Angeklagter Zahnarz...
 
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Angeklagter Zahnarzt

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osfrontale
Honorable Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 649
Themenstarter  

Hier ein Bericht aus den letzten Tagen:

http://www.pz-news.de/pforzheim_artikel,-Anklage-gegen-Pforzheimer-Zahnarzt-Vorwurf-33malige-gefaehrliche-Koerperverletzung-_arid,1156507.html

http://www.pz-news.de/pforzheim_artikel,-3-Gutachten-unnoetiges-Zaehneziehen-Fuer-Pforzheimer-Zahnarzt-wird-es-eng-_arid,1063919.html

KURZ :

http://www.regio-news.de/fr/news-feed/28-regio-news-pforzheim/374619-zaehne-zieher-vor-gericht-anklage-gegen-pforzheimer-zahnarzt-erhoben.html

Über 100 Patienten soll der Zahnarzt grundlos Zähne gezogen haben, 27. März 2017

Pforzheim (ame) Ein Pforzheimer Zahnarzt muss sich vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, über 100 Patienten Zähne gezogen zu haben, ohne dass es medizinisch notwendig war. Wie die Pforzheimer Zeitung schreibt, wurde gegen den Arzt Anklage erhoben. Er habe die Zähne gezogen und hinterher teure Implantate eingesetzt – in einem Fall sollen es 17 Zähne auf einmal gewesen sein.

Arzt hat Kassenzulassung verloren

Über 100 Anzeigen gingen innerhalb der letzten drei Jahre bei der Kripo Pforzheim ein. In mindestens 35 Fällen ist der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung bewiesen, da das Zähneziehen vollkommen sinnlos gewesen sei. Mittlerweile hat der angeklagte Zahnarzt seine Kassenzulassung verloren und darf grundsätzlich nur noch Privatpatienten behandeln. Laut mehreren Zeitungsberichten arbeitet er mittlerweile im Ausland und bestreitet die Vorwürfe. Wann die Angelegenheit vor Gericht kommt, steht noch nicht fest.


   
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Zahnseide2
Reputable Member
Beigetreten: Vor 15 Jahren
Beiträge: 419
 

Der hat die Zähne ganz bestimmt nicht "grundlos" gezogen.

Im Gesetz steht ( https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__12.html ):

Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

Da steht nicht aus wessen Sicht und zur Ereichung welcher Ziele die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein sollen. Auch steht da ferner "sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten". Der Gesetzgeber hat das Ziel des Notwendigen nicht definiert.

Dieser Zahnarzt in Pforzheim, der sich so gesehen völlig zurecht für unschuldig hält, hat sich kaltblütig und zynisch an die Buchstaben des Gesetzes gehalten und dessen fehlende Klarheit zu seinem Vorteil zu nutzen versucht.

Vieles im Gesundheitswesen und gerade auch in der Zahnmedizin kann man nur verstehen, wenn man die Möglichkeit unterschiedlicher, gegensätzlicher Zieldefinitionen in Erwägung zieht. Dieser Zahnarzt in Pforzheim hat vielleicht nur etwas übertrieben und zu offensichtlich andere Ziele als die ihm von naiven Zeitgenossen unterstellten, verfolgt.

Wenn ich Gesetzgeber wäre, würde ich jedenfalls das Gesetz um den Zusatz "aus der Sicht eines vernünftigen, seine Gesundheit und sein Vermögen wertschätzenden Patienten" erweitern, auch wenn ich mir davon keinen großen praktischen Nutzen versprechen würde.

Das Problem ist im Übrigen, wie der Soziologe Émile Durkheim schon vor über 100 Jahren herausgefunden hat, die Spezialisierung und Arbeitsteilung der modernen Gesellschaft. Der Soziologe William Catton erklärt das Phänomen ziemlich gut in seinem Buch Bottleneck : Humanity's Impending Impasse. Man kann versuchen das Problem durch immer mehr Kontrollen und Vorschriften zu lösen, aber dann bekommt man das Problem der wachsenden, zum Kollaps führenden Komplexitätskosten: http://www.freizahn.de/2014/11/kollaps-komplexer-gesellschaften-interview-joesph-tainter/


   
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