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Eingliederung von Zahnersatz durch Zahntechniker

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buckler
Estimable Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren
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Themenstarter  

Wann dürfen wir endlich für Zahnersatz abformen und Zahnersatz eingliedern.

Ist eigentlich doch schon überfällig.

Die Optiker dürfen doch auch Augen vermessen und Brillen anpassen.

Mensch wenn ich sehe wie viel wie in den Praxen als kostenlose Dienstleistung erbringen und wie oft wir Zahntechniker den Karren beim Kunden aus dem Dreck ziehen müssen weil grundlegende Kenntnisse nicht vorhanden sind und wir dafür keine müde Mark oder Euro bekommen, dann sage ich kann da doch was nicht stimmen.

Wenn ich mir überlege was wir uns da für eine Einnahmequelle entgehen lassen, müssten wir doch eigentlich über nichts anderes reden.

Wir sehen jeden Tag wie uns an allen Enden was vom Kuchen weggenommen wird, Praxislobore, Auslandszahnersatz, Intraoralscanner, etc.

Ist jemandem bekannt ob über dieses Thema überhaupt diskutiert werden darf oder fällt das hier auch unter die Innungszensur, nach dem Motto, das nicht sein kann was nicht sein darf.

Würde mich mal interessieren wie ihr darüber denkt.

Hoffentlich habe ich nicht irgendwann eine Sonde im Rücken stecken!?!


   
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New Member Gast
Beigetreten: Vor 1 Sekunde
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hm... aber irgendwie finde ich´s angenehm, das der Zahnarzt ,dafür auch für alles haftet.... ich möchte mich lieber nicht mit Gutachter und co... rumärgern 🙂


   
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Buchmacher
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Beigetreten: Vor 15 Jahren
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Geschrieben von: @buckler

Die Optiker dürfen doch auch Augen vermessen und Brillen anpassen.

Optiker ist ein eigenständiger Beruf, Zahntechniker ist nicht eigenständig, Zahntechnik kann nur in Verbindung mit Zahnmedizin ausgeübt werden.

Die Tätigkeit des Zahntechnikers am Patienten verstößt gegen Gesetze, hier im wesendlichen gegen das Zahnheilkundegesetz.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/zhg/gesamt.pdf

Hier steht unter §1 Abs.5 u. 6 wer wann und womit vom ZA delegiert werden darf, um am Patienten tätig zu werden.

Geschrieben von: @buckler

Mensch wenn ich sehe wie viel wie in den Praxen als kostenlose Dienstleistung erbringen und wie oft wir Zahntechniker den Karren beim Kunden aus dem Dreck ziehen müssen weil grundlegende Kenntnisse nicht vorhanden sind und wir dafür keine müde Mark oder Euro bekommen, dann sage ich kann da doch was nicht stimmen.

Ich bin kein Jurist, deshalb weiß ich nicht, in wie weit es von öffentlichem Interesse ist, wenn ein Zahntechniker illegal (unter Missachtung des Gesetzes) am Patienten tätig wird, und dadurch eine strafrechtliche Verfolgung ausgelöst würde, wenn öffentliches Interesse bestünde, aber sicherlich wird dieses öffentliche Interesse verstärkt dann bestehen, wenn dem Patienten dadurch ein Schaden entsteht.

Und ehrlich gesagt, in der Nummer möchte ich dann nicht stecken.

Deshalb mache ich diese Art „Serviceleistung“ nicht mit!

Geschrieben von: @buckler

Ist jemandem bekannt ob über dieses Thema überhaupt diskutiert werden darf oder fällt das hier auch unter die Innungszensur, nach dem Motto, das nicht sein kann was nicht sein darf.

Wir leben in einem freien Rechtsstaat, in dem die Meinungsfreiheit durch Gesetz garantiert ist (solang sie sich in den Grenzen bewegt, die aufgezeigt sind), auch dieses Gesetz ist einzuhalten, wie auch das oben genannte.

Und ich denke, dass hierüber auch an den richtigen Stellen diskutiert werden sollte, schon um die vermutlich gängige Praxis, die buckler hier „kostenlose Dienstleistung“ nennt auch im Sinne der ZÄ zu legalisieren.

Dann könnte man z.B. auch Geld dafür nehmen.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass sofort Diskussionsbedarf entsteht, wenn alle Beteiligten sich streng an Gesetze halten würden.

Es liegt auch in unserer Hand, etwas zu ändern!

 


   
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jackewiehose
Honorable Member
Beigetreten: Vor 18 Jahren
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@Buchmacher

mit überfällig meinte Buckler wohl sicher das Zahnheilkundegesetz. Gibt es eine logische Begründung, warum die von ihm angesprochenen Leistungen (Zahnersatz abformen und Zahnersatz eingliedern) nicht von einem Techniker ausgeführt und berechnet werden können, wenn entsprechende Vorleistungen vom Zahnarzt vorgenommen wurden? Anderswo (NL, Helvetia) funktioniert dies auch und zum Vorteil der Patienten.


   
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Buchmacher
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Beigetreten: Vor 15 Jahren
Beiträge: 875
 

Geschrieben von: @jackewiehose

mit überfällig meinte Buckler wohl sicher das Zahnheilkundegesetz.

Da würde ich buckler auch zustimmen, wenn solche „kostenlosen Dienstleistungen“ gängige Praxis sind, dann gehört das Zahnheilkundegesetz im Interesse aller Beteiligten dementsprechend überarbeitet.

Geschrieben von: @jackewiehose

Gibt es eine logische Begründung, warum die von ihm angesprochenen Leistungen (Zahnersatz abformen und Zahnersatz eingliedern) nicht von einem Techniker ausgeführt und berechnet werden können, wenn entsprechende Vorleistungen vom Zahnarzt vorgenommen wurden? Anderswo (NL, Helvetia) funktioniert dies auch und zum Vorteil der Patienten.

Es ist natürlich schwer hier eine Logik hereinzubringen.

Offensichtlich können Zahntechniker ja „Zahnersatz abformen und eingliedern“ scheint ja gängige Praxis zu sein!

Wenn Zahntechniker in Deutschland zahnärztliche Tätigkeit (und was das ist, das ist ja im Zahnheilkundegesetz detailliert beschrieben) ausübt, dann ist das nicht Gesetzeskonform. Ob von einem ZA delegiert oder nicht, ist dabei unerheblich.

Wie will man aber eine ungesetzliche Handlung auch noch abrechnen?

In anderen Ländern NL, CH, gibt es entsprechende Gesetzte und Ausbildung damit Zahntechniker (oder besser Prothetiker) das legal machen können.

Ich kenne einen Fall aus meiner Region, ein Zahntechnikermeister der im Grenzbereich zu den Niederlanden sein Labor hatte, hat an der Uni Nimwegen (NL) auf Prothetiker studiert.

Nach beendetem Studium und bestandenem Examen wollte er sich in Deutschland als Prothetiker niederlassen.

Um es kurz zu machen, er ging bis zum europäischen Gerichtshof.

Heute praktiziert er als Prothetiker in den Niederlanden, weil er keine Chance sah, hier seinen neu erworbenen Beruf auszuüben.

Jeder muss wissen, ob er nach den Gesetzen leben will, die ihm sein Land vorgibt, oder ob er bereit ist Gesetze zu brechen.

Er muss dann allerdings auch mit Konsequenzen rechnen.

Man kann natürlich auch auf eine Veränderung hinwirken.

Ich bin fest davon überzeugt, dass wenn Zahntechniker in jedem Fall gesetzeskonform handeln würden, dann hätten wir das Thema schon lange auf dem Diskussionstisch, und möglicherweise schon die Ergebnisse, die buckler (und ich denke nicht nur er) sich wünscht.

Es ist so einfach sich an Gesetze zu halten, sie sind zu unserer aller Schutz da, wer aber gegen Gesetze verstößt, der entzieht sich diesem Schutz.

 


   
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jackewiehose
Honorable Member
Beigetreten: Vor 18 Jahren
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Geschrieben von: @buchmacher

Ich bin fest davon überzeugt, dass wenn Zahntechniker in jedem Fall gesetzeskonform handeln würden, dann hätten wir das Thema schon lange auf dem Diskussionstisch, und möglicherweise schon die Ergebnisse, die buckler (und ich denke nicht nur er) sich wünscht.

Es ist so einfach sich an Gesetze zu halten, sie sind zu unserer aller Schutz da, wer aber gegen Gesetze verstößt, der entzieht sich diesem Schutz.

Wobei es interessant wäre zu erfahren, ob die Niederländer oder Schweitzer Techniker aufgrund ihrer gesetztestreuen Mentalität in beschriebenen Konditionen arbeiten oder andere Faktoren dabei eine Rolle spielten (z.B. arbeitsethische, etc. ;o)


   
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buckler
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Themenstarter  

Warum gibt es den Beruf des Zahnpoethetikers bei uns noch nicht.

Warum sind unsere Berufsverbände nicht daran interessiert unsere Betätigungsfelder zu vergrößern, uns neue Möglichkeiten und Chancen zu erarbeiten. Warum streben die Zahntechikerinnugen nicht eine einheitliche europaweite Regelung mit der größtmöglichen Freiheit für unseren Berufsstand an?

Und zu den anderen Meinungen, es gibt doch ein schönes Sprichwort- wo kein Kläger da kein Richter-

Und ich möchte den Zahntechniker sehen der im Angesicht der Erwartung seine Arbeit für lau noch mal zu wiedrholen , nicht der Aufforderung zr Unterstützung des Zahnarztes nachkommt.


   
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Buchmacher
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Beigetreten: Vor 15 Jahren
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@jackewiehose

Geschrieben von: @jackewiehose

Wobei es interessant wäre zu erfahren, ob die Niederländer oder Schweitzer Techniker aufgrund ihrer gesetztestreuen Mentalität in beschriebenen Konditionen arbeiten oder andere Faktoren dabei eine Rolle spielten (z.B. arbeitsethische, etc. ;o)

Ob Niederländer oder Schweizer Zahntechniker eine ausgeprägtere Gesetzestreue als deutsche Zahntechniker haben , weiß ich nicht!

Zumindest haben sie (die Prothetiker) es nicht nötig, Gesetze zu brechen, um Patienten in dem, ihnen zugestandenem gesetzlichen Rahmen, Zahnersatz einzugliedern.

Das sie die fachliche Qualifikation dazu haben, ist ja gesetzlich geregelt.

Anders verhält es sich in Deutschland, vorausgesetzt das buckler und Andere (VIELE) recht damit haben, dass es gängige Praxis ist, dass Zahntechniker, illegal auf Anweisung von ZÄ zahnärztliche Tätigkeit erbringen.

Wenn es so etwas gibt, dann beweisen deutsche Zahntechniker Tag täglich, dass sie auch in der Lage sind, zahnärztliche Tätigkeiten auszuführen, und damit qualifiziert sind, solche sonst den ZÄ vorbehaltenen Tätigkeiten auszuführen.

Das würde dann aber auch heißen, dass Zahnärzte diese Zahntechniker für so qualifiziert halten, das sie diese gesetzeswiedrig ihre Patienten behandeln lassen.

Wenn das so ist, dann kann ich mir nicht vorstellen, das diese Zahnärzte nicht bereit währen, das zu legalisieren.

Dient es doch ihrer eigenen Sicherheit.

Um hier aber mal Klarheit zu schaffen, bedarf es Zahntechniker, die bereit sind ab Montag dem 23.07.2012 sich streng an Gesetze zu halten, und nicht einem Wunsch in „gesetzbrecherischer Weise“ nachzugeben.

Übrigens, ob Steuerrechtlich bei einem solchen „TUN“ alles in Ordnung ist, sei auch dahingestellt, hier geht es immerhin um „geldwerte Vorteile“, die man da erbringt, als Zahntechniker.

Die Verteilung von Prozenten für Umsatz ist da auch einzustufen.

Aber das schweift jetzt vom eigentlichen Thema ab.

 


   
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jackewiehose
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Geschrieben von: @buchmacher

@jackewiehose

Geschrieben von: @jackewiehose

Wobei es interessant wäre zu erfahren, ob die Niederländer oder Schweitzer Techniker aufgrund ihrer gesetztestreuen Mentalität in beschriebenen Konditionen arbeiten oder andere Faktoren dabei eine Rolle spielten (z.B. arbeitsethische, etc. ;o)

Ob Niederländer oder Schweizer Zahntechniker eine ausgeprägtere Gesetzestreue als deutsche Zahntechniker haben , weiß ich nicht!

Zumindest haben sie (die Prothetiker) es nicht nötig, Gesetze zu brechen, um Patienten in dem, ihnen zugestandenem gesetzlichen Rahmen, Zahnersatz einzugliedern.

..

so stellt sich hier diese unsägliche Frage nach dem Huhn und dem Ei.


   
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Buchmacher
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Beigetreten: Vor 15 Jahren
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Diesen Text kann man bei einigen Innungen in der Chronik lesen, den Hinweis mit Sternchen versehen hab ich hinzugefügt.

1951

Das "Ulmer Abkommen" zwischen dem Bundesverband Deutscher Zahnärzte (BDZ) und dem BGZL (Hinweis: *daraus ging der VDZI hervor) :
- Zahntechniker verzichten auf eingliedernde Tätigkeit
- Ausbildungsrecht von Lehrlingen obliegt allein den Zahntechnikern
- Zahnärzte verzichten auf Einrichtung von Gemeinschaftslabors
- Dentisten können aufgrund des Zahnheilkundegesetzes zukünftig dem zahnärztlichen Berufsstand zugeordnet werden.

Dieses Abkommen wurde dann im Jahre 1957 im „Hamburger Abkommen" durch den BDZ und den VDZI bestätigt.

Geschrieben von: @buckler

Wann dürfen wir endlich für Zahnersatz abformen und Zahnersatz eingliedern.

Die Frage müsste eigentlich anders lauten:

„Wann dürfen wir wieder Abrücke nehmen und eingliedern?“

Die Zahntechnik sah offensichtlich damals darin einen Erfolg, alleine für die Ausbildung von Lehrlingen im Zahntechnikerhandwerk zuständig zu sein und dafür nicht mehr Eingliedern zu dürfen.

Zahnärzte haben im Gegenzug (lediglich) auf die Einrichtung von „Gemeinschaftslabors“ verzichtet, bin nicht ganz sicher ob das immer so eingehalten wurde.

Dentisten waren fortan Zahnärzte, um aber da faire zu sein, sie mussten dafür eine Zusatzausbildung absolvieren, und ich kannte da welche und gar nicht so wenige, die richtig gute Zahnärzte waren.

Spricht eigentlich für den „DENTISTEN“ mit Zusatzausbildung!

 


   
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Buchmacher
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Beigetreten: Vor 15 Jahren
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Entschuldigung, wenn ich jetzt noch einen nachschiebe:

Alle Argumente, die ich bei euch hier lese, alle Wünsche und Bedenken die ihr hier äußert kann ich verstehen und teile sie.

Aber, wer soll, außer den Zahntechnikern, ein Interesse daran haben, dass Zahnheilkundegesetz in dem hier vorgeschlagenen Sinne zu ändern, solange es doch so auch läuft.

Sicher kann ich den verstehen, der eine Arbeit „retten“ will, die er sonst für lau neu machen müsste.

Sicher kann ich den verstehen, der „kostenlose Dienstleistungen“ erbringt, damit sein „Kollege“ ihm nicht den Kunden wegnimmt.

Aber ich verstehe auch die Zahnärzte, die diese „kostenlosen Dienstleistungen“ abfordern, und gerne annehmen, wenn man sie doch so angeboten bekommt.

Ich hatte immer eine „Hitliste“ von Zahnärzten, die Reklamationen verursachten, natürlich auch eine von Technikern.

Und immer dann, wenn es mir zu viel wurde, dann wurde die jeweilige Nummer 1 dem Kunden –oder Arbeitsmarkt wieder zugeführt.

Heute arbeite ich nur noch für einen Zahnarzt, wir beide haben nie einen Platz auf der Hitliste belegt.

Der Zahnarzt ist handwerklich so gut drauf, dass ich in den Mündern der Patienten überhaupt nix zu tun hab.

Und das ist gut so!

Das war jetzt mein Wort zum Sonntag, ich wünsche EUCH einen schönen!

 


   
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buckler
Estimable Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren
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Themenstarter  

Genau diese Einstellung, die wir im übrigen von den Innungen vorgebetet bekommen wird uns eines Tages kaputt machen.

Das es so sein muss steht doch nicht in der Bibel und ist kein Naturgesetz.

Im übrigen haben wir einen starken Verbündeten, das Geld.

Es muss uns klar sein, dass selbst wenn wir Zahnersatz eigenverantwortlich herstellen und eingliedern dürften, dann würden wir sicherlich nicht das gleiche Geld wie die Zahnärzte bekommen. Folglich wäre es günstiger für den Patienten und das ist doch das Ziel aller Krankenkassen und natürlich auch der Politik.

Man stelle sich mal vor wie viel Mrd.€ die Krankenkassen an Begleitleistungen sparen würden.

Erzähl doch mal einer einem Politiker, dass die Krankenkassewn so viel Geld einsparen könnten. Da hört jeder zu.

Haben wir oder unsere Vertreter den Mut dazu?

Und der Handel und die Industrie würde sich sicherlich auch nicht dagegen stellen. Man stelle sich mal die vielen hundert Behandlungseinheiten vor die dann benötigt würden. Ich male mir gerade aus wie dann die Depots wie z. B. Pluradent uns dann plötzlich umgarnen würde um uns zur Eröffnung von Prothetikstudios zu überreden, so wie sie bei den Zahnärzten die Praxislabore bewerben.


   
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Buchmacher
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Beigetreten: Vor 15 Jahren
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„Eingliedern von Zahnersatz“ durch Zahntechniker, so heißt dieses Thema!

Da gab es hier ja auch schon interessant, von theoretisch beseelten Gedenken geprägte Beiträge, ich schließe mich da ein.

Aber welcher Zahnersatz ist denn gemeint, den Zahntechniker eingliedern sollen (können sollen)

Dabei kann es sich doch nur um herausnehmbaren Zahnersatz handeln, Kronen Brücken, und alles was irgendeiner Präparation von vorhandenen Zähnen bedarf ist ja wohl da ausgeschlossen.

Also, Totalprothetik, partielle herausnehmbare Prothetik, Modellguss und Reparaturen wären dann unser Geschäft.

Jetzt sollte mal jeder in sein Kämmerlein gehen, und darüber nachdenken, ob er das wirklich will.

 


   
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jackewiehose
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Beigetreten: Vor 18 Jahren
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Geschrieben von: @buchmacher

..

Also, Totalprothetik, partielle herausnehmbare Prothetik, Modellguss und Reparaturen wären dann unser Geschäft.

Jetzt sollte mal jeder in sein Kämmerlein gehen, und darüber nachdenken, ob er das wirklich will.

Für ein Patientenlachen tue ich alles..


   
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Buchmacher
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Beigetreten: Vor 15 Jahren
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du bist ein guter mensch, ach was, du bist zu schade für diese welt.

 


   
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bt
 bt
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ich bin heilfroh, dass ich nix mit dem einsetzen zu tun habe.

so viel geld als dass ich das gerne machen würde kann mir gar niemand bezahlen.

von daher hochachtung vor den zahnärzten, auch wenn natürlich jeder von uns geschichten zu erzählen weiss, in denen beim einsetzen nicht alles optimal verlief. aber umgekehrt wird sich sicherlich der eine oder andere ZA denken, dass wenn er den zahnersatz selbst gemacht hätte er sich jetzt weniger problemen beim einsetzen gegenüber sehen würde.

Signatur? Braucht kein Mensch....


   
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jackewiehose
Honorable Member
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Geschrieben von: @buchmacher

du bist ein guter mensch, ach was, du bist zu schade für diese welt.

tja, das Leben ist eben bitter.


   
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New Member Gast
Beigetreten: Vor 1 Sekunde
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Geschrieben von: @buckler

Wann dürfen wir endlich für Zahnersatz abformen und Zahnersatz eingliedern.

Ist eigentlich doch schon überfällig....

Sorry, aber Du glaubst doch nicht im Ernst, dass in diesem Fall Du noch anderweitige Aufträge von der Zahnärztschaft mehr bekommst, oder? Dann will ich dich sehen wie Du von ein paar 28er und MoGus noch leben kannst.


   
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Buchmacher
Mitglied
Beigetreten: Vor 15 Jahren
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Dach ich doch

 


   
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jackewiehose
Honorable Member
Beigetreten: Vor 18 Jahren
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Geschrieben von: Gast

Geschrieben von: @buckler

Wann dürfen wir endlich für Zahnersatz abformen und Zahnersatz eingliedern.

Ist eigentlich doch schon überfällig....

Sorry, aber Du glaubst doch nicht im Ernst, dass in diesem Fall Du noch anderweitige Aufträge von der Zahnärztschaft mehr bekommst, oder? Dann will ich dich sehen wie Du von ein paar 28er und MoGus noch leben kannst.

Sicherlich liegt es aufgrund der momentanen Konstellation ausserhalb des Vorstellungsbereiches, aber das Überleben würde sicherlich durch die Profilierung im Bereich Kundenbetreuung und Qualität garantiert.. eigentlich wie gehabt.


   
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New Member Gast
Beigetreten: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Viele Zahnärzte halten sich auch nicht an die vertragliche Abmachung des Ulmer Gesetzes.
Wie ist es möglich, dass auch Helferinnen usw. zahntechnische Arbeiten verrichten, auch die "Errichtung" von "Praxislaboren" entspricht nicht immer der Abmachung.
Wir Zahntechniker sollten viel mehr öffentlich machen, wie die tatsächliche Lage des Berufs ist.
Welcher Journalist interressiert sich evtl. für die Knechtschaft unter der die Angestellten leiden, da die Chefs zuwenig für die tatsächliche Arbeit erhalten.
Über die "armen Chinesen" wird geschrieben, über die miesen Arbeitsbedingungen und Bezahlung der Zahntechnikersklaven weiß niemand Bescheid.
Allerdings sollte man immer den richtigen Ton finden.
Mit Polemik und Beleidigungen schaden wir uns nur.
Sachlichkeit und Hartnäckigkeit sind unbedingt nötig.


   
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Zahnseide2
Reputable Member
Beigetreten: Vor 15 Jahren
Beiträge: 419
 
Geschrieben von: @buckler

Ist eigentlich doch schon überfällig.

Die Optiker dürfen doch auch Augen vermessen und Brillen anpassen.

Ich habe gerade eine neue Gleitsichtbrille bekommen. Der Optiker wollte vor einem Jahr noch 240 Euro für neue Gläser. Weil mir das zu teuer war und ich nun wirklich eine neue Brille braucht, bin ich zum Augenarzt gegangen um mir ein Rezept ausstellen zu lassen, weil ich mir eine Brille bei www.my-spexx.de für ca. 93 Euro bestellen wollte.

Es war seit langen mein erster Besuch beim Augenarzt und ich muß sagen, ich war sehr positiv überrascht. Der mißt nämlich nicht nur nach was man für eine Brille benötigt sondern führt auch noch eine Reihe anderer, medizinisch sinnvolle Untersuchungen durch (Augendruck, Schäden am Sehnerv, Bluthochdruckschäden usw.), die der Opitiker nicht durchführen kann und darf.

Weil der Augenarzt gemeint hat eine Brille aus China einfach so über das Internet wäre vielleicht doch nicht das Gelbe vom Ei, bin ich mit dem Brillenrezept noch mal zum Optiker. Vielleicht wissen die Optiker inzwischen, dass man sich mit einem Rezept auch eine Brille im Internet bestellen kann. Jedenfalls hat mir der Optiker nun auch ein zweites, günstiges Angebot gemacht, so daß ich eine neue Gleitsichtbrille mit Gestell vom Optiker für unter 115 Euro bekommen habe. Bin damit übrigens sehr zufrieden.

Der Gewinn für den Optiker dürfte eher klein gewesen sein, vorallem wenn man bedenkt, dass der dann auch noch das Rezept vom Augenarzt nachgemessen und das 13-Euro-Brillengestell etwas angepaßt hat.

Zahnersatz den ZT machen können?

Das sind nur Kunststoffteilprothesen und Vollprothesen.

Selbst Modellgußprothesen kommen nicht in frage, weil zumindest für die Anfertigung von akzeptablen oder gar guten Modellgußprothesen zwingend die Ankerzähne beschliffen und ggf. auch Restauriert werden müssen (Führungsflächen, Auflagen, Unterschnitte, ggf. Kronen). Ausserdem ist eine Diagnose und Prognose nötig, für die eine Approbation und die Ausrüstung und Erfahrung eines Zahnarztes notwendig bzw. sehr nützlich sind.

Wer als ZT gerne für Kunststoffteilprothesen und Vollprothesen die gesamte Versorgung (einschließlich aller Nacharbeiten und der Gewährleistung!) übernehmen möchte sollte sich zunächst darüber informieren welcher zum Teil sehr hohe Aufwand damit verbunden ist.

Ein interessanter Punkt wäre dann noch die Hygiene und auch die Verwaltung. Alleine der Hygieneaufwand in einer Praxis ist heute ziemlich extrem. Kann und will ein Techniker sich das in seinem Labor antun?

Wenn ein ZT gerne selber vom Abdruck bis zur Eingliederung den ZE fertigen will, dann gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Eine Ausbildung zum/zur Zahnärztlichen Fachangestellten. (Dann darf man Abdrücke nehmen und es hat auch niemand etwas dagegen wenn eine ZFA Prothesen schon mal probeweise einsetzt bis der ZA kommt).

2. Ein Studium der Zahnmedizin absolvieren und als ZA arbeiten, sei es als Angestellter oder als Freiberufler.

Das Honorar für Kunststoffteilprothesen und auch für Vollprothesen ist eher niedrig und in vielen Fällen nicht einmal kostendeckend.


   
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Buchmacher
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Beigetreten: Vor 15 Jahren
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Tja, auch wenn es uns ZT´s ärgert, aber wo er Recht hat, hat er Recht.

Noch ein Nachtrag zu meinem Beitrag 19, den hab ich auf meinem iPhon geschrieben, und da liegen die Buchstaben noch enger zusammen als auf einer normalen Tastatur, es sollte „Sach ich doch“ heißen.

 


   
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jackewiehose
Honorable Member
Beigetreten: Vor 18 Jahren
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Das sind nur Kunststoffteilprothesen und Vollprothesen.

Selbst Modellgußprothesen kommen nicht in frage, weil zumindest für die Anfertigung von akzeptablen oder gar guten Modellgußprothesen zwingend die Ankerzähne beschliffen und ggf. auch Restauriert werden müssen (Führungsflächen, Auflagen, Unterschnitte, ggf. Kronen). Ausserdem ist eine Diagnose und Prognose nötig, für die eine Approbation und die Ausrüstung und Erfahrung eines Zahnarztes notwendig bzw. sehr nützlich sind.

Echt luschtig, täglich werden hiernach in Deutschland also tausende Mogus von inkompetenten Zahnärzten eingestzt.

Wer als ZT gerne für Kunststoffteilprothesen und Vollprothesen die gesamte Versorgung (einschließlich aller Nacharbeiten und der Gewährleistung!) übernehmen möchte sollte sich zunächst darüber informieren welcher zum Teil sehr hohe Aufwand damit verbunden ist.

Welcher hohe Aufwand? Nach meinen Erkenntnissen nimmt man, nachdem die Vorleistungen wie Karies beseitigen, Zähne ziehen, Zahnstein entfernen durch den Zahnarzt vollzogen wurden, notwendige Abdrücke, stellt Kieferrelationen fest, legt Gesichtsbögen zur lagegerechten Positionierung des OK in den Arti an.

Anmischzeit von Alginat ca. 30 sec, Verweildauer im Mund 1 min, Silikon aus der Spritze Abbindezeit 4min, Gesichtsbogen anlegen max. 2min, ermitteln der Kieferrelation mit Festlegung der Bezugspunkte und Lippenfülle zwischen 10 u. 15 min, Verabschiedung des Patienten 5min und schon kann gewerkelt werden.

Was die Nachbearbeitung betrifft, so haben Erfahrungen mit Prothetikern im Ausland bewiesen, dass diese ohne den Zahnarzt dazwischen geschaltet, signifikant reduziert werden konnten. Gründe hierfür können wir z.B., wie des öfteren schon hier angesprochen und bebildert, bei der (Nicht)Erkennung von Fehlern bei der Abdrucknahme festmachen, sicherlich würden auch Kieferrelationsbestimmungen aufgrund der Erfahrungen kritischer betrachtet und korrigiert werden. Letztendlich liegt gerade in der Möglichkeit der direkten
Selbstbestimmung der Arbeitszeit ein Mehr an Qualität für den Patienten -
fehlerhafte Vorarbeiten führen immer zu Nacharbeiten
und somit zu erhöhtem Zeitaufwand und Mehrkosten, wer als Techniker und
Kaufmann würde diese ignorieren (können)?

Ein interessanter Punkt wäre dann noch die Hygiene und auch die Verwaltung. Alleine der Hygieneaufwand in einer Praxis ist heute ziemlich extrem. Kann und will ein Techniker sich das in seinem Labor antun?

Wie extrem, sind sich selbst sterilisierende Arbeitsräume notwendig oder genügt ein Autoklav, Ultraschallreiniger, Folienschweissgerät, Desinfektionsmittel und entsprechendes Mobiliar im Behandlungsraum? Welche Branche im medizinischen oder Nahrungsmittelbereich unterliegt nicht strengen Hygienevorschriften?

Eine Sugestivfrage, ist schon klar. Wer die Vorstellung hat, sich mit seiner Arbeit und in direktem Kontakt mit dem Patienten und zu dessen Wohl zu realisieren, für den stehen die hygienischen Anforderungen doch gar nicht ausser Frage.

Wenn ein ZT gerne selber vom Abdruck bis zur Eingliederung den ZE fertigen will, dann gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Eine Ausbildung zum/zur Zahnärztlichen Fachangestellten. (Dann darf man Abdrücke nehmen und es hat auch niemand etwas dagegen wenn eine ZFA Prothesen schon mal probeweise einsetzt bis der ZA kommt).

2. Ein Studium der Zahnmedizin absolvieren und als ZA arbeiten, sei es als Angestellter oder als Freiberufler.

Das Honorar für Kunststoffteilprothesen und auch für Vollprothesen ist eher niedrig und in vielen Fällen nicht einmal kostendeckend.

Hier stellt sich die Frage, gibt es wirklich nur diese 2 Möglichkeiten oder erlaubt sich der deutsche Techniker über die Modelle unserer europäischen Kollegen in der Schweiz, Holland, Dänemark und Finnland nachzudenken und gar für diese zu streiten.
Schweiz --->
Holland ---> (wer Interesse hat und so wie ich nix versteht ;o) findet bei translate.google.de/ eine leidliche Übersetzung zu den Bedingungen Prothetiker in den Niederlanden zu werden.
Gruss, jwh


   
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Klaus-ur
Prominent Member
Beigetreten: Vor 12 Jahren
Beiträge: 915
 

Geschrieben von: @buckler

Ist eigentlich doch schon überfällig.

Die Optiker dürfen doch auch Augen vermessen und Brillen anpassen.

Optiker dürfen sogar verordnen.

Geschrieben von: @zahnseide2

Ich habe gerade eine neue Gleitsichtbrille bekommen. Der Optiker wollte vor einem Jahr noch 240 Euro für neue Gläser. Weil mir das zu teuer war und ich nun wirklich eine neue Brille braucht, bin ich zum Augenarzt gegangen um mir ein Rezept ausstellen zu lassen, weil ich mir eine Brille bei www.my-spexx.de für ca. 93 Euro bestellen wollte.

Es war seit langen mein erster Besuch beim Augenarzt und ich muß sagen, ich war sehr positiv überrascht. Der mißt nämlich nicht nur nach was man für eine Brille benötigt sondern führt auch noch eine Reihe anderer, medizinisch sinnvolle Untersuchungen durch (Augendruck, Schäden am Sehnerv, Bluthochdruckschäden usw.), die der Opitiker nicht durchführen kann und darf.

Weil der Augenarzt gemeint hat eine Brille aus China einfach so über das Internet wäre vielleicht doch nicht das Gelbe vom Ei, bin ich mit dem Brillenrezept noch mal zum Optiker. Vielleicht wissen die Optiker inzwischen, dass man sich mit einem Rezept auch eine Brille im Internet bestellen kann. Jedenfalls hat mir der Optiker nun auch ein zweites, günstiges Angebot gemacht, so daß ich eine neue Gleitsichtbrille mit Gestell vom Optiker für unter 115 Euro bekommen habe. Bin damit übrigens sehr zufrieden.

Der Gewinn für den Optiker dürfte eher klein gewesen sein, vorallem wenn man bedenkt, dass der dann auch noch das Rezept vom Augenarzt nachgemessen und das 13-Euro-Brillengestell etwas angepaßt hat.

Die Erfahrungen und Meinungen der Optiker sind mit der Zahntechnik identisch:

http://www.optiker.de/forum/viewtopic.php?f=28&t=10246

http://www.optikgutachter.de/index.php/beitragssuche/86-preiseinderaugenoptik?start=5

Geschrieben von: @zahnseide2

Zahnersatz den ZT machen können?

Das sind nur Kunststoffteilprothesen und Vollprothesen.

Selbst Modellgußprothesen kommen nicht in frage, weil zumindest für die Anfertigung von akzeptablen oder gar guten Modellgußprothesen zwingend die Ankerzähne beschliffen und ggf. auch Restauriert werden müssen (Führungsflächen, Auflagen, Unterschnitte, ggf. Kronen). Ausserdem ist eine Diagnose und Prognose nötig, für die eine Approbation und die Ausrüstung und Erfahrung eines Zahnarztes notwendig bzw. sehr nützlich sind.

Wer als ZT gerne für Kunststoffteilprothesen und Vollprothesen die gesamte Versorgung (einschließlich aller Nacharbeiten und der Gewährleistung!) übernehmen möchte sollte sich zunächst darüber informieren welcher zum Teil sehr hohe Aufwand damit verbunden ist.

Ein interessanter Punkt wäre dann noch die Hygiene und auch die Verwaltung. Alleine der Hygieneaufwand in einer Praxis ist heute ziemlich extrem. Kann und will ein Techniker sich das in seinem Labor antun?

Wenn ein ZT gerne selber vom Abdruck bis zur Eingliederung den ZE fertigen will, dann gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Eine Ausbildung zum/zur Zahnärztlichen Fachangestellten. (Dann darf man Abdrücke nehmen und es hat auch niemand etwas dagegen wenn eine ZFA Prothesen schon mal probeweise einsetzt bis der ZA kommt).

2. Ein Studium der Zahnmedizin absolvieren und als ZA arbeiten, sei es als Angestellter oder als Freiberufler.

Das Honorar für Kunststoffteilprothesen und auch für Vollprothesen ist eher niedrig und in vielen Fällen nicht einmal kostendeckend.

Die Optiker dürfen, was Zahntechniker nicht dürfen:

http://www.optiker.de/forum/viewtopic.php?f=28&t=9956&p=44555&hilit=verordnung#p44555

Ich glaube, dass der Sitzwechsel der Regierung von Bonn nach Berlin die Welt verändert hat. Alles wird gleicher.


   
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