Abrechnungsposition...
 
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Abrechnungsposition 002-3

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Eminent Member
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Themenstarter  

Hallo allerseits,

wir habe ein Problem: Selbst die zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung, über die die Leistungen abgerechnet werden, kann uns nicht weiter helfen. Es geht um folgende Positionen: 002-3 Verwendung v. Kunststoff. Kann man das immer ansetzen, wenn man Kunststoff verarbeitet hat (also immer ausser bei Kronen)?? Oder ist das nur für seltene Ausnahmefälle (welche ?) gedacht?

Und die 802-4 LE Basisteil Kunststoff.

Da uns diese Positionen in letzter Zeit dauernd gestrichen werden, wüsste ich gerne, ob es jemand genau weiss?


   
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Hallo,

die Pos. 0023 bezieht sich auf die Modellherstellung, die Auslegung ist allerdings sehr unterschiedlich, z.B. bei Verwendung eines entspr. Modellsystems wie Zeiser, manchmal auch die Herstellung von Kunststoffstümpfen.

Die Pos.8024 bei Reparaturen und Erweiterung, z.B. Gegenlager einer einarmigen gebogenen Klammer, vestibläres Schild etc.

Beide Pos.haben nichts mit Fertigstellung von Prothesen zu tun!

MfG praxistechniker


   
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Nur mal etwa schnell aus dem Netz herauskopiert:

"

Bei der Abrechnung der Leistungsposition 802.4 LE Basisteil aus Kunststoff gibt es keinen Gebietsbezug (z. B. je Fz-Gebiet, je Sz-Gebiet, je Prothesensattel), sondern ist je Zahn abrechenbar – außer, an diesem Zahn, also an der selben Stelle, wurde gleichzeitig eine andere Leistung erbracht. Also wird die Erweiterung eine Zahnes abgerechnet, ist die Gestaltung des Kunststoffschildes dieses Zahnes nicht mehr zusätzlich als 802.4 abrechenbar. Umgekehrt bedeutet das - stellt man aber nur ein Kunststoffschild her, ist dies einmal je Zahn abrechenbar – Beispiel: Erneuerung des Kunststoffschildes 12-22 = 4 x 802.4 und nicht nur einmal."

Eine Ausnahme:

wird an einem Zahn eine gebogene Klammer erneuert oder erweitert (Pos. 802.5) ist am gleichen Zahn, falls ein Kunststoffgegenlager für die Klammer gemacht wird, die Abrechnung der Position 802.4 zusätzlich doch möglich."

Im Besonderen kommt es auf die Antragstellung bei Euch an. Deshalb kommts zurück.

WW

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Beigetreten: Vor 17 Jahren
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Ist z. Bsp. abzurechnen bei 0053 (Modell nach Überabdruck) bei Indiv- Löffel mit Prim-Kronen/ Metallkronen/Käppchen oder Fräsmodell.

Basist. Kunstst. bei Reps, wenn ein Basisteil er- oder angesetzt wurde (Auch zbs. bei Ufü inkl. wenn eine Sek.-Krone basal aufgefüllt wird. Sonst ist es bei einer Erweiterung usw. schon in der Grundeinheit enthalten.

mfg

[bearbeitet von jobbi am 27.01.2009 um 17:27 Uhr]

Wer gackert, muss auch einen legen.


   
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Pos 0053 zuzüglich 0023 ist möglich

0023 ist eindeutig in den BEL II 2006 beschrieben

WW

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 jodu
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Hi,

gibt es eigentlich eine empfehlenswerte Abrechnungshilfe (was wie wann abgerechnet werden kann) - denke wir haben in den Jahren schon tausende Euros "verschenkt".

Vielen Dank.


   
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Beigetreten: Vor 17 Jahren
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Ja, hier: http://www.spitta.de/

Aber das zählt alles nichts wenn du von den Kunden die Mitteilung kriegst, eine Rechnung wegen einer Position zu ändern und an die KZV zu faxen weil, die reichen oft auf den letzten Drücker ein, oder sind als letztes dran und dann muss es schnell gehen, damit die ihr Geld auch noch rechtzeitig kriegen. Andernfalls hast du die Schuld und kannst noch einen Monat länger auf dein Geld warten. Wer kennt es nicht.

Ich hab mich da schon so manches mal mit den Sachbearbeiterinnen und Abteilungsleitern in den Haaren gelegen. Letztlich sitzen die immer am längeren Hebel. Aber man muss sich gerade machen. Und manchmal bringt es auch was.

mfg

Wer gackert, muss auch einen legen.


   
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Beigetreten: Vor 19 Jahren
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Es gibt bei einigen KZV en das kostenlose!! Abrechnungskompendium für 2008 als PDF zum herunterladen für die GKV.

Einfach und übersichtlich hervoragend gestaltet.

Falls jemand noch in einer Innung sein sollte, gibt es dort auch Abrechnungsschlaumeier - ist im Preis enthalten oder deren veraltete Hilfeseiten im Netz.

Da kein Techniker die Antragstellung der Praxis kennt und unser Auftrag meist davon abweicht, kommen diese Probleme.

Deshalb ist meine Vorgehensweise nicht der/die Sachbearbeiter zu bearbeiten, sondern die Abrechnungshelferin in der Praxis.

Sogenannte Abrechnungskurse kosten Zeit und viel zu viel Geld, sind meistens von vorgestern und spiegeln nicht die Realität wieder.

WW

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qwer
 qwer
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Beigetreten: Vor 17 Jahren
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BEL II-Erläuterungen zu Nr. 802 4:

Die L.-Nr. 802 4 kann für ein Basisteil aus Kunststoff nur berechnet werden, wenn an derselben Stelle keine andere Leistung erbracht wird.

Das Verkleiden der Retention ist Bestandteil der L.-Nr. 802 "Einarbeiten Zahn" oder "Basisteil Kunststoff" und daher als eigenständige Leistung an gleicher Stelle nicht abrechenbar.

Die L.-Nr. 802 4 kann als Gegenlager einer einarmigen Klammer abgerechnet werden.

Die L.-Nr. 802 4 ist für das Auffüllen einer Sekundärkrone nur dann abrechenbar, wenn eine Abformung zur Basiserweiterung erfolgt ist. Sofern eine Unterfütterung notwendig ist, ist diese zusätzlich nach den L.-Nrn. 808/809/810 abrechenbar.

Bei der Erweiterung eines Zahnes ist die Neugestaltung des buccalen Schildes des Zahnes nicht abrechenbar.

qwer


   
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Zitat:

am 28.01.2009 um 14:50 schrieb ww-Wilfried:

Es gibt bei einigen KZV en das kostenlose!! Abrechnungskompendium für 2008 als PDF zum herunterladen für die GKV.

Bitte sinnvoller Weise einen Link dazu, damit man sieht, wo das steht.

Üblicher Weise ist KZV nämlich nur für Zahnärzte/innen. Weil "da gibt's irgendwo was" ist nicht wirklich hilfreich.

Im übrigen geht es um die Zuweisung bzw. Integration von Positionen BEL II zur Erstellung eines Medizinproduktes - auch im direkten Vergleich zur BEB. Das macht Sinn und da lernt man.

Selbstverständlich sollte man die Abrechnungskraft in der Praxis bzw. besser den behandelnden Arzt als direkten Ansprechpartner bei Planung und demzufolge späterer Abrechnung im speziellen Fall mit hinzuziehen. Nennt sich bei mir "Arbeitsgespräch" und ist die Grundlage einer selbstständigen Geschäftsführung und beinhaltet für den Kunden mitunter einen "Kostenvoranschlag".

Bei meinem Beispiel ging es nur um unterschiedliche Positionen - also, was herein interpretierbar bzw. tatsächlich abrechenbar ist.

Beisp: Du rechnest die Erneuerung einer Komposite-Verblendung an einer TeleSek-Krone ab.

Neben den üblichen Verdächtigen die Frage: 8200 oder 8010 ? Immerhin ein Unterschied von gut 13 Euronen. Wie lautet die Antwort?

mfg

Wer gackert, muss auch einen legen.


   
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dentina
Prominent Member
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Zitat:

am 28.01.2009 um 15:36 schrieb jobbi:

Beisp: Du rechnest die Erneuerung einer Komposite-Verblendung an einer TeleSek-Krone ab.

Neben den üblichen Verdächtigen die Frage: 8200 oder 8010 ? Immerhin ein Unterschied von gut 13 Euronen. Wie lautet die Antwort?

Hi jobbi,

Bei der alleinigen Erneuerung einer Verblendung aus Komposite (oder Kunststoff) ist weder die 8200 noch die 8010 abrechenbar!

Nur die 1640 (bzw. die 1600)!

Gruß dentina

Wèishéme nánrén bùnéng cōngmíng he shuai de? -Ránhòu tāmen jiāng shì nurén!


   
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Beigetreten: Vor 17 Jahren
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@ dentina, falsche Antwort ! *g*

Ok, das dauert mir jetzt zu lange *g*

Dann mach ich mal den Vorschlag, wie es IMHO optimal aussehen könnte:

0010 2x

0120 1x

1550 1x

1640 1x

8200 1x

+Versandgänge

Ist das Ok ?

So hab ich das seit Jahren(!) abgerechnet. Nie Probleme !

Gestern ruft der Kunde an "RePos muss geändert werden und retour per Fax zur KZV. Die haben angerufen und auf 8010 anstatt der 8200 bestanden" !!??

Ich denk, ja, so kann man uns auch "budgetieren". Nicht mit mir. Kunden angerufen und die Tel. von der Sachbearbeiterin besorgen lassen. Angerufen, hatte 'ne süsse Stimme, konnte ihr nicht böse sein. Ihr Chef ist erst Freitag wieder da. Dann hält sie Rücksprache und ruft zurück.

Meines Wissens hat die 8010 nichts im Zusammenhang mit einer Kronenrep, die das ja ist, zu tun. Sie argumentierte, geht nur wenn z.Bsp. Lötung. bei herausnehmbaren... (Wiederbef. eines Sek. an Mogu)

Ich sag, und wo bleibt dann die 8200, die nie(!) neben einer 8010 gerechnet wird? 8010 für herausnehmbaren ist richtig. Aber die 8200 beinhaltet eben als Rep die Vorbereitung plus Konditionierung. Konditionierung bezieht sich ja auf die Vorbehandlung der Kronenoberfläche. Aber erst nach dem diese von Verblendresten, Opaquer und sonstigem Dreck befreit wurde. Also muss eine Vorbereitung zur Konditionierung stattfinden. Das sollte also sozusagen als "Grundeinheit" für die Kronenrep. da stehen. Weil Kronenrep ist ja angesagt. In welcher Form auch immer.

Die 8010 bezieht sich hingegen auf sonstige Positionen, die für eine Wiederherstellung/Erweiterung für herausnehmbaren ZE abrechenbar sind.

Sonstige Kronenreps sind (wenn sie nicht gerade vom ZA herausgefummelt wurden, weil sie provisorisch drin waren - oder samt Stumpfaufbau hops gegangen sind) nämlich nur im Mund selber vorzunehmen. Und damit haben wir ZTs nix zu tun.

Freitag weiss ich, ob die mich verars.... en und auf diese Art kürzen wollen.

Es macht also durchaus Sinn, als ZT auch mal in den heiligen Hallen der KZV Allarm zu schlagen. Es geht schliesslich um unser Geld.

mfg

Wer gackert, muss auch einen legen.


   
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dentina
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Laut BEL KZV Tübingen geht das nicht! Hier steht ganz klar:

Wird als Wiederherstellung allein die Kompositeverblendung erneuert, ist daneben die 8200 nicht abrechenbar.

Ansonsten nach BEB abrechnen.

Aber jobbi, denk doch mal an den Patient. Zu so einer Rep brauchst du 15-30 min - maximal. Kostet 55.-€ - das ist auch gerechtfertigt. Die Unverschämtheit an dieser Geschichte ist nur, dass da noch ein Honorar von min. 30.- je Verblendung dazu kommt. Bei einer Verblendung ist das ja noch ok - aber erneuerst du 10, kommt ein Honorar von min. 300.- dazu!

Der arme Patient!

[bearbeitet von dentina am 28.01.2009 um 18:20 Uhr]

Wèishéme nánrén bùnéng cōngmíng he shuai de? -Ránhòu tāmen jiāng shì nurén!


   
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Hi dentina

Vielleicht geht ja der Trend zu einer länderübergreifenden Anpassung. Das fängt dann bei uns mit der Umwandlung von 8200 in 8010 an.

Ja, ich finde das auch eigentlich recht viel - nur, wenn ich bedenke, was wir in all den Jahren schon gekürzt worden sind...

ZA-Honorar bei ZE-Reps, darüber mache ich mir schon lange keine Gedanken mehr. Dieses System will es so.

Wenn du darüber nachdenkst, kommst du vom hundertste ins tausendste und begreifst irgendwann gar nichts mehr.

Geld hat sowieso nur für diejenigen Bedeutung, die davon zu wenig haben. Der Staat jongliert inzwischen mit Zahlen bei der Staatsverschuldung, die den Verdacht aufkommen lassen, dass Geld für die sowieso nur aus virtuellen Zahlen besteht, aber keinerlei materielle Bedeutung darstellt und nie zurück gezahlt werden muss.

Die ganzen Sprüche über den Abbau dessen, hör ich schon seit Generationen und kann sie im Traum nachsingen.

Es wird in diesem System niemals (!) realisierbar sein. Dazu saugen da zu viele dran rum.

Die grösste Steuererhebung in der Nachkriegsgeschichte hat denen nicht annähernd ausgereicht, um die Staatsverschuldung nur annähernd ansatzweise in überschaubare Parameter umzusetzen. Im Gegenteil.

So ist es bei mir nicht. Ich lasse zwar schon mal bei einer Rechnung dreie gerade sein, aber mir nicht von irgendwelchen ahnungslosen bei der KZV die Leistungsbezüge kürzen. Zumindest nicht ohne Protest.

Wenn mein Auto mal wieder eine neue Frontscheibe braucht, nur weil auf der Bahn irgend ein ungesicherter Kieslaster meinen Weg kreuzte und mit seinen Steinen meine Scheibe perforierte, bin ich vor TÜF-Abnahme auch gezwungen, die Werkstatt aufzusuchen und ein unverhältnismässigen Preis zu zahlen, weil die davon ausgehen, dass irgend eine Versicherung den Löwenanteil übernimmt. Und Versicherungen sind ja dazu da, ausgebeutet und betrogen zu werden.

Aber ich kann auch theoretisch mit den Sprüngen in der Scheibe durchaus weiter leben.

Der Patient muss nicht die Verblendung erneuern lassen, denn sie ist für die Funktionstüchtigkeit einer Telekr. nicht erforderlich. Es geht da um eine rein kosmetische Variante. Und wer schön sein will muss sich das auch was kosten lassen. Bei mir gibt's auch einen vernünftigen Gegenwert dafür. Bei anderen mag das anders sein.

mfg

Wer gackert, muss auch einen legen.


   
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Unter die BEL 203 fallen Zeiser-Modell, Modell aus Kunststoff wobei hier die 001 zusätzlich berechnet werden kann. Zahnfleischmaske zur besonderen Darstellung vom Zahnfleisch.

NICHT unter diese BEL fallen Kunststoffstümpfe. Diese sind in den entsprechenden Positionen wie z.B. der Teleskopkrone bereits enthalten.

Bei Geschiebearbeiten kann zusätzzlich der Platzhalter zzgl. evt. erforderlischem Material abgerechnet werden.

Die 8024 fällt an, wenn Basisteile erweitert werden und an derselben Stelle keine weiteren Leistungen anfallen. Z.B. Tuberabdeckung, vestibuläre Ergänzung von Kunststoff an vorhandener Basis usw.

Bei Reparaturen von Verblendungen rechne ich wie jobbi ab. Allerdings incl. der 801 denn die 801 beinhaltet das Säubern der Krone. Die Reparatur der Teleskopkrone begründe ich mit dem anlasern von zusätzlichen Retentionen die auch durchgeführt werden.

Der Patient bekommt durch diese Position einen höheren Zuschuß, das sollte man nicht vergessen.

Befund 6.9

Ohne Bonus: 38,18 EUR

20 % Bonus: 45,82 EUR

30 % Bonus: 49,63 EUR

Doppelter

Festzuschuss: 76,36 EUR

Und wer sich einen herausnehmbaren Zahnersatz mit 10 Kompositeverblendungen leisten kann........

Müssen wir wirklich ein schlechtes Gewissen wegen unserer Preise haben? Haben andere ein schlechtes Gewissen? Der Installateur der pauschal 40 Euro dafür abrechnet das er sich ins Auto setzt und zu dir kommt? Ungeachtet der tatsächlichen Entfernung? Sorry, aber dem kann ich nicht folgen.

Olaf KZV-Bereich Thüringen


   
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Hier ist der fiktive Fall der Erneuerung einer Kunststoff- oder Kompositeverblendung unterstellt.

Die Behauptung, dass hierfür eine Zeit von 15 – 30 Minuten, bei fachgerechter Ausführung, maximal in Ansatz zu bringen ist, bestreite ich.

Dieter Buch


   
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"Verwendung v. Kunststoff" wird bei uns für die Kunststoffsockel von "Modell-Tray" berechnet, da diese ja auch der Abnutzung unterliegen und bezahlt werden müssen. Für eine solche Rep. rechne ich auch eher minimum ne halbe stunde, Vllt. zu langsam

Beste Grüße

"Zwei Dinge sind unendlich. Das Universum und die Dummheit der Menschen, und bei ersterem bin ich mir nicht sicher" Einstein


   
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Chrisdent
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Praxistechniker sind halt schneller und besser. Ist ja immer wieder zu lesen im MF. Ich rechne prinzipiell auch immer die 8200 mit ab, wird noch zusätzlich rosa Kunststoff als Papille angetragen kommen noch mal die 8010 undie 8024 dazu.

CD


   
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Hallo zusammen,

Kann mich Chrisdent nur anschließen,PRAXISTECHNIKER sind nun mal

die besten!

Schönen Abend noch,

Zahngelb


   
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Beigetreten: Vor 15 Jahren
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Da diese Beiträge auch von Menschen gelesen werden, die nicht in dieser Branche tätig sind, hier ein besonderer Service von mir:

Zahntechnikern obliegt in der Regel die Herstellung von Zahnersatz.

Sie fertigen, ausschließlich nach den Angaben von Zahnärzten diesen Zahnersatz.

Das kann in den gewerblichen Laboren oder in praxiseigenen Laboren geschehen.

Bei den gewerblichen Laboren handelt es sich um ein, von der Zahnarztpraxis unabhängigen Labor, was von einem selbstständigen Zahntechnikermeister (Zahntechnikermeisterin) (Unternehmer) der (die) auf eigenes Risiko, und eigenständige Wirtschaftlichkeit hin arbeitet, geleitet wird.

Er (Sie) befindet sich somit auch im Wettbewerb mit anderen selbstständigen Laboren.

Beim Praxislabor handelt es sich um ein, dem Zahnarzt gehörendes Labor, in dem er Mitarbeiter (die nicht zwingend Zahntechniker sein müssen) beschäftigen kann, die für ihn den Zahnersatz herstellen.

Dieses Labor unterliegt nicht dem Wettbewerb, solange der Zahnarzt das nicht will.

Die wirtschaftlichen Interessen sind hier beim Zahnarzt.

Ich stelle ausdrücklich fest, dass ich hier keine Aussage über Qualität von Zahnersatz der unterschiedlichen Produktionsstätten treffen wollte.


   
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Beigetreten: Vor 17 Jahren
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Heute Rückruf von der KZV erhalten.

Die 8200 ist völlig in Ordnung. Es ist da z. Bsp. egal ob Retentionen eingeschliffen oder angelötet wurden - und , es liegt sogar "im Ermessen des ZT", ob er noch die 8010 dazu nimmt. Das Abrechnen beider Pos. ist möglich.

Freunde, so sieht's aus. Prüft euer Gewissen, ob ihr den Patienten die "Volle Lotte" zumuten wollt und welchen Aufwand ihr betreibt. Ich für mein Teil meine, und da stehe ich zumindest in der Nähe von @dentina, dass für das Engagement die 8200 völlig in Ordnung geht.

mfg und frohes Schaffen weiterhin

Wer gackert, muss auch einen legen.


   
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Nun weiß ich endlich was das Forum ist. Hätte ich ja gleich drauf kommen können - nen Psychotest! Da sitzen ein paar Studenten an einem Projekt um zu sehen wie eine Berufsgruppe auf bestimmte Reize reagiert. Natürlich gefördert durch die EU.

Habt ihr eigentlich noch alle Latten am Zaun? Schreibt ihr zu jeder Rechnung einen Zettel auf dem steht warum ihr gezwungen wart eine Rechnung zu schreiben?

1. Musste Brot kaufen

2. Kinder brauchten Schuhe

3. Frau kann nicht mit dem Geld umgehen

4. Erbe ist aufgebraucht

5. Mitgift ist aufgebraucht

usw.

Hat uns irgend jemand gefragt ob unsere Preise abgewertet werden dürfen? Hat uns jemals jemand gefragt wie wir mit den real ständig sinkenden Preisen noch klar kommen? Hat jemand einen von euch gefragt ob unsere Mitarbeiter viellehct mal irgendwann mehr verdienen wollen als eine Friseurin?

Ich glaube wirklich das es einigen hier zu gut geht! Keine Frage, es wird nur abgerechnet was auch gemacht wurde. Abrechnungsbetrug ist eine Sauerei und gehört entsprechend geahndet. Aber verschenken? Nee, nicht mit mir. Dafür mache ich meine Arbeiten zu sorgfältig. Weil ich für meine Arbeit Verantwortung empfinde. Mancher kann es sich leisten billig zu verkaufen. Andere verschenken gerne geleistete Arbeit. Andere sind einfach nur dumm. (Denen verzeihe ich hiermit ausdrücklich)

Jobbi, wir waren nicht immer einer Meinung. Aber ich hatte bisher den Eindruck das du wenigstens Rückrad hast. Hast du nicht. Dein Reden vom hochwertigen ZE den du angeblich herstellst, dich aber nicht mal in der Lage siehst eine Position für 15 Euro abzurechnen........ schenk es dir!

Dentina kann ich es verzeihen.

Ich werde am besten ins Beichtstuhlgeschäft umsteigen, da kann man mit Zahntechnikern eine Menge Geld verdienen. Jedem seinen eigenen, am besten mit nem Chemiklo drunter denn dann kan man nützliches mit anscheinend notwendigem auf einmal erledigen.

Quatscht am besten weiter mit Leuten wie Magnoly. Da habt ihr was zu tun!

Ohne Gruß


   
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Was hab ich denn jetzt falsch gemacht, indem ich mich gegen die drohende "Kürzung" durch eine unwissende Sachbearbeiterin der KZV gewehrt habe - und vielleicht dem einen oder anderen Kollegen dadurch einen Tip vermitteln konnte???

Manche rechnen ja auch zu wenig ab, weil, lassen sich in so einem Fall einschüchtern, haben Skrupel oder sind einfach unwissend.

Ist dir zum Wochenende noch 'ne Arbeit verschliffen vom Kunden zurück gekommen: Fertigstellung - gestern morgen??

Ich weiss jetzt dein Problem nicht

Aber "Kinder brauchten Schuhe" (Als Rechnungszusatz) ist eigentlich keine schlechte Idee.

mfg

Ps: Oder hast du ein Problem damit, dass ich als Unternehmer freie Entscheidungen treffen kann, die allein mein(!) unternehmerisches Risiko betreffen.

*hmmm?*

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Zitat:

Freunde, so sieht's aus. Prüft euer Gewissen, ob ihr den Patienten die "Volle Lotte" zumuten wollt und welchen Aufwand ihr betreibt. Ich für mein Teil meine, und da stehe ich zumindest in der Nähe von @dentina, dass für das Engagement die 8200 völlig in Ordnung geht.

Darum gehts jobbi. Nicht darum herauszufinden was man laut KZV denn noch abrechnen darf, sondern was man abrechnet wenn man es "darf".

Danke übrigens an die KZV das wir überhaupt noch etwas abrechnen dürfen.

Jobbi, bei mir im Betrieb ist alles in bester Ordnung und mit meinen Kunden verstehe ich mich bestens. Auch wenn ich abrechne was ich darf. Reklamationen hatte ich auch nicht und meine Kunden brauchen auch nicht einzuschleifen weil die Vorarbeit passt.

Was mich auf die Palme bringt ist, wenn manche meinen sie hätten etwas zu verschenken, andere auf dumme Ideen bringen und es nachher heisst, die Position in dem Zusammenhang brauchen wir nicht mehr weil sie eh nie abgerechnet wurde. Das wäre nicht das erste Mal das so etwas geschieht.

Wir Zahntechniker scheinen es jedoch nicht anders zu verdienen. Lasst weiter mit uns umspringen und so tun als würden wir die Spitzenverdiener des deutschen Handwerks sein. Klasse, weiter so.

Arbeitsvorbereitung: verschenken wir!

BEL: Können wir leicht unterbieten. 20, 30, 40%? Kein Problem, alles aus deutscher Fertigung.

Patient will Zirkon? Prima! Hat kein Geld? Kein Problem. Die Maschnine hab ich sowieso und Material hab ich noch etwas rumliegen.

Jobbi, ich bin sauer. Sauer über die blauäugigkeit mancher Zeitgenossen die vorgeben wer weiß was zu sein und dann nicht mal den Arsch in der Hose haben eine Leistung für 15 Euro abzuurechnen. Über Kollegen die wegen einer Rechnung ein schlechtes Gewisssen haben. Über Pfuscher, Billigproduzenten und Dummschwätzern.

Ich bin sauer weil ich sehe wie ein excellentes Handwerk zur Sau gemacht wird. Und Beiträge wie oben bringen das Fass zum Überlaufen.


   
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Zitat:

am 30.01.2009 um 15:18 schrieb Olaf-Schaefer:

Keine Frage, es wird nur abgerechnet was auch gemacht wurde. Abrechnungsbetrug ist eine Sauerei und gehört entsprechend geahndet.

Ohne Gruß

Naja, ich will hier ja keinem zu nahe treten. Wenn hier aber behauptet wird:

Zitat:

am 29.01.2009 um 10:09 schrieb Olaf-Schaefer:

Bei Reparaturen von Verblendungen rechne ich wie jobbi ab. Allerdings incl. der 801 denn die 801 beinhaltet das Säubern der Krone. Die Reparatur der Teleskopkrone begründe ich mit dem anlasern von zusätzlichen Retentionen die auch durchgeführt werden.

Olaf KZV-Bereich Thüringen

...sage ich auf Grund meiner Berufserfahrung, entweder ich hab es hier mit dem Pfuscher vor dem Herrn, einem Narren, oder jemandem der Null Ahnung hat zu tun, der nebenbei noch alle verarschen will.

DU wirst mir nämlich nicht weissmachen können, dass auf Grund der Hitzeeinwirkungen, selbst beim Lasern ein extrem erhöhtes Risiko entsteht, dass sowohl das Metall, als auch angrenzender Kunstst. sowie die Verbindung zum RestZE unnötig mit einbezieht. Sowas kann man machen, wenn man eine(!) Krone (oder mehrere im Verbund an denen dann auch mehrere Verbl. ern. werden) aus dem ZE löst / lösen muss - mit Sättel lösen , wiederbefestg. usw. Also Aufwand ohne Ende für mehrere Tage, den keiner will. Am wenigsten der Patient.

Jeder der behauptet, dass durch Hitzeeinwirkung Retentionen an eine noch in den ZE integrierte Krone angebracht werden ist entweder wahnsinnig, oder er lügt ganz einfach, um sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen.

Ob abrechenbar oder nicht. Da kannst du mit einem "guten Kunden" noch ganz andere Sachen "rausholen". Und das ist in meinen Augen Betrug und schadet auf Dauer noch mehr unsere Branche. Unser "excellentes Handwerk" wird genau durch solche Kapeiken in den Schmutz gezogen.

Aber Du und Ich, wir wissen, dass wir gerade bei diesem Thema (Kalkulation) unterschiedlicher Meinung waren und sind.

Was ja nix schlimmes sein muss.

Wer gackert, muss auch einen legen.


   
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