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Zahntechnik und die Reformen

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Nach der Reform ist vor der Reform.

Unser Gesundheitssystem unterliegt ständiger Reformen.

Und wieder mal ist es soweit!

Bürgerversicherung, Kopfpauschale sind die Schlagworte unserer Zeit.

Woran krankt aber tatsächlich unser Gesundheitssystem?

Es krankt an zu viel „Medizin“, in Form von Reformen.

Seit 1976 jagt eine Reform die andere.

Damals gab es die Absenkung des Beitrags der Rentenkassen zur Krankenversicherung der Rentner von 17 auf 11 Prozent.

Dann kam 1977 das Kostendämpfungsgesetz, mit der wesentlichen Festlegung auf: Arzneimittel-Höchstbeträge, Leistungsbeschränkungen, Bagatell-Medikamente werden nicht mehr bezahlt Zuzahlungen pro Arznei-, Verbands- und Heilmittel 50 Cent Zuzahlung je Medikament (Vorher 1,25 Euro je Rezept) Obergrenze der Eigenbeteiligung bei Zahnersatz von 250 Euro wird gestrichen.

(die DM - Werte sind, auch in der Folge, in € - Werte (gerundet) dargestellt, weil sie nur der Darstellung der Wertigkeit der Gesetzesänderungen dienen.)

Dieses Gesetz erfuhr dann eine „Reform“ in Form vom 1982 verabschiedeten Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz.

Diese „Reform“ bestand im Wesentlichen aus: 75 Cent pro Medikament

Zwei Euro Zuzahlung bei Verordnung von Brillen und Heilmitteln wie Massagen, Bädern.

1983 kam dann das Haushaltsbegleitgesetz, mit den epochalen „Neuerungen“: Ein Euro Zuzahlung pro Medikament, ein Krankenhaustag kostet 2,50 Euro - höchstens 35 Euro, Krankenversicherung der Rentner nicht mehr beitragsfrei.

Der große Wurf gelang dann 1989 im Gesundheitsreformgesetz, hier wurde beschlossen:

Einführung der Zuzahlung im zahnärztlichen Bereich,

"Negativliste” für Medikamente,

Festbeträge, die Differenz zu höheren Preisen muss der Patient tragen,

höhere Rezeptgebühr für Arzneimittel,

1,50 Euro Aufschlag bei nicht preisgebundenen Präparaten,

Klinik-Zuzahlung wird verdoppelt.

1993 tauchte dann der Begriff der Budgetierung im Gesundheitswesen auf, verankert im Gesundheitsstrukturgesetz.

Das heißt, dass Ärzte und Zahnärzte nur noch ein festgelegtes Kontingent Geld zur Verfügung stand, was zur Folge hatte, dass Ärzte die über ihrem Budge durch mehr erbrachte Leistungen lagen, diese Leistungen nicht bezahlt bekamen.

Das 1996 beschlossene Beitragsentlastungsgesetz brachte dann die Neuerungen:

Streichung des Zuschusses zum Zahnersatz für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1978 geboren sind (galt bis 1998).

Keine Erstattung bei Brillengestellen

Höhere Zuzahlungen für Arzneimittel

Leistungskürzungen und Zuzahlungserhöhungen bei Kuren

Absenkung des Krankengeldes

Es folgte:

1997 - GKV-Neuordnungsgesetze

1999 - GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz

2000 - GKV-Gesundheitsreform

2001 - Gesetz zur Ablösung des Arznei- und Heilmittelbudgets

2002 - Gesetz zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben der GKV

2002 - Beitragssatzsicherungsgesetz "BSSichG"

2004 - Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG)

2007 - Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz - VÄndG)

2007 - GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)

2009 - Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der GKV (GKV-OrgWG)

2011 - GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG)

2011 - Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG)

2012 - GKV-Versorgungstrukturgesetz

In 36 Jahren wurde also das Gesundheitswesen in Deutschland zwanzig -mal „reformiert“!

Ziel dieser Reformen war es, die Krankenkassenbeiträge der sozialversicherungspflichtigen Mitglieder der gesetzlich Krankenversicherten
auf einem Niveau zu halten, welches die Politiker als angemessen empfanden.

Dafür nahm man nicht nur billigend in Kauf, sondern förderte hier sogar, dass medizinische Hilfsmittel, wie zum Beispiel Zahnprothesen und anderes, aus Billiglohnländer importiert werden, um dem heimischen Markt einen Wettbewerb mit Tiefstpreisen auszusetzen, der ruinöse Auswirkungen haben musste, weil die heimischen Anbieter solcher Leistungen, auf Grund der Sozial- und Abgabenstruktur unserer Gesellschaft, nicht in der Lage sind an solch einem Billigpreis geprägtem Wettbewerb teilzunehmen.

Die Budgetierung und Reformlust im Bereich der Medizin und Zahnmedizin haben zur Folge, dass heute keine Geldmangel bei den gesetzlichen Krankenkassen zu verzeichnen ist, sehr wohl aber haben wir einen Personalmangel im ärztlichen, im pflegerischen und gesundheitshandwerklichen Bereich .

Bei den Hausärzten ist es schon drastisch spürbar, in den übrigen Bereichen wird sich die Lage auch zunehmend zuspitzen.

Der Beruf im Bereich des Gesundheitswesens ist für einen jungen Menschen aufgrund von „Reformwut“ von Politikern in dem Bereich schon deswegen uninteressant, weil man nicht in der Lage ist, über einen angemessenen Zeitraum zu planen, und das erzeugt Unsicherheit.

Und ich bin ganz sicher, eine große Koalition, wie sie wahrscheinlich ist, wird unter dem Bundes Minister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach (davon ist auszugehen) eine neue Reform erfahren.

Ich bin aber auch ganz zuversichtlich, dass dabei was Positives für Zahntechniker heraus kommen könnte.

 


   
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