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HUK Coburg PKV, Erfahrungen, Meinungen

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MundW.
Estimable Member
Beigetreten: Vor 11 Jahren
Beiträge: 105
Themenstarter  

Moin,

Das Schreiben kennt sicher der ein oder andere von euch? Wenn nicht, bitte lesen, siehe Anhang.

Es ist der Versuch, den Patienten dahin zu bewegen, der Kasse Geld zu sparen!

Man treibt es hierbei mit dem eigenen Versicherten und verunsichert ihn!

Dabei wird das Patienten-Arzt-Verhältnis schwer belastet und hintenan hängen wir.

Bei dem folgenden Link kann man sich die Partnerlabore anschauen, sind das Innungsmitglieder?

http://www.huk.de/microsite/gesundheitspartner/zahnersatz.jsp

Das Beste in diesem Fall: bei der KV-Erstellung wusste ich nicht das es sich nicht um einen Privatpatienten handelt.

Es drehte sich in diesem Fall um 2 Brücken und eine Telearbeit.

Das will ich sehen, dass die für meinen Kunden schnell und in meiner gewohnten Qualität im CadCam-Verfahren (weil es billiger ist) liefern, wie es geschrieben steht!

Als nächstes wird am Honorar der Zahnärzte gespart und Vertragspraxen empfohlen, wir sitzen alle in einem Boot!

Danke für das Lesen, klärt eure Praxen auf. In der nächsten Praxis kann ein Labor bestimmt am KV was machen wenn es die Arbeit braucht. 😉

P.S. Ich habe hier ab und an mal aufwändige Reparaturen, die schicke ich gerne den Partnerlaboren der HUK, aber bitte Fertigstelllung 16.00Uhr mit Ausrufezeichen!

So jetzt wieder freudig an die Arbeit

Grüße M.W.

Attached files
huk.jpg

   
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Klaus-ur
Prominent Member
Beigetreten: Vor 12 Jahren
Beiträge: 915
 

Schau mal hier, Beitrag 11

Es gibt immer wieder Neues und Wissenswertes aus der Welt der Zahntechnik, worüber es sich lohnt zu berichten. Seien es neue Erkenntnisse zu Materialien und Technologien, spezielle Trends oder auch aktuelle Entwicklungen der berufspolitischen

Rahmenbedingungen.

Der Ärger mit privaten Krankenversicherungen nimmt zu und die Patienten werden durch solche Schreiben zunehmend verunsichert.

Wenn es um die Kostenerstattung zahnprothetischer Versorgungen geht, herrscht bei vielen Patienten große Verunsicherung. Dazu tragen neben den Medien nicht zuletzt auch viele Krankenversicherungen bei.. Diese lassen nichts unversucht, Kosteneinsparungen durchzusetzen – oftmals zu Lasten ihrer Versicherten.. Da wird den Mitgliedern schon mal „nahegelegt“, ihre Krone, Brücke oder Prothese bei kooperierenden Partner-Laboren in Auftrag zu geben, die Zahnersatz besonders günstig herstellen – und sei es in Chinesien.

Auch private Krankenversicherungen sorgen bei der Kostenübernahme prothetischer Versorgungen immer häufiger für „böse Überraschungen“ . So erst letztlich, als eine Privatversicherung der Patientin eines Kunden die Gesamtkostenübernahme verweigerte. Besonders Ärgerlich war hierbei, dass in dem Schreiben an die Patientin der Eindruck entstand, dass Leistungen überteuert erbracht wurden, was nicht der Fall war. Verwiesen wurde auf die hauseigene Sachkostenliste der Versicherung und die Zusammenarbeit mit einem Labor, das „sogar noch günstiger abrechnet“, als in dieser Liste vorgesehen.

Dass Sachkostenlisten für Labore aber keine Rechtsbindung haben und keine Grundlage darstellen können für Leistungen, die weitreichend über die Regelversorgung hinausgehen, wurde hingegen nicht erwähnt. Ebenso wenig natürlich, dass Privatpatienten bei der Wahl ihrer Krankenversicherung die Leistungen, die sie für ihren Beitrag erhalten, genau vergleichen sollten.

Wenngleich solche Problemfälle aufgrund der vertragsrechtlichen Konstellation eigentlich nicht das Labor, sondern den Zahnarzt betreffen, müsste es uns ein Anliegen sein, durch gemeinsame Information und Aufklärung dazu beitragen, die Sachverhalte ins recht Licht zu rücken. In meinem geschilderten Fall konnte ich durch eine Stellungnahme und transparente Kostennachweise zu einem guten Ende beitragen.

Für die Versicherung ist der Schuss nach hinten losgegangen, weil die Patientin eine Kopie meiner Stellungnahme erhalten hat.

Ich glaube, dass der Sitzwechsel der Regierung von Bonn nach Berlin die Welt verändert hat. Alles wird gleicher.


   
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Norddeutscher
Mitglied
Beigetreten: Vor 11 Jahren
Beiträge: 114
 

Ich kenne Probleme mit meiner Zahnzusatzversicherung. Die wollte auch nicht so richtig. Ich sandte eine Kopie meiner Rechtsschutz denen zu, und alles klappte plötzlich.

Nur fantasielose flüchten in die Realität.


   
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Katusia
New Member
Beigetreten: Vor 9 Jahren
Beiträge: 1
 

Hallo, habe das selbe Problem, das die HUK sich auf eine Liste "Leistungsverzeichnis für Zahntechnik" (PLV) beruft, obwohl ich in den Versicherungebedingungen hierüber nichts finde. Können Sie mir Ihre Stellungsnahme senden ?

Vielen Dank schon im voraus.


   
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Klaus-ur
Prominent Member
Beigetreten: Vor 12 Jahren
Beiträge: 915
 

cc: - Zahnarzt Dr. Muster
- Patient Herr/Frau

Schreiben an die Versicherung

Ihr Zeichen: xxx/xxxx-Y

ZE- Rechnung vom ..... für Herr/Frau....

Ihr Schreiben vom .........................

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bedauern entnehmen wir Ihrem Brief vom ........ an Herrn XXX, dass Sie bei der Abrechnung der zahntechnischen Arbeit für o.g. Versicherungsnehmer, Frau und Herrn XXX, nicht die gesamten Kosten übernehmen und Sie in Ihrem Schreiben auf Ihre hauseigene Sachkostenliste verweisen.

Sie verweisen in Ihrem Brief an Ihren Kunden darauf, dass die von Ihnen zugrunde gelegte Sachkostenliste Bestandteil der Abrechnung ist.

Zwar ist uns als Dentallabor die Rechtsgültigkeit der Sachkostenliste durchaus bekannt, sie kann und darf aber nicht Grundlage der Abrechnung zahntechnischer Arbeiten sein, die weitreichend über die Regelversorgung hinausgehende Leistungen enthält.

Dentallabor und Zahnarzt gehen mit der Herstellung der Arbeit einen Werksvertrag ein, dessen Grundlage der Zahnarzt mit Abgabe des Auftragszettels an das Labor akzeptiert. In keinem Fall kann Ihre Sachkostenliste die Obergrenze der Preise und des Leistungsumfanges bestimmen, sondern alleinige Gültigkeit für die Abrechnung dieser zahntechnischen Arbeit besitzt die Privatpreisliste des entsprechenden Labors, welche in Übereinkunft von Behandler und Patient steht.

Sie als Versicherung sollten Ihre Kunden stärker darauf hinweisen, dass Sie beim Abschluss von Neuverträgen zukünftig durchaus nicht alle entstehenden Kosten für Zahnersatz übernehmen.

Der Gesetzgeber bezuschusst den Zahnersatz für eine "ausreichende und wirtschaftliche" Versorgung mit einem Festzuschuss. Diese Bezuschussung kommt den gesetzlich versicherten Patienten auch dann zugute, wenn Sie sich für eine Versorgung entscheiden, die außerhalb der regulären Grundversorgung liegt. Das Bewusstsein über die eigene Gesundheit lohnt sich in jedem Fall. Denn Gesundheit, Lebensqualität und Lebensfreude sind eng miteinander verbunden.

Mit dem Ziel Kosten einzusparen, empfehlen einige Krankenkassen ihren Versicherten in letzter Zeit immer häufiger zahntechnische Labore, die Zahnersatz besonders billig anbieten – so wie auch Sie es mit Anschreiben an Ihre Versicherungsnehmer tun. Dabei bleiben leider allzu oft wichtige Aspekte, etwa die Vorteile einer eingespielten Zusammenarbeit von Praxis und Labor außer Acht. Vor allem aber entsteht durch solche Empfehlungen der Eindruck, alle anderen Labore würden überteuert arbeiten, was natürlich nicht der Fall ist. Denn vergleicht man den Preis, muss man immer auch die Leistung und Qualität, die man dafür bekommt, genauer betrachten.

Die Krankenkassen empfehlen diese "Günstig-Anbieter" unter rein wirtschaftlichen Aspekten und ökonomischen Interessen, können aber die Leistung und Qualität des Labors fachlich nicht in gleichem Maße beurteilen wie ein Zahnarzt, der täglich mit dem Labor zusammenarbeitet.

Eine ordnungsgemäße Rechnungslegung beinhaltet die Verpflichtung, die Laborrechnung in nachvollziehbarer und nachprüfbarer Form zu erstellen; dieser Verpflichtung sind wir zweifelsfrei nachgekommen. Damit hat unser Dentallabor gewährleistet, dass Ihre Versicherungsnehmer einen überdurchschnittlichen, exakten und aufwendigen Zahnersatz erhalten haben, der mit neuster CAD/CAM-Technik und hochwertigen Werkstoffen in Verbindung mit individueller Handarbeit von uns gefertigt wurde, und deshalb auch nicht mit einer gesetzlich festgeschriebenen Grundversorgung in einem Vergleich gezogen werden kann.

Die Kürzung der Rechnung von der Versicherung ist völlig unangemessen, weil der individuelle Pfosten mit Interface aus Zirkon als massive, einteilige Konstruktion von der Firma XXXX gefräst wurde. Eine Rechnungskopie der Firma XXXX ist auf dem Postweg zu Ihnen. Den Rechnungsbetrag der Firma XXXX habe ich abzüglich der 19% MwSt. in meiner Rechnung mit 219,00 € zzgl. 16,00 € Frachtkosten weiter berechnet.

Für eine metallfreie Implantatkrone aus Vollkeramik (Lithium-Disilikat oder Zirkoniumdioxid) gibt es keinen gesetzlichen Satz.

Die von der Versicherung gekürzten Positionen beziehen sich in erster Linie auf die in der Coburg'schen Sachkostenliste nicht enthaltenen Leistungsnummern für Implantate und damit verbundenen Leistungen.

Wir hoffen, Ihnen erläutert zu haben, warum wir Ihre Ansicht nicht teilen. Wir bedauern die Haltung Ihrer Versicherung gegenüber Ihren Kunden sehr.

Mit freundlichen Grüßen
XXXX

Anlage:
- Kopie der Originalrechnung der Firma XXXX

Materialpreis/Fremdleistungen wurde 1:1 (abzgl. 19% MwSt.) an die XXX-Klinik weitergegeben.

Ich glaube, dass der Sitzwechsel der Regierung von Bonn nach Berlin die Welt verändert hat. Alles wird gleicher.


   
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exil2007
Trusted Member
Beigetreten: Vor 15 Jahren
Beiträge: 95
 

Ich bin als Zahntechniker kein Versicherungskaufmann. Aber da ich selbst privat versichert bin habe ich imLaufe der Jahre folgende LEktion gelernt:

Erstattungen durch Versicherer sind durch die jeweiligen Versicherungstarife geregelt und festgelegt.

Wenn ich einen Versicherungsvertrag abschließe, in dem eine solche Sachkostenliste Tarifbestandteil ist, dann darf ich mich nicht wundern, wenn letztlich nur laut Tarif erstattet wird.

Ist eine Sachkostenliste kein Vertragsbestandteil, dann darf diese Liste auch nicht als Erstattungsgrundlage herangezogen werden.

Letztlich ist immer der Tarif und seine Bestandteile ausschlaggebend.

Hinter jeder Ecke lauern ein paar Richtungen


   
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Klaus-ur
Prominent Member
Beigetreten: Vor 12 Jahren
Beiträge: 915
 

In den Tarifen, meist sind es 3 Tarife, ist lediglich der gestaffelte prozentuale Erstattungsbeitrag angegeben. Wählt man zum Beispiel den Premium-Tarif mit höchst möglicher Erstattung (z.B.80 %), dann könnte man zunächst doch davon ausgehen, dass man diesen Prozentsatz für ZE auch erstattet bekommt, oder?

Ich glaube, dass der Sitzwechsel der Regierung von Bonn nach Berlin die Welt verändert hat. Alles wird gleicher.


   
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