betr.bed.Kuendg./Ne...
 
Teilen:
Benachrichtigungen
Alles löschen

betr.bed.Kuendg./Neueinstellung

6 Beiträge
4 Benutzer
0 Reactions
270 Ansichten
MichaelBuchloch
Honorable Member
Beigetreten: Vor 14 Jahren
Beiträge: 744
Themenstarter  

mal eine rein arbeitsrechtliche Frage:

Wann darf ein Betrieb/Labor nach erfolgter betriebsbedingter Kuendigung fuer den gleichen Aufgabenbereich wieder jemanden neueinstellen ?

Gibt es da Fristen, die beachtet werden muessen ?

Haengt es evtl. noch von anderen Faktoren ab, Betriebsauslastung etc.


...i'll never be the same if we ever meet again...

"There seems to be no sign of intelligent life anywhere."(Captain James T. Kirk) ... oder auf schwäbisch: "laudr blede om me romm!"


   
AntwortZitat
Allround
Mitglied
Beigetreten: Vor 17 Jahren
Beiträge: 208
 

Ebensowenig wie eine betriebsbedingte Kündigung eine schwammige Begründung ist, kann eine betriebsbedingte Neueinstellung ebenso schwammig begründet werden.

Wenn der Chef eine Kündigung ausspricht, kann er schon in der nächsten Minute beschließen, daß die anfallende Arbeit von den verbliebenen Mitarbeitern nicht mehr zu erledigen ist.

Er ist nun aber nicht verpflichtet, die eben ausgesprochene Kündigung rückgängig zu machen.

Das ist zwar Larifari, aber wenn Ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, lässt sich die Kündigung anfechten.

Die Aussichten auf Erfolg sind aber nicht allzu rosig.

Der Kündigungsschutz ist sehr locker geworden.

Und da wir bekanntlich keine Gewerkschaft, Betriebsräte oder sonst was haben, haben wir leider kaum Aussichten, daß es uns nicht ähnlich gehen könnte.


   
AntwortZitat
Active Member
Beigetreten: Vor 14 Jahren
Beiträge: 12
 

Hallo,

ich sage es gleich.Ich bin einer von den Bösen (sprich Arbeitgeber).Ich glaube nicht das "Allround" hier Recht hat.Wenn ein Betrieb nicht verhaltensbedingt sondern betriebsbedingt kündigt bedarf es hierfür eines nachvollziehbaren (und zwar von dritten,sprich Arbeitsrichter) Grund.

Ein solcher Grund liegt u.a. dann vor,wenn der Arbeitgeber darlegt,das er den betreffenden Mitarbeiter in seinem Betätigungsfeld nicht mehr auslasten kann und er (der Arbeitgeber) ihn (den Arbeitnehmer) auch nicht in einem anderen Bereich einsetzen kann.Dies allein ist für einen Arbeitgeber schon schwer zu beründen,weil ein Arbeitsrichter davon ausgeht,das ein Facharbeiter,in diesem Fall Zahntechnikergeselle,alle Arbeitsbereiche der Zahntechnik abdecken kann.Das ein Modellgußer nach 30 Jahren metallverbiegen keine Keramik-Ohr-zu-Ohr Versorgung schichten kann interessiert den Richter nicht.

Wenn also der Kündigungsgrund (hier fehlende Arbeitsauslatung) wegfält,ist auch die Kündigung zumindestes zweifelhaft.Stellt der AG dann auch noch unmittelbar für die gleiche Abteilung jemanden ein,solltest Du auf jeden Fall mit einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt sprechen.Nach meinem Wissensstand (der zugegebenermaßen nicht sehr hoch ist muss der AG mindestens 6-Monate warten,bevor er die gleich Stelle wieder besetzt.

Gruß

implantati


   
AntwortZitat
MichaelBuchloch
Honorable Member
Beigetreten: Vor 14 Jahren
Beiträge: 744
Themenstarter  

o.k., wir konkretisieren den Fall.

Ein Kunde von mir hat bis Ende 2009 ein Praxislabor betrieben, hat dieses zum Jahresende aufgeloest und seinem Techniker betriebsbedingt gekuendigt.

Bis hierhin für mich, auch wenn der ganze Fall rein gar nichts mit der Auftragslage zu tun hat, nachvollziehbar.

Ab 2010 wollte er ausschliesslich mit externem Labor arbeiten.

Inzwischen sucht er aber offensichtlich wieder eifrig nach einem Techniker um seinen Praxislaborplatz neu zu besetzen, d.h. die von Dir angesprochenen 6 Monate waeren bei Arbeitsbeginn Anfang Juli um und somit ware die ganze Aktion rein rechtlich regelkonform.

Rein moralisch weiss ich nicht so recht, was ich davon halten soll.

"There seems to be no sign of intelligent life anywhere."(Captain James T. Kirk) ... oder auf schwäbisch: "laudr blede om me romm!"


   
AntwortZitat
DerHahn
Honorable Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 571
 

Vielleicht hat er nach den 6 MOnaten gemerkt das der Techniker die halbe Praxis mit seinem Umsatzt am Leben hält!!!!!!!

Jetzt mal im ernst. Moral und Witrschaftliche gründe sind wirklich zwei verschiedene Schuhe. Moralisch ist es sicherlich für die gekickten Techniker ein tritt in den A....!! Wirtschaflich gesehen ist es aber immer ein guter Grund für einen Zahnartzt ein eigenes Labor zu haben( vorausgesetzt die auslastung ist vorhanden)!!!!!!!!!!


   
AntwortZitat
Active Member
Beigetreten: Vor 14 Jahren
Beiträge: 12
 

Zitat:

am 09.06.2010 um 19:06 schrieb kamaki:

Ausserdem kommt es auch im wesentlichen auf die betriebsgröße an. in einem kleinen betrieb kann ein arbeitgeber so ziemilich kündigen und einstellen wie er lustig ist und ohne gründe!

Sorry das ich als Arbeitgeber hier wiedersprechen muss.Ich weiss zwar das es manchem (je nach politischer Couleur) sehr gut in seine vorgefertigte Meinung passt aber einfach so mal jemanden entlassen (ohne Angabe von Gründen) ist nicht.Unabhängig von der moralischen Seite ( ja,auch ich als Arbeitgeber kenne sowas) gibt es Arbeitnehmerrechte.Ich kann nur darum bitten das betroffene Arbeitnehmer sich gegen solche "Kollegen" gerichtlich wehren,damit ich als Arbeitgeber der sich einbildet seine Angestellten mit der gebotenen Fairniss zu behandeln,nicht immer in die Ausbeuter-Ecke gedrängt werde.

Allerdings sollten sich so manche Arbeiter die laut schreien auch mal an die eigene Nase fassen.Wer meint er müsse nach seiner Gesellenprüfung nichts mehr lernen und die Bitte mal einen Fachartikel zu lese gleich als persönlichen Angriff versteht,wer wegen jedem Schnupfen seine Kollegen und den Betrieb im Stich lässt,wer nur Rechte kennt aber keine Pflichten braucht sich auch nicht zu wundern.

Gruß

implantati


   
AntwortZitat
Teilen: