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Was darf der Techniker im Patientenmund?

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 DG
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Beigetreten: Vor 8 Jahren
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Themenstarter  

Hallo zusammen,

ich habe mal eine einfache Frage, auf die ich allerdings nie eine klare Antwort erhalten konnte.

Was/Wie/Wann darf der Techniker direkt an/mit dem Patienten arbeiten?

Das wir keine Brücken zementieren dürfen ist mir klar, allerdings was ist mit beispielsweise herausnehmbaren ZE. Dürfen wir selbstständig und ohne direkte Anweisung vom Arzt (bspw. Patient kommt ins Labor und möchte, dass man seine Totalprothese kontrolliert etc.) diesen ZE auch herausnehmen?

Bekam bis jetzt nur viele unklare Antworten.

Vielleicht weiss ja jemand genau Bescheid.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Lukas


   
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Dental-Chris
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Beigetreten: Vor 10 Jahren
Beiträge: 64
 

soweit ich weiß, gilt ganz klar die Regel: wir dürfen bis zum lippenrot "Hand an legen", alles dahinter ist tabu. D.h. streng genommen dürften wir noch nicht einmal bei der Farbnahme den Farbring AN den Zahn halten weil wir dann hinter den lippen hantieren.


   
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Dentinitus
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Beigetreten: Vor 9 Jahren
Beiträge: 65
 

Ohne Anweisung geht gar nichts. Wenn der Patient von sich aus ins Labor kommt muss man ihn an den Zahnarzt verweisen. Kommt der Patient auf Weisung vom Zahnarzt beginnt die Grauzone. Ist der Patient zufrieden ist alles gut, ist er unzufrieden und hält der Zahnarzt nicht zu die bist du der Arsch und darfst die Arbeit auf Kulanz neu machen und im Zweifel noch Schmerzensgeld zahlen, wenn z.B. die Friktion an einem Tele erhöht wurde oder die Klammer aktiviert wurde und der Zahn geht verloren. Du wirst kaum nachweisen können dass er vorher schon defekt war. Andererseits haben 99% der Zahnärzte weder das Gefühl , noch das Geschick, noch die Zeit eine Klammer so zu aktivieren dass es auf Dauer gut ist. Also hat er großes Interesse daran dem Zahntechniker den Rücken zu stärken damit er das nächste Mal wieder behilflich ist.


   
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bigbrush
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Beigetreten: Vor 17 Jahren
Beiträge: 120
 

@DG: Nichts!

Auch nicht auf Anweisung. Lese doch mal die Berufsordnung, Zahntechniker dürfen weniger als Zahnarzthelferinnen.

Bei Arbeiten im Patientenmund steht ein Zahntechniker mit einem Bein im Gefängnis, gab zu dem Thema einen Vortrag und auch Diskusion bei der ZT-Innung Nordbayern. Klare Aussage des RA der KZVB: der Zahntechniker darf nicht im Patientenmund arbeiten.

Im übrigen - warum soll ich als ZT Arbeiten erledigen für die ein anderer das Honorar kassiert?


   
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Dentinitus
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Beigetreten: Vor 9 Jahren
Beiträge: 65
 

IM Patientenmund, aber wenn der Patient die Prothese herausnimmt und nach dem Aktivieren selbst eingliedert???!!! Wenn der Zahntechniker einfach schaut wie sich Mundboden und Bändchen bewegen um die Prothese auszuschleifen? DAS halte ich für die besagte Grauzone. Wie gesagt, ein Techniker biegt mehr an Klammern rum als ein Arzt, also warum sollte er nicht in den Mund hineinschauen wo es fehlt, sich die Prothese geben lassen und sie anpassen? Dafür kommt kein einziges Bein in den Knast!


   
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Beigetreten: Vor 17 Jahren
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Dental-Chris hat recht !

Lippenrot ist Grenze, alles darüber hinaus (bzw.dahinter) ist verbotenes Terrain, völlig egal ob nach Anweisung oder gar unter zahnärztlicher Aufsicht....


   
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Dentinitus
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Beigetreten: Vor 9 Jahren
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Nochmal: wir dürfen nicht IM Mund arbeiten, aber wenn die Prothese nicht mehr im Mund ist beginnt unser Job. Wenn der Patient die Prothese herausnimmt kann es losgehen. Definition laut Berufsordnung: der Zahntechniker darf nicht im Mund arbeiten. Also weder im Mund etwas fixieren oder gar einsetzen oder einschleifen. Außerhalb vom Mund gibt es keine Einschränkung in dem Text. Ob der Patient daneben sitzt oder nicht, ob ich im Behandlungszimmer arbeite oder im Labor ist völlig irrelevant.


   
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dentalfriedrich
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Beigetreten: Vor 10 Jahren
Beiträge: 128

   
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Dentinitus
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Beigetreten: Vor 9 Jahren
Beiträge: 65
 

Da steht nichts ausdrücklich über den Zahntechniker.

Nur die Helferinnen mit jeder beliebigen Zusatzqualifikation sind ausdrücklich ausgeschlossen.

(Ich verbitte mir grundsätzlich daß eine Helferin an Zahnersatz herummanipuliert. Egal welche Zusatzqualifikation sie hat. Außer sie ist gelernte Technikerin)

Ich sehe immer noch nicht warum ich nicht die Locator Einsätze austauschen sollte, der Patient probiert es selbst ein und der Zahnarzt schaut drüber ob alles passt und sitzt. Wo ist das Problem... Er schickt es doch sonst ins Labor und setzt es hinterher wieder ein.

Wenn der Zahnarzt klar die Anweisung gibt und die Sache kontrolliert verstehe ich durch diesen Link die Sache nicht ausdrücklich ausgeschlossen.

Und wenn ein Friktionspunkt in ein Tele gelasert werden soll will ich das Gesicht vom Behandler sehen wenn der Techniker den Laser hinstellt und im Rausgehen viel Glück wünscht.

Dentinitus


   
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Honorable Member Admin
Beigetreten: Vor 20 Jahren
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das wissen wir doch alle Dentinitus,...

Und die Gesetztgebung ist hier eindeutig: Die Finger des Zahntechnikers haben im Mund des Patienten nichts zu suchen. Alles was dennoch erledigt wird, kann dir enorme Probleme bringen.

Und wenn dein Zahnarzt nicht an "deinen" Prothesen, wobei es sind gar nicht deine, schleifen soll, dann muss er sie dir in die Hand geben.


   
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Beigetreten: Vor 17 Jahren
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Thorsten wo lebst Du denn, in Gegenwart!! des "weissen Kittels" sehe ich keine Probleme - der fragt Dich evtl. noch warum Du so vorgehst - dann erklärt man das.


   
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dentalfriedrich
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Beigetreten: Vor 10 Jahren
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ich bin jetzt nicht der Pressesprecher von Thorsten, aber er lebt in diesem Rechtstaat, in dem es Gesetze auch zur Regelung von Zuständigkeiten gibt, wie zum Beispiel das Zahnheilkunde Gesetz.

Und dort ist geregelt, das selbst wenn der Zahnarzt / die Zahnärztin danebenstehen und dulden, das der ZT in den Patientenmund greift, sich dann der, der duldet und der der greift, strafrechtlich verfolgbar macht.

Ich warte eigentlich nur noch auf den Patienten, der seine Rechnung nicht bezahlen will, weil der Zahntechniker etwas in seinem Mund gemacht hat, und er dieses beweisen kann, will man den dann verklagen, auch wenn man damit riskiert, strafrechtlich verfolgt zu werden?


   
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dentalfriedrich
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Beigetreten: Vor 10 Jahren
Beiträge: 128
 

das ist eine Antwort auf Beitrag #9

es ist richtig, dass der Zahntechniker im Delegationsrecht des Zahnarztes nicht vorkommt.

Da steht aber, dass der Zahnarzt alles Maßnahmen am Patienten persönlich zu erledigen hat.

Allerdings kann er bestimmte Dinge an dafür qualifiziertes Praxispersonal delegieren.

Da steht auch wer dieses Praxispersonal ist, und da kommt der Zahntechniker nun mal nicht vor, da steht ausdrücklich:

Zitat

" Das ZHG sieht in § 1 Abs. 5 und 6 vor, dass bestimmte Tätigkeiten an dafür qualifiziertes

Prophylaxe-Personal mit abgeschlossener Ausbildung wie zahnmedizinische Fachhelferin, weitergebildete Zahnarzthelferin, Prophylaxehelferin oder Dental-Hygienikerin (im Folgen-den Mitarbeiterinnen) delegiert werden können. "


   
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Dentinitus
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Beigetreten: Vor 9 Jahren
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https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/Zahnmedizin_Zahntechnik.pdf

Siehe Absatz 2

hier steht eindeutig daß der Zahntechniker nicht IM Patienten behandeln darf. Dies darf nur der Zahnarzt durch die Approbation.

Es ist nicht ausdrücklich ausgeschlossen daß der Techniker nichts an einer Prothese machen darf die ihm- nach Anweisung des Behandlers- übergeben wurde.

Zu einer Kontrollpflicht des Zahnarztes, die unbestritten existiert, ist es nicht nötig daß dieser permanent daneben steht.

Was auch immer der Techniker erledigt darf der Zahnarzt nicht in seinem Arbeitsaufwand abrechnen. Sonst macht er sich wiederum strafbar.

Heißt für mich: Ich darf

-Konfektionierte Friktionselemente austauschen

-Prothesenränder bearbeiten

-Druckstellen an Prothesen entlasten, wenn ich den gereizten Bereich im Mund erkenne

-Prothesen Ausdünnen

-Störstellen beseitigen die mir vom Patienten gezeigt werden.

Der Behandler muß die Anweisung geben und die Ausführung kontrollieren. Das lese ich heraus.

Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

@ Thorsten:

Ich habe nie behauptet es seien "meine Prothesen". Ich sagte lediglich ich verbitte mir daß eine Helferin daran herumschleift. Eben weil sie nicht qualifiziert ist und bekanntlich alles nur schlimmer macht.

Das macht der Behandler zwar auch manchmal, aber er hat die Qualifikation Kraft seiner Approbation.

Dentinitus


   
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dentalfriedrich
Estimable Member
Beigetreten: Vor 10 Jahren
Beiträge: 128
 

2 Abgrenzung der zahntechnischen von der zahnärztlichen Leistung

da lese ich u. A. , Zitat:

"Im umgangssprachlichen Sinne endet die Tätigkeit des Zahntechnikers „vor dem Mund des Patienten“.

Zitat Ende.

Wie du da allerdings

Zitat:

"-Druckstellen an Prothesen entlasten, wenn ich den gereizten Bereich im Mund erkenne" Zitat Ende

Druckstellen erkennen willst, wenn der Mund für dich tabu ist, das ist für mich jetzt nicht so ganz ersichtlich.

Du kannst alles machen was du willst, mit dem Zahnersatz eines Patienten, selbst ohne Einverständnis des Behandelns (ob der das gut findet, wirst du dann bei weiteren Beauftragungen sehen) du darfst nur nicht an den Mund des Patienten, dagegen hat der Staatsanwalt etwas, wenn ihm das zu Ohren kommt.


   
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Dentinitus
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Beigetreten: Vor 9 Jahren
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Zitat:

"Wie du da allerdings

Zitat:

"-Druckstellen an Prothesen entlasten, wenn ich den gereizten Bereich im Mund erkenne"

Druckstellen erkennen willst, wenn der Mund für dich tabu ist, das ist für mich jetzt nicht so ganz ersichtlich.

Du kannst alles machen was du willst, mit dem Zahnersatz eines Patienten, selbst ohne Einverständnis des Behandelns (ob der das gut findet, wirst du dann bei weiteren Beauftragungen sehen) du darfst nur nicht an den Mund des Patienten, dagegen hat der Staatsanwalt etwas, wenn ihm das zu Ohren kommt." Zitat Ende

Ganz einfach: Pat. öffnet den Mund und zeigt drauf.

Rote Stelle= gereizte Stelle

weißer, aufgedunsener Bereich= Druckstelle.

weißer, aufgedunsener Bereich mit Vertiefung= massive Druckstelle in der Umschlagfalte, meist neben einem Bändchen.

Selten bei neuem Zahnersatz aus unserem Haus. Aber es kommt definitiv vor.

Ohne Auftrag vom Behandler machen wir gar nichts. Weder Prothesenreinigung noch sonst irgendetwas.

Dentinitus


   
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Dentinitus
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Beigetreten: Vor 9 Jahren
Beiträge: 65
 

Ich möchte an dieser Stelle an den Anfang des Treats verweisen.

Entgegen der Formulierung der Eingangszeile „Was darf ich im PatientenMund„ hieß es:

„was darf ich am/ mit dem Patienten.“

Dentinitus


   
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bigbrush
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Beigetreten: Vor 17 Jahren
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Was darf der Techiker imPatientenmund? NICHTS, wir haben keinerlei Ausbildung dafür, wer es anders hält damit muß sich darüber im klaren sein was er für ein Risiko eingeht wenn etwas passiert.

Wir hatten einen Vortrag dazu bei einer Innungsversammlung, ganz klare Aussage des Anwalts ( auch des Anwalts der KZVB ) wer im Mund arbeitet, was auch immer, steht mit einem Bein im Gefängnis.


   
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dentalfriedrich
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Beigetreten: Vor 10 Jahren
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ich denke, jetzt ist jedem klar, der Zahntechniker darf nichts im Patientenmund!

Bei Zuwiederhandlungen droht strafrechtliche Verfolgung, sogar mit Gefängnisstrafandrohung.

Wir wissen aber auch alle, der Zahntechniker ist mit Duldung, oder sogar auf Verlangen des Zahnarztes /der Zahnärztin im Munde des Patienten tätig ( https://www.muffel-forum.de/3353/wieviel-zahnarzt-steckt-dir-beendet-am-31032013 ) .

Dieses geschieht um den Pateientenwunsch zufriedenzustellen, also im Sinne des Patienten.

Alle sind froh das es so ist.

Aber es ist illegal!

Und das darf nicht so bleiben, denn alle Beteiligten müssen dafür sorgen, dass dieses legal passiert.

Hier ist der Gesetzgeber aufgerufen, die bestehenden Gesetze so umzugestalten, dass Zahnärzte und Zahntechniker sich bei dem oben beschriebenen gang und gäbe Tun nicht weiter im Unrecht befinden.

Der Gesetzgeber wird aber erst tätig, wenn die Betroffenen ihn davon überzeugen, das er handeln muss.

Und hier sind die Zahnärzteschaft (BZÄK), und die Zahntechniker (VDZI) aufgerufen gemeinsam dementsprechend zu handeln.


   
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dentalfriedrich
Estimable Member
Beigetreten: Vor 10 Jahren
Beiträge: 128
 

übrigens, dieses Thema ist hier ein Dauerbrenner, z.B. hier:

https://www.muffel-forum.de/3134/forum/sonstiges/eingliederung-von-zahnersatz-durch-zahntechniker

drüber reden ist ja schon gut, handeln wäre besser!


   
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dentalfriedrich
Estimable Member
Beigetreten: Vor 10 Jahren
Beiträge: 128
 
https://www.muffel-forum.de/3353/wieviel-zahnarzt-steckt-dir-beendet-am-31032013 /p>

ich nehme hir Bezug auf Beiträge zu dieser Umfrage.

@ Petzlpatrick

Alles was du da geschrieben hast, ist ja richtig, aber als Zahntechniker (auch Meister) macht man sich strafbar, wenn man einem Patienten in den Mund greift.

Und das Dumme an der Sache ist, im Fall der Fälle findest du einen Richter, der volles Verständnis für das hat, was du da Gutes am Patienten getan hast, nur er muss dich trotzdem verurteilen, weil du Gesetzeswidrig gehandelt hast.

Deine Hoffnung, dass der Gesetzgeber eine andere Lösung finden werde, geht solange ins Leere, solange nicht Standespolitiker auf die Lage hinweisen, die erfordert, Gesetze zu ändern.

Und noch eins, du handelst Gesetzwidrig, wenn du einem Patienten hilfst, indem du in seinem Munde zu seinen Gunsten tätig wirst, riskierst dabei Strafverfolgung, und bekommst dafür noch nicht mal ein Honorar.

@RELAX

du schreibst, " Wenn ich in den Mund fasse, frage ich den Patienten um seine Einwilligung und habe ja meist einen Zeugen dabei ( Helferin/ Arzt und ich handle ja im Auftrag)."

Ich überspitze das mal, wenn dich ein totkranker Mensch bittet, ihn durch einen Pistolenschuss von seinen Leiden zu erlösen, dann hat er auch sein Einverständnis gegeben, aber ihn zu töten, ist genau so verboten, wie einem Patienten, auch wenn er seine Einwilligung gegeben hat, dass du ihm in den Mund fassen darfst, ihm in den Mund zu fassen.

Du handelst im Auftrag, schreibst du, niemand ist berechtigt, dir den Auftrag zu erteilen, in im Munde des Patienten irgend etwas zu tun, sollte der "Auftraggeber ein Zahnarzt sein, macht er sich ebenfalls strafbar.

Übrigens, wir Zahntechniker gliedern auch nicht ein (wäre strafbar), das macht der Zahnarzt.


   
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