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Werden Praxislabore bald abgeschafft?

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Rainer Ehrich
Trusted Member
Beigetreten: Vor 9 Jahren
Beiträge: 81
Themenstarter  

Kein Augenarzt stellt Brillen her.

Kein Orthopäde stelt orthopädische Geräte her

Kein Ohrenarzt stellt Hörgeräte her.

Aber ein Zahnarzt darf Zahnersatz herstellen.

Ist damit bald Schluss?

Siehe hier:

Lieber fehlerhaft beginnen, als perfekt zu zögern


   
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meistMeister
Estimable Member
Beigetreten: Vor 10 Jahren
Beiträge: 128
 

Danke Rainer, sehr interessant.

Da scheint sich eventuell doch etwas zu bewegen. Zumindest wird die Aufmerksamkeit auf diesen Punkt gelenkt. Bin gespannt!

Zu weiteren Konstruktionen von "Praxislaboren" wäre auch noch vieles zu sagen. Ebenso schätze ich deren Anteil höher ein. Wenn das so weiter geht werden die gewerblichen Meisterbetriebe immer mehr verschwinden.

Übrigens, ich kenne auch keinen Allgemeinmediziner, der im Nebenzimmer seine eigene Apotheke betreibt.


   
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ZTM
 ZTM
Estimable Member
Beigetreten: Vor 18 Jahren
Beiträge: 173
 

Wenn zur Zeit nicht so eine Zahntechnikerflaute wäre, würden der Anteil von Praxislaboren noch größer sein. Bei mir ist es zur Zeit ein Thema suche einen Techniker, nichts zu bekommen.Stirnrunzelnd


   
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osfrontale
Honorable Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 649
 

Das Praxislabor floriert auch noch ohne Zahntechniker.

Siehe Seite 1 + 2 : der Kommentar von Jürgen Pischel Quelle : erschienen in Dental Tribune Deutschland 7 + 8 2016


   
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osfrontale
Honorable Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 649
 

Aber auch dieses Video ist aufschlussreich :


   
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Zahnseide2
Reputable Member
Beigetreten: Vor 15 Jahren
Beiträge: 419
 

Zunächst fiel mir auf, dass die Herrschaften Mercedes und nicht etwas Dacia Essential fahren.

Dann frage ich mich bei "Folge 38" nach dem Realitätssinn des Herrn Heckens.

Zahnärzte, aber auch Chirurgen, Augenärzte und andere Ärzte sind doch zuerst und vorallem auch Handwerker. Natürlich haben die eine ziemlich umfangreiche Ausbilung, wissenschaftlich fundierte Ausbildung, die aus guten Gründen sehr weit über die anderer Handwerksberufe hinausgeht. Aber deshalb zu behaupten die wären keine Handwerker und dürften/würden nicht handwerklich arbeiten ist doch sehr realitätsfremd.

Ein Zahnarzt beschäftigt Zahntechniker oder läßt Zahnersatz von einem gewerblichen Labor herstellen, weil er damit Zeit sparen und Kosten senken will, und nicht weil er handwerklich zu ungeschickt oder unfähig ist.

Ein Zahnarzt der zu ungeschickt oder zu schlecht ausbildet ist, um zahntechnische Arbeiten selber herzustellen sollte ganz sicher auch nicht als Zahnarzt arbeiten.

Ein Zahnarzt, Augenarzt oder auch ein Chirurg kann bestimmte Arbeiten delegieren, wenn er das für verantwortbar hält, aber er muß das nicht.

D.h., ich würde mich auch bedenbenlos von einem Augenarzt eine Brille anfertigen lassen, wenn der das anbietet, weil es ihm Spaß macht. Die Vorstellung, der sei dazu nicht qualifiziert finde ich einfach irre, da der selbe Augenarzt sich anderseits mit irgendwelchen gefährlichen Geräten am Auge zu schaffen machen darf.

Dasselbe gilt beim Zahnarzt. Wenn der Füllungen im Mund des Patienten legen, Wuzelkanalbehandlungen durchführen, verlagerte Weißheitszähne entfernen und vitale Zähn beschleifen kann und darf, dann kann man dem auch zutrauen, dass er genug Geschick, Lernfähigkeit, Verstand und Verantwortungsgbewußtsein hat Zahnersatz selber herzustellen oder dessen Herstellung zu beaufsichtigen.

Man sollte bei diesen akademischen Handwerksberufen, zu denen auch der des Zahnarztes gehört, bedenken, dass bei denen in der Ausbildung Wert darauf gelegt wird, dass die Lernen zu lernen und dass sie wissenschaftliche Gundlagen erlernen und eben nicht einfach nur Fertigkeiten. Der Grundgedanke der akademischen Ausbildung ist hier, dass eben nicht nur ein ziemlich gefährliches Handwerk gelernt und umfassendes Hintergrundwissen erworben wird, sondern das auch die Fähigkeit erworben wird sich lebenslang selbstständig neues Wissen und Können an zu eignen.

Aus diesem Grund ist es völlig in Ordnung Zahnärzten auch den Betrieb eines Praxislabors zu erlauben und sie, soweit es ihnen Spaß macht und ihnen nicht zu teuer ist, auch selber Zahnersatz her zu stellen.

Ziemlich weltfremd finde ich auch das Argument des Herrn Heckens, in einem gewerblichen Labor müßte immer ein Meister hinter jedem Zahntechniker stehen und im Praxislabor hätte man ja das Problem dass der Zahnarzt am Behandlungsstuhl sei und daher nicht im Labor sein könne. Soviele Meister wie Techniker haben die auf in gewerblichen Laboren nicht. Auch habe ich schon öfters erlebt, dass der Meister des gewerblichen Labors zu Kunden unterwegs war, während die Techniker alleine waren.

Ich selber bin zwischendruch immer wieder im Praxislabor und meine Leute kommen ausserdem dezent auch während der Behandlung fragen wenn sie ein Problem im Labor haben. Selbstverständlich stoppen die im Labor mit der Arbeit wenn sie nicht weiter wissen.

Darüber hinaus finde ich auch die Diskussion über die Korruption und diese ganzen anderen juristischen Haarspaltereien ziemlich überflüssig.

Wenn ich mir z.B. den Vergleich der Zahntechnikerdichte in den verschiedenen Länder in dem Artikel www.freizahn.de/2016/07/zahnaerztliche-kulturunterschiede ansehe, finde ich, dass wir in Deutschland ein um einige Größenordnungen größeres Problem haben.

Mir fällt da z.B. spontan ein Fall ein, bei dem ich mir ein Röntgenbild eines neuen Patienten angesehen habe, weil der eine zweite Meinung wollte. Das Bild war wohl schon einige Wochen alt und ich habe, als der Patient noch im Wartezimmer war, schon mal überlegt wie das Gebiß angesichts des Röntgenbefundes zu versorgen sei. Als ich dann den Patient untersucht habe war ich ziemlich geplättet, weil unter anderem ein 5er, den ich auf Grund des Röntgenbildes als gesund und gut als Klammerzahn geeignet eingestuft habe, schon entfernt war. Der Hintergrund war offenbar die Festzuschußregelung, die bei einer Verkürzung der Zahnreihe bis zum 4er Teleskope als Regelversorgung vorsieht. Medizinisch gesehen war das einfach nur ärgerlich, zumals ich dann für den 4er sowieso kein Teleskop geplant und den Zahn nur mit einer Klammer mit Auflage versehen habe. Warum passiert soetwas?

Ein Grund ist sicher die Spezialisierung, die zur Dehumanisierung und zu einer Taschendiebmentalität der Spezialisten führt. Das ist kein auf die Zahnmedizin/Zahntechnik beschränktes Problem, sondern es ist ein allgemeines, alle Berufe betreffendes Problem. Das es ein allgemeines Problem ist habe ich erst durch das Buch "Bottleneck : Humanity's Impending Impasse" des Soziologen und Ökologen William Catton gelernt. Catton bezieht sich dabei auf den französischen Soziologen und Ethnologen Emile Durkheim der vor über hundert Jahren gelebt hat.

Ein anderes Problem ist das von dem Soziologen Robert K. Merten erkannte Problem mit den nicht erfüllbaren Erwartungen. Zitat dazu aus dem Artikel http://www.freizahn.de/2016/03/die-grundlagen-der-westlichen-werte :

Auf Seite 85, unter Missionaries of Demoralisation (dt. Missionare der Demoralisierung), schreibt Catton:

Das zerstörerische Potential dieser Art unrealistischer Erwartungshaltungen wurde bereits erkannt. Der Soziologe der Columbia Universität, Robert K. Merten, …. zeigte in seinem Artikel aus dem Jahre 1949, über „Sozialstruktur und Anomie„, dass es einen Druck zu abweichendem Verhalten im großen Umfang gibt, wenn ein System kultureller Werte bestimmte Erfolgsziele über alles für jedermann preist, obwohl es strukturelle Barrieren gibt, die das Erreichen dieser Ziele mit legalen Mitteln für einen wesentlichen Teil der Bevölkerung ausschließen.

Zahnärzte und Zahntechniker sind in Deutschland oft mit Erfolgszielen und Erwartungen erzogen und zu ihrer Ausbildung motiviert worden, die in der Realität oft oder fast nicht mehr mit legalen Mitteln erreicht werden können. Nicht jeder möchte sich dann damit abfinden,

Angesichts der Versuche darauf mit neuer Komplexität (Gesetze, Dokumentationspflichten, "Staatsanwalt" usw) und den damit verbundenen neuen Komplexitätskosten zu reagieren, möchte ich auf die fatale Wirkung steigender Komplexitätskosten hinweisen, die Prof. Joseph Tainter u.a. in seinem Interview über den Kollaps komplexer Gesellschaften erläutert, dass ich ins Deutsche übersetzt habe, damit auch meine deutchen Mittbürger das Problem erkennen bevor es zu spät ist. Meines Erachtens haben wir in der Zahnmedizin/Zahntechnik schon lange den Punkt überschritten, ab dem steigenden Komplexität mehr kostet als sie (den Patienten und der Zahngesundheit der Bevölkerung) nützt. Das norwegischen oder dänische Modell wäre für auch für Deutschland besser.


   
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Hinz-Kunz
Trusted Member
Beigetreten: Vor 11 Jahren
Beiträge: 94
 

Na, auf einmal sind Ärzte Handwerker und keine Akademiker, oder beides? Was man so alles in einem Studium erreichen kann 😉

Es geht hier auch nicht um das Betreiben eines Dentallabor sondern um das Herstellen von Zahnersatz in einem Praxislabor. Hierbei gibt es sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen und diese sollten nun mal angepasst werden. Dieses gilt auch für Dentallabore die in der Industrie und Handelskammer oder, ganz clever, in der Zahnärztekammer eingetragen sind. Auch ein Elektroingenieur darf einen Betrieb für Elektroinstallationen führen. Nur muss dieser halt in der Handwerksrolle eingetragen werden.

Hierzu ein Verweis auf die Internetseite des Landkreises Oldenburg zum Thema meisterpflichtige Handwerksberufe:

Nach § 1 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerkes (HwO) ist der selbstständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe nur den in der Handwerksrolle eingetragenen Personen und Personengesellschaften gestattet. Die unberechtigte Handwerksausübung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach § 117 HwO mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 € geahndet werden kann.

Soweit im Rahmen eines Handwerksbetriebes diese Dienst- oder Werkleistungen (unerlaubte Handwerksausübung) in erheblichem Umfang erbracht werden, kann dieser Gesetzesverstoß als Schwarzarbeit nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 e des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 € geahndet werden.

Des Weiteren ist der Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen verpflichtet, den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes nach § 14 der Gewerbeordnung anzuzeigen bzw. als Reisegewerbetreibender die erforderliche Reisegewerbekarte zu erwerben. Ein Verstoß gegen diese Anzeigepflicht (unrechtmäßige Gewerbeausübung ) kann als Schwarzarbeit nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 d SchwarzArbGebenfalls mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 € geahndet werden.

Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass gem. § 8 Abs. 1 Nr. 2 SchwarzArbG auch derjenige mit einer Geldbuße belegt werden kann, der Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang ausführen lässt, indem er eine oder mehrere Personen beauftragt, die diese Leistungen unter Verstoß gegen die in § 8 Abs. 1 Nr. 1 SchwarzArbG genannten Vorschriften erbringen (Auftraggeber). Dieser Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 € geahndet werden.

Sollten Sie also beabsichtigen, Arbeiten zu vergeben, die eine Handwerksrolleneintragung benötigen, so machen wir Sie darauf aufmerksam, dass Sie verpflichtet sind, sich im Rahmen der Erkundigungspflicht die entsprechende Gewerbeanmeldung sowie Handwerkskarte vorlegen zu lassen.

Schwarzarbeit liegt nicht vor bei nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen, die

1. von Angehörigen im Sinne des § 15 der Abgabenordnung oder Lebenspartnern,

2. aus Gefälligkeit,

3. im Wege der Nachbarschaftshilfe oder

4. im Wege der Selbsthilfe im Sinne des § 36 Abs. 2 und 4 des zweiten Wohnungsbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 1994 (BGBl. I S. 2137) oder als Selbsthilfe im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2376), zuletzt geändert durch Artikel 24 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022) erbracht werden.

(Interessant ist vor allem auch § 8 Abs. 1 Nr. 2 SchwarzArbG für die Zahnärzteschaft)


   
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osfrontale
Honorable Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 649
 

Dieses gilt auch für Dentallabore die in der Industrie und Handelskammer oder, ganz clever, in der Zahnärztekammer eingetragen sind

??? Dental Labor in Zahnärztekammer : Wie geht das ???

Kann man das einsehen ????


   
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Dentalfuzzi
Estimable Member
Beigetreten: Vor 18 Jahren
Beiträge: 125
 

@an alle, die hier die schlauen Kommentare gegen das Proxislabor abgegeben haben:

Was ist dann mit den Zahnärzten mit einer Cerec-Einheit bzw. anderen Chairside Einrichtungen? Manche haben kein Labor, aber stellen doch Inlays, Kronen etc. her. Und was ist mit Komposit-Füllungen? Sind die jetzt auch Zahnersatz oder doch nicht? Darf der Zahnarzt das überhaupt?

Ich habe jahrelang im Praxislabor gearbeitet und bin jetzt selbstständig zu eurer Info und sehe es so, dass der ZA immer das Recht behalten wird, auch Zahnersatz herstellen zu dürfen. Das ist übrigens auch Teil seiner Ausbildung. Man glaubt es teilweise ja nicht, aber angehende Zahnärzte lernen Kronen zu schichten, Prothesen herzustellen usw. Und noch was, die Verantwortung beim Patienten trägt auch der Zahnarzt, auch wenn ich es neuanfertigen muss.

Schönes Wochenende


   
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Trusted Member
Beigetreten: Vor 17 Jahren
Beiträge: 75
 

Commedy Taxi oder haben die 2 im Auto was geraucht ...?

Natürlich kann ich den Standpunkt der beiden aus ihrem Blickwinkel nachvollziehen, halte es aber für völlig realitätsfern, ernsthaft zu glauben den momentanen Status ändern zu können. Was werden da für Ressourcen verschwendet und Gräben aufgeworfen ...


   
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