Abrechnungsfrage Po...
 
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Abrechnungsfrage Pos. 0023

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xfactory
Eminent Member
Beigetreten: Vor 15 Jahren
Beiträge: 32
Themenstarter  

Liebe Forumsgemeinde,

wie rechtfertigt sich die Verwendung der Pos. 0023 (Verwendung von Kunststoff) bei der Herstellung einer VMK Krone am 46? Wie kann man hier Kunststoff verwenden?


   
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New Member
Beigetreten: Vor 14 Jahren
Beiträge: 4
 

0023 geht immer!

das kann die kunststoff-platte sein am modell (Zeiser-System), oder ein Kunststoff-verstärkter gips, oder pin-hülsen beim pindex-verfahren oder etwas ausblockmaterial am stumpf.

sicher dir die zehn euro. die kasse akzeptiert die rechnung auch ohne murren. nur die zahnärzte schießen manchmal quer. getreu dem motto: "wie, die technik will mehr geld??"


   
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Schniesie
Estimable Member
Beigetreten: Vor 17 Jahren
Beiträge: 170
 

oh oh etwas weit her geholt....

ich bin der meinung ,0023 rechtfertigt bei meistermodellen nach Ü-Abformung die verwendung von Pattern oder ähnlichem kunststoff.........

bin aber nicht ganz sicher.......

aber kst.-anteile im gips oder zeiser sockelplatte als 0023 abzurechnen..... ich weiß nicht .-das gibt mecker


   
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Estimable Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 128
 

Zitat:

am 19.05.2010 um 18:47 schrieb Bachstelze:

0023 geht immer!

das kann die kunststoff-platte sein am modell (Zeiser-System), oder ein Kunststoff-verstärkter gips, oder pin-hülsen beim pindex-verfahren oder etwas ausblockmaterial am stumpf.

sicher dir die zehn euro. die kasse akzeptiert die rechnung auch ohne murren. nur die zahnärzte schießen manchmal quer. getreu dem motto: "wie, die technik will mehr geld??"

Im Selbstbedienungsladen Gesundheitssystem lässt sich, wie ich gelernt habe, so gut wie alles rechtfertigen!

Hm, hab die genaue Definition jetzt nicht zur Hand und auch nicht auswendig im Kopf. Aber ich bin mir sicher, daß das so nicht geht bzw gemeint ist!

Ich habe mal nachgelesen und berechne die 0023 ausschliesslich für Zahnfleischmasken.

(Um auf die ursprüngliche Frage zurück zu kommen)

Kann bei Bedarf morgen nochmal die Definition liefern...

mfg zt

[bearbeitet von zette am 19.05.2010 um 19:03 Uhr]

...see u later, articulator...


   
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Schniesie
Estimable Member
Beigetreten: Vor 17 Jahren
Beiträge: 170
 

BEL-Nrn. 0023 (Verwendung von Kunststoff) und 0024 (Galvanisieren oder Metallisieren, je Abdruck)

Weitere zusätzliche Maßnahmen zur Modellherstellung stellen die BEL-Nrn. 0023 (Verwendung von Kunststoff) und 0024 (Galvanisieren oder Metallisieren, je Abdruck) dar. Die BEL-Nr. 0023 ist einmal je Modell, je Front- und/oder Seitenzahngebiet abrechenbar. Diese kommen zum Beispiel beim Verbleib eines individuellen Primärteils im Mund des Patienten oder zur besonderen Darstellung der Zahnfleischpartien zum Ansatz. Die Maßnahme nach BEL-Nr. 0024 wird erforderlich, wenn eine extrem abriebfeste Stumpf- oder Modelloberfläche benötigt wird.


   
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Schniesie
Estimable Member
Beigetreten: Vor 17 Jahren
Beiträge: 170
 

wie ich sagte Pattern -stümpfe oder ähnliches.....

nix mit kunststoffanteile im gips.... mann mann

P.s. es gibt übrigens ein abrechnungshandbuch (für Innungsmitglieder kostenlos) da kann man so was nachlesen.


   
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novum65
Honorable Member
Beigetreten: Vor 19 Jahren
Beiträge: 639
 

Zitat:

am 19.05.2010 um 19:23 schrieb Schniesie:

wie ich sagte Pattern -stümpfe oder ähnliches.....

nix mit kunststoffanteile im gips.... mann mann

P.s. es gibt übrigens ein abrechnungshandbuch (für Innungsmitglieder kostenlos) da kann man so was nachlesen.

Ja, es gibt dieses Buch und dort heißt es u.a. "Nicht abrechenbar für Kunststoffstümpfe." Also nix mit deinen Patternstümpfen...

Korrekt ist diese Position für Zahnfleischmasken gedacht.

Aber auch Kunststoffsockel (bei Sägemodellen) werden meist akzeptiert.

Gruß novum65
[bearbeitet von novum65 am 19.05.2010 um 22:18 Uhr]


   
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Trusted Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 69
 

002 3 Verwendung von Kunststoff

Erläuterung:

Z.B. bei Verbleib eines individuellen Primärteils im Mund eines Patienten.

Zur besonderen Darstellung der Zahnfleischpartien abrechenbar je Modell, je Front- und/oder Seitenzahngebiet.

Nicht abrechenbar für Kunststoffstümpfe.

Leistungsbeschreibung:

Zusätzliche Maßnahme bei der Modellherstellung, z.B. wenn ein individuelles Sekundärteil wieder verwendet, eine detailgenaue, vom Gipsmodell ggf. abnehmbare Zahnfleischpartie (Zahnfleischmaske) oder ein ganzes Teil eines Modells unabhängig von dessen Lokalisation- wie z.B. „Zeiser-Modell“- aus Kunststoff hergestellt werden soll.

Müssen bei Verbleib der Primärteile im Munde des Patienten die Sekundärteile neu gefertigt werden, reicht die Darstellung der Primärteile mittels Kunststoff nicht aus.

Die „besondere Darstellung der Zahnfleischpartien“ schließt die exakte Darstellung einzelner od. mehrerer Zahnfleischpartien („Zahnfleischmaske“) ein.


   
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