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Sind zuviel Überstunden strafbar

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Eminent Member
Beigetreten: Vor 20 Jahren
Beiträge: 16
Themenstarter  

Hallo,

ich wende mich an Euch mit folgendem Problem.

Zur Situation in unserem Labor. Wir sind ein Betrieb mit rund 15 Technikern. Die letzten zwei Jahre liefen eigentlich sehr gut. Wir hatten alle immer ausreichend Arbeit, sodass auch etliche Überstunden hinzukamen. Seit kurzem sind wir umgezogen und auch expandiert. Zumindest was die Anzahl der Kunden angeht. Vier neue Zahnärzte sind hinzugekommen, die auch reichlich Arbeit schicken. D.h. also, dass wir im Grunde zuviel Arbeit haben. Aber wie das nun mal in der Zahntechnik ist, die Termine sind zu kurz aber müssen auf jeden Fall eingehalten werden. Das bedeutet für uns, dass wir zum Teil täglich bis zu 12 Stunden arbeiten „müssen“.

Da wir ja jetzt ein neues Labor haben und meine Chefs Angst haben, dass mal jemand von der Innung vorbeikommt, ist natürlich alles mit Warnschildern und Sicherheitshinweisen zugekleistert. Unter anderem hängt jetzt auch ein Buch über Arbeitsrecht im Pausenraum, welches ich mir mal genauer angeschaut habe. Gefunden habe ich dort unter §3 Arbeitszeit folgende Aussage:

„Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Im Einzelfall sind vertragliche Änderungen möglich. Nach der Grundregelung in § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Für Nachtarbeitnehmer muss der Ausgleich auf durchschnittlich acht Stunden gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 ArbzG innerhalb eines Monats hergestellt werden.“

Weiter ist zu finden:

„Verstöße des Arbeitgebers gegen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes können nach dem Katalog des § 22 ArbZG umfassend als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Begeht der Arbeitgeber Verstöße gegen materielle Regelungen des Gesetzes (und nicht nur gegen Aushang- und Informationspflichten) vorsätzlich und wird dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder wiederholt der Arbeitgeber den Verstoß beharrlich, so begeht er eine Straftat des Nebenstrafrechts.“

Das machte mich etwas nachdenklich, da wir weit mehr als acht bzw. zehn Stunden pro Tag arbeiten. Auch ein Ausgleich, der im gesamten die Arbeitszeit auf acht Stunden regulieren würde, findet nicht statt.

Wenn ich es also richtig verstehe, begeht mein Arbeitgeber somit vorsätzlich eine Straftat, oder nicht?

Auf Nachfrage bei meinen Chefs bekam ich folgende Antworten:

- „… es wird ja keiner gezwungen so lange zu arbeiten!“ – Ja klar, es müssen ja nur die Termine eingehalten werden.

- „… als Arbeitgeber habe ich nur die Pflicht den Arbeitnehmer hierüber in Kenntnis zu setzen.“ – Ein Hinweis auf rechtliche Folgen für den Arbeitnehmer habe ich jedoch nicht bekommen.

- „… das ist schon in Ordnung so, wie wir es Handhaben.“

Und auf die Frage, wie wir als Arbeitnehmer in Zukunft weiter Verfahren sollen kam die Antwort:

- „So wie immer. Wir machen weiter wie bisher!“

Versteht mich jetzt nicht falsch. Mir macht meine Arbeit sehr viel Spaß. Und wir Ihr wahrscheinlich alle wisst, ist der Lohn als Zahntechniker auch nicht das gelbe vom Ei. Bezahlte Überstunden kann natürlich jeder gebrauchen.

Was mich jedoch wirklich erschreckt und mich auch schließlich bewegt hat, diesen Roman hier im Forum einzustellen ist, dass angeblich der Arbeitnehmer, der über die gesetzlich geregelte Arbeitszeit seitens des Arbeitgebers aufgeklärt wurde die Verantwortung für sein Tun vollständig übernimmt. D.h. also, sollte ich in der Woche mehr als 40 Stunden arbeiten und mir passiert etwas in dieser Zeit, bspw. durch einen Unfall, so übernimmt weder Arbeitgeber noch sonstirgendwer die entstehenden Kosten. Meine Unfallversicherung tritt also nicht mehr in Kraft.

Daher wende ich mich an Euch und hoffe, dass mir jemand meine Fragen beantworten kann:

1. Stimmt es, dass weder Arbeitgeber noch die Unfallversicherung entstehende Kosten übernimmt, sollte ich während der Arbeit, auf dem Weg dorthin oder auf dem Weg nach Hause einen Unfall habe, wenn ich mehr als 40 Stunden die Woche arbeite?

2. Kann mir mein Arbeitgeber kündigen, sollte ich auf Einhaltung des Arbeitzeitgesetzes bestehen? Folge wäre ja, dass unter Umständen Termine nicht eingehalten werden und somit Kunden verloren gehen könnten.

3. Zurzeit sind drei Techniker aus unserer Abteilung im Urlaub. Klarerweise müssen wir deren Arbeit ja mit übernehmen. Gelten dann die Gesetzesbestimmungen auch noch, oder sind dies irgendwelche Ausnahmesituationen?

4. Könnte mir vielleicht jemand sagen, wo ich die gesetzliche Niederschrift im Internet finde, wo auch die Konsequenzen für den Arbeitnehmer bei nicht Einhaltung der Arbeitszeiten festgelegt sind?

Über jede Antwort würde ich mich freuen.

LG XerXes



   
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osfrontale
Prominent Member
Beigetreten: Vor 18 Jahren
Beiträge: 649
 

Noch gilt das nur für bestimmte Branchen und Geringversicherte, aber bestimmt wird dieses Gesetz noch "verfeinert".

Die Intension ist jedenfalls die Einnahme der Steuern. Und da ist die Zahntechnik dann nicht ausgeschlossen.

Mindestlohn: Checkliste für Unternehmen

www.dmp-wpg.de/wp-content/.../10/Checkliste-Mindestlohn-2015.pdf in der Anlage


   
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Weithas
Eminent Member
Beigetreten: Vor 19 Jahren
Beiträge: 48
 

Osfrontale, ich kann nicht ganz folgen. Was hat der Mindestlohn mit dem Arbeitszeitgesetz zu tun? Das Arbeitszeitgesetz gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, unabhängig davon ob Arbeiter, Angestellter, Aushilfe, etc. Was Du eventuell meinst, dass im Zuge des Mindestlohngesetzes eine Arbeitszeiterfassung in bestimmten Fällen zwingend vorgeschrieben ist?

Aber selbst wenn: Nur weil eine Arbeitszeit vielleicht nicht systematisch erfasst wird (werden muss), ist im Fall der Fälle das Problem trotzdem für den Betrieb/Chef da, denn häufig kann ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz ja auf andere Art und Weise nachgewiesen kann (Unterschriften zu bestimmten Uhrzeiten auf Auftragszetteln, Log-Zeiten am Computer, Einzelverbindungsnachweise des Handys, Fahrtenbuch des Firmenwagen, etc.). So doof kann man manchmal gar nicht denken...



   
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osfrontale
Prominent Member
Beigetreten: Vor 18 Jahren
Beiträge: 649
 

Lies mal zwischen den Zeilen!

Um an Steuern zu kommen, ist es nötig, dass alle Zeiten erfasst werden -> DOKUMENTATION : Auch die Überstunden!

Erst für bestimmte Berufsgruppen. Wenn dann alles läuft kommen die Nächsten dran.

Ist natürlich auch voll in Ordnung, aber was das für unsere Berufsgruppe bedeutet, brauch ich nicht erst erläutern.

Ein guter und kluger Arbeitgeber sorgt dafür, dass die Arbeitszeiten für alle stimmen.

Und der Zoll braucht natürlich auch sein Betätigungsfeld!

Wenn der erst mal Wind bekommt, dass da bei der Arbeitszeit was anrüchig ist, kommt er ganz schnell vorbei.

Sogar auf anonyme Anzeigen.



   
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zierzahn
New Member
Beigetreten: Vor 12 Jahren
Beiträge: 2
 

Die gesetzliche Lage ist eindeutig . Du darfst maximal 10 Stunden am Tag , 48 Stunden max. In der Woche beschäftigt werden. Arbeitest du mehr , und dein Chef unterbindet das nicht macht er sich strafbar. Das gleiche gilt auch für die Pausen , auch Ruhezeit genannt die eingehalten werden muss. Das hat auch seinen Grund . ich selber bin seit 46 Jahren Techniker und bin seit 27 Jahren selbstständig. Schon als Techniker habe ich meine persönlichen Interessen zurückgestellt ,wenn viel Arbeit da war, in den boomjahren 1975,76 haben wir wochenlang 14 Stdund mehr gearbeitet , in meiner Selbstständigkeit sind 16 stundentage , um Fehlzeiten kranker Mitarbeiter zu kompensieren ,.mnormal , normal gewesen . Der Preis dafür ist extrem hoch h ,Diabetes, Herzinfarkt ,Schlaganfall, Depression um nur einige zu nennen . Um das zu verhindern. Gibt es diese Gesetze . Meine Mitbewerber handeln unverantwortlich wenn sie ihre Mitarbeiter zu lange arbeiten lassen.

Die Dänen sind Ich hier vorbildlich . Überstunden sind verpönt und werden in der Regel nicht toleriert auch nicht hat für die Führungsetagen. Um 17 Uhr ist Feierabend.



   
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Dentinitus
Trusted Member
Beigetreten: Vor 11 Jahren
Beiträge: 65
 

Wir befinden uns mit der Zahntechnik bekanntlich in einem Niedriglohn- Segment. Bei zu vielen Überstunden kommt man hier möglicherweise sogar unter Mindestlohn, dann macht sich der Arbeitgeber tatsächlich strafbar.



   
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