Sonstiges (Zahntechnik)
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Themenstarter 23. Juli 2015 14:03
Hallo Forumsmitglieder,
kann mir vielleicht jemand einen Gesetzestext, -verweis oder ähnliches weitergeben in Bezug auf eine neue Verfügung der für Zahntechniker zuständigen BG was alte Absauganlagen im Labor betrifft?
Diese Verordnung soll besagen, dass abgesaugte Stäube nicht wieder zurück in die Räumlichkeiten gelangen dürfen (Staubsaugerprinzip). Das hieße ja, dass alle Labore von ihren Einzelplatzabsaugungen, sofern es sich um ältere Modelle handelt, Abschied nehmen müssten - also Neuanschaffungen und Neuinstallationen????
Vielen Dank schon mal im Voraus
Der 3D Drucker
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