Hallo,
darf ein ZT Prothesen reinigen und / oder kleine Reps ( Sprung, Zahn neu..)
durchführen?
Dies wäre ja schon eine Selbstständigkeit, wenn auch ohne richtiges Labor.
Mfg Tom
Hallo tom77,
du hast deine Frage bereits selber richtig beantwortet. NEIN!!!
Es ist egal wie ein Labor eingerichtet ist und welche Arten von Zahntechnischenarbeiten dort gemacht werden können. Ohne Meister darf man nicht selbständig das Handwerk ausüben.
T4
@ Tom 77
" Im Prinzip Ja "
Falls man die Voraussetzungen nach §8 HwO erfüllt und sich aus diesen Gründen eine Ausnahmebewilligung ergibt, dann JA sonst Nein
nullchecker
kommt imho drauf an, was man dem "kind" für einen namen gibt
wenn du einen allgemeinen reinigungsservice für kleingeräte eröffnest, und dir jemand eine prothese zum reinigen abgibt, und du diese leistung privat und direkt mit dem patienten abrechnest, könnte ich mir vorstellen das das geht, ABER:
DU übernimmst die garantie, das die zahnsteinbehaftetet prothese NACH der einigung auch noch genauso gut passt wie vorher!
wenn nicht.. zahlst DU die rep beim zahnarzt und die laborrechnung!
denn SELBER darfst du das nicht machen!
machst du es trotzdem, und wirst dabei erwischt, kannst du mit eienr anzeige wegen eines verstosses gegen die berufsordnung rechenen.. kostet ne menge geld!
desweiteren können die patienten sofern die privat versichert sind, die reinigungskosten nicht bei ihrer privaten kasse einreichen, da du kein zugelassenes dentallabor bist, und somit keine kassen-zugelassenen rechnungen schreiben darfst
meine meinung:
lass es sein...bringt eh nix, wieviele "reinigungen " willst du denn am tag machen, damit du davon leben kannst, bzw. was willst du dafür berechnen?
selbst wenn du an der steuer vorbei arbeitest, (KRIMINELL!) udn mit dumping preisen dem markt "aufmischst"..was willste denn für eine reinigung berechnen? 10 eu, 15 eu?
vergiss es... für 15 eu bekomm ich die schon als gewerbliches labor, bzw. da fängt die "reinigungs-preisliste" bei mir an.
udn ich hab vielleicht 10 -15 zu reinigende prothesen im jahr, die ich abrechenn darf, i.d.r. erwarten die kunden das "aufhübschen" einer arbeit, wenn eh ne rep. gemacht wurde.
ich hab vor ein paar jahren mal ne aktion gestartet, das jeder patient, der ne neue kombi oder totale bekommen aht, zwei gutscheine für jew. eine prof. prothesenreinigung dazubekommen hat.. da sind ca. 50 arbeiten rausgegangen, und in den letzten 4 jahren sind 2 (!) gutscheine eingelöst worden!
prothesenreinigung ist ein absolut uninteresantes geschäft, weil die meisten (nicht alle!), die in jüngeren jahren prothesen tragen, ihre zähne nicht veloren haben, weil sie die "tot-geputzt" haben
"einmal oral -sau, immer oral -sau!"
und die ältere klientel, die im laufe der zeit ihre zähne verloren haben, pflegen die auch, ebenso wie ihre natürlichen.. deswegen .. da wirste nicht viel erfolg mit haben
...
Ceffe
[bearbeitet von Ceffe am 10.05.2008 um 12:41 Uhr]
Er darfs auch net als Meister. Rechtlich gesehen darf er die Prothese nur reinigen wenn er den Auftrag durch einen Zahnarzt erhält und natürlich ein Labor hat.
Also das ist mein Stand der Dinge..... aber auch ich bin net alwissend!
LG s Peterle
Hi hatte mich mal wegen einer Geschäftsidee (eigentlich genau der Bereich) schlau gemacht und nach Telefonaten mit allen Ämtern grünes Licht bekommen.
na, welche ämter DAS waren, würde mich ja mal interessieren
und ausserdem:
was wolltest du denn bitte für eine art gewerbe anmelden?
...
Ceffe
Hallo Ceffe - Sicher das Gewerbeamt !
Wenn man vor Ort mit der Arbeit beginnt ist das i.O.! Alte Wandergesellenregelung aus des Kaisers Zeiten.
Es ist blos eben ein heiden Aufwand Kompressor,Vacuummixer & Co
mit sich herumzuschleppen !
ZTN
Zahntechnik = manchmal aus Kacke Bonbon`s machen