg. Und du hast das bürokratische Doitschland mit seinen HWKs und den Innungsklüngel.

Grundsätzlich: Ohne betriebswirtschaftliche Kenntnisse - Finger weg von Selbstständigkeit. Nur, dazu braucht man keinen Meisterbrief. Kostet nur Nerven- und Zeit plus rausgeschmissenes Geld in deinem Alter. HWKs sind aber besser als ihr Ruf und bieten Kurse zu günstigen Konditionen um Defizite auszugleichen.

Da du offensichtlich eher spezialisiert arbeitest, wäre der Aufwand um in einigen Bereichen wieder auf dem Laufenden zu sein eher zu mühselig aber...

Mein Tip: Miete dir einen Arbeitsplatz in einem bestehenden Kleinlabor. Es gibt auf Grund der Entwicklung inzwischen genug Einzelkämpfer, die alleine in ihrem Laden sitzen und gerne einen Platz vermieten, wo man dann auch Geräte mit benutzen kann.

Hier könntest du auf Rechnung deines Vermieters arbeiten und ggf. Geld für eine Beteiligung ansparen - vorausgesetzt: GmbH. Nach fünf Jahren eventuell Ausnahmebewilligung beantragen und du bist Selbstständig. Vorausgesetzt Du bist bis dahin Mitinhaber.

Wie es ist, als freier Mitarbeiter für deine Kunden zu arbeiten weiss ich nicht genau.

Hab aber mal gehört, dass da auch was geht.

Grundsätzlich gilt aber - wie in jedem Handwerk, ohne Können, guten Beziehungen und robuster Konstitution geht nix. Ich will dir nicht zu nahe treten, aber dir läuft die Zeit weg. Die Belastbarkeiten sind im fortgeschrittenen Alter mühsamer zu verkraften. Ich hoffe du kriegst das rechtzeitig noch in den Griff.

Viel Glück, weiterhin Erfolg und mfg


Wer gackert, muss auch einen legen.


   
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Beigetreten: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Meisterbrief hin oder her. ich arbeite in der kfo seit 15 Jahre und möchte mich in der kfo selbständig machen ohne ein Meister einstellen zu müssen! Ich kenne einige die keine ahnung vom kfo haben , die wissen nicht wie ein Fränkel ,Positioner , Aktivator , Zues , oder Pendulum ausieht. Die haben nie was davon gehört. Wozu brauche ich ein Meister um mich in der Branche selbständig zu machen wenn ich denen erstmal beibringen muss was ich da überhaupt mache!



   
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Klaus-ur
Prominent Member
Beigetreten: Vor 14 Jahren
Beiträge: 915
 

Meisterzwang für Zahntechniker verfassungsgemäß

Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat am 20. November in einem Grundsatzurteil entschieden, dass der Meisterzwang für das Zahntechnikerhandwerk verfassungsgemäß ist.

Der Senat hat ausgeführt, die Verfassungsmäßigkeit des Meisterzwangs sei im Grundsatz und für viele Bereiche des Handwerks bereits höchstrichterlich geklärt. Für das Zahntechnikerhandwerk gälten jedoch wie für andere Gesundheitshandwerke Besonderheiten, die eine besondere Prüfung erforderten. Insbesondere bestünde hier anders als in den meisten anderen Handwerksberufen nicht die ‒ die begrenzende Wirkung des Meisterzwangs abschwächende ‒ gesetzliche Möglichkeit, dass Altgesellen ohne Meisterbrief einen Betrieb selbständig übernehmen könnten.

Das Gericht hat die Einschätzung des Gesetzgebers für verfassungsrechtlich tragfähig angesehen, auch für Zahntechniker den Meisterzwang zum Schutz vor Gesundheitsgefahren durch unsachgemäße Handwerksausübung vorzusehen. Im Zahntechnikerhandwerk gefertigte Werkstücke seien zum Einsatz in den und dauerhaften Verbleib im menschlichen Körper bestimmt, wo sie sich negativ auf die Gesundheit auswirken könnten. Deshalb sollten derart „gefahrgeneigte Tätigkeiten“ nur von Personen mit entsprechenden Qualifikationsnachweisen selbständig im stehenden Gewerbe ausgeübt werden. Dieses Qualifikationserfordernis sei als Beitrag zum Gesundheitsschutz selbst dann verfassungsrechtlich zulässig, wenn ‒ wie der Kläger behauptet habe ‒ ein Großteil der in Deutschland legal auf den Markt gelangenden zahntechnischen Produkte nicht von einem Zahntechnikermeister oder unter seiner Aufsicht hergestellt würden, sondern entweder aus dem Ausland oder aus zahnärztlichen Praxislabors stammten. Auch der Umstand, dass zahntechnische Produkte durch einen Zahnarzt weiterverarbeitet würden, der eine eigene Qualitätskontrolle vornehmen müsse, führe nicht zur Entbehrlichkeit des Qualifikationserfordernisses für Zahntechniker. Vom Zahnarzt nicht stets erkennbare und deshalb nicht abwendbare Gesundheitsgefahren für Patienten könnten nämlich auch dadurch entstehen, dass bei der Herstellung von Zahnersatz und anderen zahntechnischen Produkten ungeeignete Materialien verwendet oder fehlerhaft verarbeitet würden.

Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Aktenzeichen: 4 A 1113/13 (I. Instanz: VG Arnsberg 9 K 258/12)

Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Nur bei der Handwerkskammer Düsseldorf und der Innung "ZID" scheint es noch nicht angekommen zu sein?

http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/51_101120/index.php (link is external)

https://www.dzw.de/meisterzwang-fuer-zt-handwerk-verfassungsgemaess (link is external)

https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA171105757&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp (link is external)

https://www.zm-online.de/news/praxis/zahntechnikerhandwerk-meisterzwang-ist-verfassungsgemaess/ (link is external)

https://www.juraforum.de/recht-gesetz/meisterzwang-verfassungsgemaess-fuer-das-zahntechnikerhandwerk-609913 (link is external)

http://www.salzinger.de/news.php/aid/135/id/14311


Ich glaube, dass der Sitzwechsel der Regierung von Bonn nach Berlin die Welt verändert hat. Alles wird gleicher.


   
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