Hallo,
ich wende mich an Euch mit folgendem Problem.
Zur Situation in unserem Labor. Wir sind ein Betrieb mit rund 15 Technikern. Die letzten zwei Jahre liefen eigentlich sehr gut. Wir hatten alle immer ausreichend Arbeit, sodass auch etliche Überstunden hinzukamen. Seit kurzem sind wir umgezogen und auch expandiert. Zumindest was die Anzahl der Kunden angeht. Vier neue Zahnärzte sind hinzugekommen, die auch reichlich Arbeit schicken. D.h. also, dass wir im Grunde zuviel Arbeit haben. Aber wie das nun mal in der Zahntechnik ist, die Termine sind zu kurz aber müssen auf jeden Fall eingehalten werden. Das bedeutet für uns, dass wir zum Teil täglich bis zu 12 Stunden arbeiten müssen.
Da wir ja jetzt ein neues Labor haben und meine Chefs Angst haben, dass mal jemand von der Innung vorbeikommt, ist natürlich alles mit Warnschildern und Sicherheitshinweisen zugekleistert. Unter anderem hängt jetzt auch ein Buch über Arbeitsrecht im Pausenraum, welches ich mir mal genauer angeschaut habe. Gefunden habe ich dort unter §3 Arbeitszeit folgende Aussage:
Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Im Einzelfall sind vertragliche Änderungen möglich. Nach der Grundregelung in § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Für Nachtarbeitnehmer muss der Ausgleich auf durchschnittlich acht Stunden gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 ArbzG innerhalb eines Monats hergestellt werden.
Weiter ist zu finden:
Verstöße des Arbeitgebers gegen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes können nach dem Katalog des § 22 ArbZG umfassend als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Begeht der Arbeitgeber Verstöße gegen materielle Regelungen des Gesetzes (und nicht nur gegen Aushang- und Informationspflichten) vorsätzlich und wird dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder wiederholt der Arbeitgeber den Verstoß beharrlich, so begeht er eine Straftat des Nebenstrafrechts.
Das machte mich etwas nachdenklich, da wir weit mehr als acht bzw. zehn Stunden pro Tag arbeiten. Auch ein Ausgleich, der im gesamten die Arbeitszeit auf acht Stunden regulieren würde, findet nicht statt.
Wenn ich es also richtig verstehe, begeht mein Arbeitgeber somit vorsätzlich eine Straftat, oder nicht?
Auf Nachfrage bei meinen Chefs bekam ich folgende Antworten:
- es wird ja keiner gezwungen so lange zu arbeiten! Ja klar, es müssen ja nur die Termine eingehalten werden.
- als Arbeitgeber habe ich nur die Pflicht den Arbeitnehmer hierüber in Kenntnis zu setzen. Ein Hinweis auf rechtliche Folgen für den Arbeitnehmer habe ich jedoch nicht bekommen.
- das ist schon in Ordnung so, wie wir es Handhaben.
Und auf die Frage, wie wir als Arbeitnehmer in Zukunft weiter Verfahren sollen kam die Antwort:
- So wie immer. Wir machen weiter wie bisher!
Versteht mich jetzt nicht falsch. Mir macht meine Arbeit sehr viel Spaß. Und wir Ihr wahrscheinlich alle wisst, ist der Lohn als Zahntechniker auch nicht das gelbe vom Ei. Bezahlte Überstunden kann natürlich jeder gebrauchen.
Was mich jedoch wirklich erschreckt und mich auch schließlich bewegt hat, diesen Roman hier im Forum einzustellen ist, dass angeblich der Arbeitnehmer, der über die gesetzlich geregelte Arbeitszeit seitens des Arbeitgebers aufgeklärt wurde die Verantwortung für sein Tun vollständig übernimmt. D.h. also, sollte ich in der Woche mehr als 40 Stunden arbeiten und mir passiert etwas in dieser Zeit, bspw. durch einen Unfall, so übernimmt weder Arbeitgeber noch sonstirgendwer die entstehenden Kosten. Meine Unfallversicherung tritt also nicht mehr in Kraft.
Daher wende ich mich an Euch und hoffe, dass mir jemand meine Fragen beantworten kann:
1. Stimmt es, dass weder Arbeitgeber noch die Unfallversicherung entstehende Kosten übernimmt, sollte ich während der Arbeit, auf dem Weg dorthin oder auf dem Weg nach Hause einen Unfall habe, wenn ich mehr als 40 Stunden die Woche arbeite?
2. Kann mir mein Arbeitgeber kündigen, sollte ich auf Einhaltung des Arbeitzeitgesetzes bestehen? Folge wäre ja, dass unter Umständen Termine nicht eingehalten werden und somit Kunden verloren gehen könnten.
3. Zurzeit sind drei Techniker aus unserer Abteilung im Urlaub. Klarerweise müssen wir deren Arbeit ja mit übernehmen. Gelten dann die Gesetzesbestimmungen auch noch, oder sind dies irgendwelche Ausnahmesituationen?
4. Könnte mir vielleicht jemand sagen, wo ich die gesetzliche Niederschrift im Internet finde, wo auch die Konsequenzen für den Arbeitnehmer bei nicht Einhaltung der Arbeitszeiten festgelegt sind?
Über jede Antwort würde ich mich freuen.
LG XerXes
Hallo - blos ganz kurz
1. Die Berufgenossenschaft müsste zuständig sein. Arbeitszeit ist egal, weil Du in einem Abhängigkeitsverhältnis als Angestellter ZT bist.
2. Nein ! Aber etwas später aus betriebl. Gründen.
Durchhalten und Geld verdienen - besser als 24 h Freizeit
Gruß ZTN
Zahntechnik = manchmal aus Kacke Bonbon`s machen
Hallo Kollegen!!!
Berufsgenossenschaft sorgt für die berufliche Unfallversicherung .Für arbeitsrechtliche Dinge, ist das Gewerbeaufsichtsamt zuständig.
Ihr müsst prüfen, ob Ihr mit den Boss in einen Boot sitzt, wenn ja, dann zieh! Wenn nicht, dann such was anderes.
Er hat den Globalen Überblick!
Ohne Belegschafft kommt er nicht weiter,
ist eure Zukunft mit Ihm verbunden, müsst Ihr sputen!
Wenn das nicht möglich ist, verkauft auch nicht zu billig!!!
auch= euch
entschuldigung!!!
Thema war:
Sind zuviel Überstunden strafbar?
Nö, bei den Zahntechnikern nicht, bei denen gibt es Ausnahmeregelungen.
Alles ist in der Zahntechnik erlaubt, nur Geld verdienen nicht.
Hallo !
Wenn dein Chef die respektable und nicht selbstverständliche Eigenschaft besitzt, aus Schei..e Gold zu machen, würde ich ihm die Füsse küssen und voller Ehrfurcht zu ihm Aufsehen. Sich mit 15 Angestellten in unserer Branche in Deutschland nochmal zu vergrössern fordert jeden Respekt.
Im Ernst, geht's Dir vielleicht zu gut? Zeit um das Arbeitsrecht zu studieren scheintst ja noch zu haben. Fühlst du dich versklavt? Dann hilft vielleicht ein Anwalt und das Arbeitsgericht. Nur, dann bist du wohl einen ziemlich guten Job fahrlässig los geworden.
"Der Betrieb wird als selbständige organisatorische Einheit verstanden, die zum Erreichen eines arbeitstechnischen Zweckes gebildet ist"
So steht es geschrieben, und so ist es zu verstehen. Also häng dich rein und arbeite daran, den Zweck zu erfüllen.
Arbeite konzentriert und zügig, dann geht erstens die Zeit schneller rum und zweitens bist du um so eher fertig. Geniesse deinen gesetzlich zugestandenen Urlaub um neue Kraft zu tanken und verschwende sie nicht sinnlos im Internet. Dein Cheffe könnte hier nämlich mit lesen. Und Stänkerer sowie Quertreiber behindern grundsätzlich das Erreichen eines arbeitstechnischen Zwecks, der u. a. dir ermöglicht einen Computer anzuschaffen, deine monatlichen Kosten zu decken und denen die (aus unterschiedlichsten Gründen) nicht arbeiten, eine warmes Dach über dem Kopf und die Teilnahme am "sozialen Leben"zu ermöglichen. Das hat doch was. Zum Bsp. Verantwortung.
Im Ernst, dein Chef wird möglicherweise den Teufel tun, seinen Personalstand zu vergrössern um zu riskieren, dass sich ein Betriebsrat bildet/gegründet werden muss. Wobei dazu ja auch immer die Angestellten nötig sind.
Mach also keinen Fehler, den du später bereuen würdest. Und keine Angst. Wie schon beschrieben hast du in der Berufsgenossenschaft, an die dein Chef für dich Beiträge abführt immer eine Anlaufstelle, falls du dir beim drücken der Türklinke zu deinem Betrieb den Daumen verrenkst.
Und nebenbei bezahlt er einen Steuerberater der dafür sorgt, dass deine Krankenversicherungsbeiträge vollständig und pünktlich abgeführt werden können. Ist das nicht toll? Brauchst dich also um nix zu kümmern. Nur um deine Arbeit.
Mit besten Wünschen weiterhin
![]()
Wer gackert, muss auch einen legen.
Das hab ich aber kürzer rübergebracht
schönes WE - ZTN
Zahntechnik = manchmal aus Kacke Bonbon`s machen
Strafbar oder nicht. Betriebswirtshaftlich gesehen sind zuviel Überstunden bei Vollzeitstellen, von Notfällen abgesehen, ziemlich unsinnig, da die Leistungsfähigkeit ab und die Fehler- und Unfallwahrscheinlichkeit exponentiell zunimmet.
Ein interessanter Artikel dazu findet sich hier:
http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/Arbeitszeit.3385.0.html
Gruß
Zahnseide1
[bearbeitet von Zahnseide1 am 26.07.2008 um 14:08 Uhr]
Das ist wirklich ein interessanter Artikel, wobei es laut Jobbi recht unsinnig ist, diesen hier einzustellen, da der Zahntechniker an sich ja eigentlich gar keine Zeit haben dürfte, diesen zu lesen.
Übrigens nur mal so als Idee. Wäre es nicht sinnvoller, einen zusätzlichen Techniker einzustellen, statt der gesamten Belegschaft täglich 12 Stunden abzuverlangen. Hätte viele Vorteile. Wir würden produktiver arbeiten und Deutschland hätte einen Arbeitslosen weniger. Nicht mal das Risiko der Gründung eines Betriebsrates würde sich erhöhen. Denn wollte mein Chef dies ausschließen, müsste er seine Belegschaft um 2/3 verringern.
War mir auch klar, dass mein Thema hier irgendwer in den falschen Hals bekommt. Wie ich schon erwähnte, bin ich froh Überstunden machen zu dürfen. Nur so abwegig, siehe auch den Artikel von Zahnseide, ist es wohl nicht, dass die Unfallwahrscheinlichkeit drastisch zunimmt. Und wenn dann die Versicherung nicht zahlt, nur weil ich zuviel gearbeitet habe, dann hört der Spaß für mich halt auf.
Also Jobbi. Nochmal für Dich damit Du mich auch wirklich verstehst.
Ich arbeite gerne und viel und habe kein Problem damit. Es gibt aber wohl gesetzliche Vorgaben, die mir daraus einen Strick knüpfen können. Ich wollte eigentlich nur wissen, in wieweit ich als Arbeitnehmer zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn ich mehr als 10 Stunden pro Tag arbeite. Mehr nicht. Und bis heute hat mir das noch keiner beantworten können.
Zitat:
am 26.07.2008 um 16:16 schrieb XerXes:
Übrigens nur mal so als Idee. Wäre es nicht sinnvoller, einen zusätzlichen Techniker einzustellen, statt der gesamten Belegschaft täglich 12 Stunden abzuverlangen. Hätte viele Vorteile. Wir würden produktiver arbeiten und Deutschland hätte einen Arbeitslosen weniger.
Vorallem würdet ihr dann ordentlicher arbeiten, hättet weniger Reklamationen und zufriedenere Kunden, was die Arbeitsplätze auf Dauer besser sichern würde.
Ausserdem verliert man den Spaß an der Arbeit wenn man zuviel arbeit - finde ich.
Gruß
Zahnseide1
Hallo Xerxes
Nocheinmal - Du bist - egal wie lange Du arbeitest - immer von der Berufsgenossenschaft abgesichert !!! Als Arbeitnehmer.
Bei den Inhabern sieht es leider etwas anders aus ! Die können Kunststoffflüssigkeit saufen und verrecken ohne das es interessiert, wenn sie sich nicht priv. bei vollen Beitrag versichern. Also wäre ab und zu ein wenig Verständnis nett.
Tipp: halte Dich nach 17.00 von großen Trennscheiben fern - mach lieber ein paar Gipsarbeiten, da passiert weniger
ZTN
Zahntechnik = manchmal aus Kacke Bonbon`s machen
Zitat:
am 26.07.2008 um 16:16 schrieb XerXes:
Also Jobbi. Nochmal für Dich damit Du mich auch wirklich verstehst.
Ich arbeite gerne und viel und habe kein Problem damit. Es gibt aber wohl gesetzliche Vorgaben, die mir daraus einen Strick knüpfen können..
Ich muss gestehen, dass im Lande des Arbeitsschutzes und der sozial kultivierten Vollabsicherung mit Urlaub vom Urlaub die Frage,
ob Arbeit nicht eigentlich grundsätzlich strafbar ist und gegen die Menschenrechte verstösst, erörterungsfähig ist.
Vielleicht ein Vorschlag für Anne Will und ihr "Betroffenheitssofa".
Aber nur, wenn Günter Wallraf an der Diskussionsrunde teilnimmt.
Wenn man bedenkt, dass fast jeder Arbeitgeber auch mal Arbeitnehmer war, stellt sich mir diesbezüglich die Frage, warum ich den Freizeitausgleich oder die Kohle immer ganz gut gebrauchen konnte und dafür auch schon mal am Wochenende ran geklotzt habe. So ganz freiwillig und so...(Davon abgesehen kann mir hier keiner weismachen, dass es in der Zahntechnik nicht auch mal ruhigere Zeiten gibt.)
Ach, jetzt fällt es mir wieder ein.
Hätte es sein können, dass ich mich für den Aufwand, den ich damals schon erbracht hatte mich eigentlich auch gleich selbstständig machen konnte?? So wegen dem Gedanken an Gewinnmaximierung, Freiheit und weil das Leben eigentlich ja auch wild und gefährlich ist, usw.....
Schönen Urlaub noch.....
![]()
Wer gackert, muss auch einen legen.
Zitat:
am 26.07.2008 um 22:34 schrieb Zahntechneger:
Hallo Xerxes
Nocheinmal - Du bist - egal wie lange Du arbeitest - immer von der Berufsgenossenschaft abgesichert !!! Als Arbeitnehmer.
Bei den Inhabern sieht es leider etwas anders aus ! Die können Kunststoffflüssigkeit saufen und verrecken ohne das es interessiert, wenn sie sich nicht priv. bei vollen Beitrag versichern. Also wäre ab und zu ein wenig Verständnis nett.Tipp: halte Dich nach 17.00 von großen Trennscheiben fern - mach lieber ein paar Gipsarbeiten, da passiert weniger
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ZTN
Wen du doch bisd so arme sau?
warum du noch immer am arbeiten für zahnmasser?
Hast immer noch mähr wie beamter oder??
Bei dirr möchte ich nicht mal putzen.
Wo warst du dän zu ostzeiden?
häulenden cheffsch braucht deitschlatnt nicht mehr!
HERLICH!!!!!
Beide Daumen hoch; besser: baite Taumme huch!! ![]()
Zitat:
Durchhalten und Geld verdienen - besser als 24 h Freizeit
Gruß ZTN
...da fällt mir ein Ei aus der Hose wenn ich das lese!
§3 Arbeitszeitgesetz
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 8 Stunden nicht überschreiten.
Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
_______
Das bedeutet:
Nach zehn Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche (der Samstag wird mitgezählt) ist Schluss.
Was darüber hinausgeht ist
strafbar
.
Werden die Überstunden bsp. nicht in Form von
Arbeitszeitkonten abgeglichen ist das
strafbar
.
Der Chef muss über Mehrarbeitsleistung informiert sein,
(ankündigen tut es ja eh keiner),
darum tägl. Stundennachweis führen. Wichtig!
Der Chef muss das lt. Gesetz unterschreiben,
oder er soll eine Stechuhr einführen. (Schweissperlen).
Das kann man mit freundlich bestimmten Ton tun,
das ist alles kein Kündigungsgrund,
wird dann gemobbt is`der Laden sowieso Scheisse.
Wir haben für alles Verständnis, endet das im Burn-out
ist es an der Zeit "Nein" zu sagen.
So in meinem Fall, 60 Std Woche, ich habe Arbeiten verweigert
weil sie in der Frist nicht einzuhalten sind.
Grosses Balabber, die üblichen Sprüche die ich schon mitsingen kann.
Das Problem: in "normalen" Zeiten ist es mit dem unterbesetzten Labor
kaum möglich ohne Überstunden auszukommen,
straffen sich die Segel wird es zur Last.
Die ruhmreichen Deutschen schieben knapp eine Mrd. unbezahlte
Überstunden vor sich her.
Der Trend is`klar.
Und den kl. mittelständigen Unternehmen geht es immer schlechter,
auch wahr.
[bearbeitet von Tortenheber am 12.12.2009 um 13:04 Uhr]
Wegen dem Ei / Suspensorien benutzen - das hat bei Schnellbootfahrern immer geholfen !
ZTN
Zahntechnik = manchmal aus Kacke Bonbon`s machen
Zitat:
am 14.07.2008 um 22:29 schrieb Zahntechneger:
Hallo - blos ganz kurz
1. Die Berufgenossenschaft müsste zuständig sein. Arbeitszeit ist egal, weil Du in einem Abhängigkeitsverhältnis als Angestellter ZT bist.
2. Nein ! Aber etwas später aus betriebl. Gründen.Durchhalten und Geld verdienen - besser als 24 h Freizeit
Gruß ZTN
Wenn diese Antwort ein "Deutscher Chef" schreibt, dann Gute Nacht Zahntechnik und vor allem Gute Nacht Deutschland!
Wo sind wir blos hingekommen??
Was für Ausnahmeregelungen sollen das denn sein. Das Arbeitszeitschutzgesetz gillt für alle Arbeiter und Angestellte.
Wenn ich schon lese" 12 Überstunden und mehr ohne Ausgleich" könnte ich kotzen. Solange es Kollegen gibt, die sich alles gefallen lassen, werden die Zahntechniker nie auf einen grünen Zweig kommen.
um mal bei dem "bildnis" von den zweigen zu bleiben: in der wüste der zahntechnik gibts schon seit langem weder bäume noch büsche....der einzige zweig auf den man als zahntechniker vielleicht kommen kann, ist vielleicht noch der sprichwörtliche ast, den man sich lacht (wenn man z.b. seinen kontoauszug betrachtet.....was ich genau aus diesem grund schon seit monaten nicht mehr mache)
Signatur? Braucht kein Mensch....
Überstunden, nein. Meine Freizeit hat einen höheren Stellenwert.
Hallo - blos ganz kurz
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Gruß ZTN
Wenn ich sowas schon lese...
Man soll dem Chef also seine Lebenszeit kostenlos hergeben (denn genau das tut man wenn Überstunden nicht ausgeglichen werden), sich so richtig schön kaputt arbeiten ohne Dank?
Während ebenjener Chef in Saus und Braus lebt? Ich habe noch nie einen Chef getroffen der bescheiden lebt. Daraus schließe ich, man kann mit Zahntechnik sehr sehr viel Geld verdienen, es wird nur nicht gerecht an die Arbeitnehmer weitergereicht oder genug Leute eingestellt damit jeder pünktlich Schluss hat.
Lasst Euch doch nicht verarschen Leute! Ausbeutung gibt es nur solange es Leute gibt die sich ausbeuten lassen! Fast alle ZTs hier im Forum heulen rum wie schlecht es ihnen geht aber dass es ja so sein müsste und dass man nichts ändern kann. NEIN! Es muss nicht sein! Wenn jeder Angestellt morgen sagt ich mache keine Überstunden dann ist sofort Schluss damit! Wenn kein Angestellter mehr mehr macht als an einem 8h Tag möglich ist dann können Chefs ihren Ärzten auch sagen dass es nicht anders geht und dann müssen die Ärzte das ebenfalls akzeptieren.
Wacht auf Zahntechniker! Wehrt Euch! Nur wenn alle mitmachen wird sich was ändern!
Bedenkt mal dass Preise auf dem Arbeitsmarkt genauso entstehen wie auf jedem anderen Markt. Schlechte Bezahlung (und schlechte Arbeitszeiten) gibt es nur solange sich Leute finden die eine schlechte Bezahlung akzeptieren.
Und wenn ihr denkt es gibt keine Alternativen, dann irrt ihr. Ihr könnt genausogut Herzschrittmacher zusammenbasteln oder Straßenbahn fahren usw. Dafür bekommt ihr mehr Geld und habt immer pünktlich Schluss. Klar sind das keine anspruchsvollen Jobs aber ihr müsst überlegen was ihr wollt.
Seid ihr auf der Welt um Euren Chef reich zu machen oder um ein gutes Leben zu haben?
Und habt keine Angst vor der Arbeitslosigkeit. Was ist denn ein Job wert wenn man kein Leben mehr hat? Was ist mehr Geld wert wenn man es nie ausgeben kann?
Freundchen, jetzt hör mal auf, hier so eine miese Stimmung zu verbreiten !
Ich war viele Jahre beim zweitgrößten deutschen Konzern beschäftigt. Dort hat es sich (sicherlich aus gutem Grund) wie folgt verhalten:
- Bei einer täglichen Arbeitszeit >10 h wurde man automatisch beim Ausloggen bei der Zeiterfassung dem Werkschutz gemeldet
- Gleichzeitig bekam der Betriebsrat Bescheid
- Der Chef bekam bei mehrmaligen Vorkommen dieser Überschreitung bei seinen Untergegebenen eine Abmahnung. D.h. der Chef konnte sich nicht rausreden, dass er niemanden gezwungen hat, länger zu bleiben. Die Konsequenz war dann nämlich vielmehr: Der Chef konnte/musste einen zwingen, die Arbeit liegen zu lassen und nach spätestens 10h nach Hause zu gehen.
Soweit ich mich daran erinnere (ist schon viele Jahre her) war das Hauptproblem für die Chefs, wenn ein Mitarbeiter einen Unfall hatte (während der Arbeit, oder auf dem Weg von/zur Arbeit) - wenn hier herauskam, dass das Arbeitsschutzgesetzt regelmäßig bei diesem Mitarbeiter nicht eingehalten wurde (der Unfall also vielleicht geschah, weil der Mitarbeiter überarbeitet war), dann war der Chef bereits mit einem Bein im Gefängnis.
Da es sich um einen Konzern mit weltweit knapp 500.000 Mitarbeitern handelt und natürlich Gewinn orientiert arbeitet, gehe ich davon aus, dass keine dieser Regelungen auf Freiwilligkeit basierten.
Ja, so ist es . Überstanden kann man nicht anordnen wie man lustig ist. Aber das ist in der Dental-Branche wohl nie angekommen. Ein Blick ins BGB genügt. Und das lernt jeder ZTM auf der Meisterschule. Von ZA sollte man verlangen können, dass sie sich da auch auskennen.
Man muss nicht heiliger als der Papst sein, aber es sollten einem als Arbeitgeber auch die Konsequenzen bewusst sein.


