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erste Gehaltsabrechnung

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New Member
Beigetreten: Vor 14 Jahren
Beiträge: 2
Themenstarter  

Hallo Freunde der Zähne!

Wenn ich am 03. Mai eine neue Arbeit aufnehme,und dann am Monatsende 100€ weniger Brutto bekomme,weil ich ja erst am 03. und nicht am 01. angefangen habe,was für einen Eindruck macht das auf Euch.

bedanke mich im voraus für euren Kommentar.

MFG. Caninusmolch


   
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Estimable Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 128
 

Ich dachte gerade, mich verlesen zu haben! Da bleibt einem die Spucke weg!

Das einzige, was mir so einfällt: Schau in den Arbeitsvertrag,

ob dort eine entsprechende Klausel drinsteht. Wenn ja, bezweifle

ich die Wirksamkeit, würde ggf zur Arbeitnehmerkammer gehen.

Ansonsten fordere Deinen AG auf, den Vertrag zu erfüllen.

So oder so würde ich aber parallel dazu sofort weitersuchen!

Viel Erfolg!

...see u later, articulator...


   
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Zahnseide2
Reputable Member
Beigetreten: Vor 15 Jahren
Beiträge: 419
 

Wenn die Arbeit laut Vertrag und Versicherungsmeldungen am 3. Mai beginnt und 31x50 Euro = 1550 Euro brutto vereinbart sind ist die Abrechnung meines Erachtens korrekt.

Ich habe z.B. jemanden ab Montag den 17.5. eingestellt und bezahle dann natürlich auch nur von diesem Tag an und nicht vom Samstag davor an.

Der AN muß sich doch nicht auf Kosten des AG zwei Tage von einer Arbeit erholen die er noch garnicht begonnen hat.


   
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Machmal
Eminent Member
Beigetreten: Vor 16 Jahren
Beiträge: 28
 

Hallo,

Das wird doch langsam Erbsenzaehlerei... Der Arbeitgeber sollte sich doch schon allein darueber freuen, dass der 1. Mai auf den Samstag gefallen ist.

Wenn man schon an 100 Eur spart, dann ist meiner Ansicht nach doch schon was faul. Was war denn der 1. Mai fuer ein Feiertag.....?

Tschuess

Immer schön tranquilo bleiben


   
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Estimable Member
Beigetreten: Vor 15 Jahren
Beiträge: 127
 

Entscheidet ist u.U. ab wann der Arbeitsvertrag Gültigkeit hat.

Sollte der AG den Begin des Arbeitsverhältnisses auf den 03.05. gelegt haben, dann kann das möglicherweise tatsächlich ausschlaggebend sein, für die Entlohnung.

Üblich ist allerdings ein Vertragsbeginn zum Anfang eines Monats.

Um allen Missverständnissen vorzubeugen, ich gehöre zu den Arbeitgebern.

Schaue bitte in den Arbeitsvertrag, und wenn da der 03.05.2010 als Begin des Arbeitsverhältnis vorgesehen ist, dann hat dein neuer AG hier bewusst die beiden Tage sparen wollen.

Bei einem solchen „Erbsenzähler“ würde ich dann nicht länger als unbedingt nötig tätig sein.

Hier sind weitere Konflikte vorprogrammiert.

Sollte aber kein schriftlicher Arbeitsvertrag bestehen, so ist das Arbeitsverhältnis zum 01.05.2010 zustande gekommen, wenn du dich genau daran erinnern kannst, das es so verabredet war.

Ich denke einmal, dass ihr den Arbeitsvertrag dann unter vier Augen mündlich geschlossen habt.

In jedem Fall würde ich dir aber raten, such dir einen vernünftigen AG, selbst wenn ihr euch in dem Falle einigen solltet.


   
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Spezi
Trusted Member
Beigetreten: Vor 17 Jahren
Beiträge: 65
 

hallo caninusmolch,

was steht denn im arbeitsvertrag? arbeitsbeginn 1.5. oder 3.5. ???

wenn du nämlich deine "alte" Arbeitsstelle am 30.4. beendet hast, und dann auf den 1.5. die neue aufgenommen hast, ist alles OK.

solltest du aber deine neue arbeitsstelle erst am 3.5. begonnen haben, müsstest du für die 2 fehlenden tage quasi dich arbeitslos melden, alleine schon wegen dem Versicherungsschutz!

rein thoretisch kann man jeden beliebigen tag als arbeitsbeginn nehmen,wird dann dementsprechend gerechnet, was man an gehalt bekommt.

üblich ist aber meist zum 1. bzw. 15. eines monats.


   
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New Member
Beigetreten: Vor 14 Jahren
Beiträge: 2
Themenstarter  

Vielen Dank für Eure Aufklärung,

hatte das ein bischen anders gesehen,war immer bei den Sonntagen,aber die werden ja bei Monatsgehalt mitgezählt,empfinde es aber dennoch kleinlich,einige von euch sind ja auch dieser Meinung,nehme es stillschweigend zur kenntniss,und werde bei passender Gelegenheit ensprechend reagieren.

und weiterhin fröhliches akkern!


   
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