Zum 1.1.2014 soll ja das neue BEL II 2014 kommen.
Weiß jemand schon Genaueres ?
Ich kann nur jedem von euch empfehlen eine BEL 2014 der Innungen zu besuchen und die Erkenntnisse daraus besonders die Leistnúngsbeschreibungen genauestens zu befolgen ihr werdet euch wundern was da alles drinsteht und nun möglich wird ein umbedingter Fortschritt ich habs auch nicht geglaubt. Die verschiedenen Positionen haben sich zwar nicht stark verändert aber die Erläuterungen dazu.
Hirn an und genauestens befolgen . Je mehr wir werden die sich nicht mehr über den Tisch ziehen lassen umso besser. Ihr bekommt von den Innungen super Erklährungen dazu. Endlich geht mal was voran. Winseln und Wehklagen war gestern anwenden und befolgen hilft ungemein. Auf ein erfolgreiches 2014 ( Jahr und BEL ) ich bin fest davon überzeugt.
Kann ich auch nur bestätigen.
Bei der letzten Innungsversammlung (Baden) waren ca. 25 - 30 Nichtmitglieder gekommen.
Man sieht, es ist für jeden wichtig, richtig abzurechnen. Und man sollte dies genaustens umsetzen !
Wichtig ist auch die Befunde und Festzuschüsse genaustens zu beachten, auch die ZA-Praxis sowie die Praxis-Labore.
Die KZV-en verstehen sonst keinen Spass und löschen einfach den Plan.
Hy leute ,hab mal wieder mitgelesen:
zur Pos 0023, hatt ich auch mal das dies im Härtefall nicht geht;
:: ABER bei neuem Biss, (haben wir bei Kombianproben doch immer,1 x 0120, und 3020 je Zahn, Hinweis: "insuffizientes stomathoganthes System , neue Bisslage ervorderlich" , geht bisher immer.
oder gleich Kiefer K èvolution ic platte, kostet 1 € und 3 minuten Zeit , Modell iss fertig.
Zu BEL II 2014: kalkulatorisch sind wir sei Jahren ca. 35 % downunder , dafür darf ich auch noch den XML:-Schrott mitliefern..damit der Kzv bloss nix entgeht. Die Ausführungsbestimmungen zur BEL2014 könnten recht interessant werden, aber zumindest bei meiner Innung liegt hierzu "offiziell" nichts vor, den Rest kann ich dann schon selber lesen und brauch nicht extra fü Kurse zu zahlen.
Die neuen Preise sind mir wurscht, im besten Fall lege ich noch 30% drauf statt 35%, also was soll´s, das wird alles ohne uns ausgemacht, und hier hat der Wahnsinn Methode: da wir ja auch alle Leistungen im gleicharteigen Bereich bei den KZVH ausweisen müsssen, gibt es dort Statistiken was- wo- wie- Privat / Gleichartig preislich machbar ist,
Mach ich im Einzelfall also eine "mehrflächige Keramik" auf NEN Gusskroe, weil daas poliern zu nervig ist, wird in Zukunft unterstellt dass die mehrflächige Verblendung ja so günstig wie in China ist.
Also: Zro2 MAssivkrone,angemalt /glasiert, mit 20% über BEL, und (HURRA!!) der Zahnartzkunde ist auch gleich in der GOZ unterwegs nicht BEMA (Hohlkehlpräp, adhäsives Einsetzen ).. und sieht immer besser aus wie NEM Vollguss./ . teilverblendet. Das ganze mit Vollkasko, Versicherung für 24 Monate Versehen ( Kostenca. 3.-€) hat der Patient auch gleich nen Beleg für "Exklusive Arbeit"
.. hatte auch schon die Kundenanrage warum die ZRO2 Krone nicht nur 18.22€ wie in der Werbung ( Fräszentrum) kostet,
Kein Problem ... Scanner, CAD Programm u. Rechner für 18.000€ Kaufen, genaues Modell machen, wissen wie man damit Umgeht, dann geht das auch für 18.50 / Teil. Plus Keramikofen, 4 X Brennen... Diskussion erstmal beendet..und den Mundscanner der am unteren 7er distal in den vollgesuppten sulkus scannen kann ??.. git es nicht !!
Und der VDZi pflegt weiter sein Schmuseimimage, (bloss keine Stellung beziehen und den KZVén mal mit dauergekündigten Verträgen drohen.)
.....und kassiert über die (verbliebenen Innungen) fröhlich ab. oder bekommen Die ihr Gehalt schon als Spende von den KZVén ?
Da mach ich als ZTM u. Gutachter lieber hohe Kostenpläne und für 100% Regelversorungen Terminplanungen im Dezember 2015.. oder besser später...wem´s nict passt.. auch gut. Mach ich wenigstens nicht mit vorsatz Verlust.
verbleibe: " wer nicht kämft hat schon verloren !"
Chopper
ästhetik mit Biss, und Ohne komromiss
Hallo allerseits,
hat von euch jemand Ahnung wie das jetzt mit der Abrechnung bei Reparaturen und Lotstellen, also der Möglichkeit der Materialkosten (75%) für das Lot funktioniert?
Kann ich jetzt bei jeder Retention etc. bei der ich löte das Material berechnen, oder nur wenn ich auch die 8070 Metallverbindung, bei z.B. Klammer an Modellguß löten, auch berechnen kann.
Viele Grüße aus der sonnigen Pfalz
smagga
http://www.vdzi.net/presse/news/bel-ii-2014.html
Unbedingt die Innungsversammlungen und Fortbildungen nutzen !
Das richtige Abrechnen ist ab sofort zwingend nötig.
P.S. : Nichtmitglieder können sich ebenfalls bei den jeweiligen Innungen anmelden. Unverbindlich gegen einen geringen Umkostenbeitrag.
(Im Vergleich zu kommerziellen Anbietern hat man dort die Informationen aus erster Hand)
@smagga, das Lot ist unverständlicherweise in den Positionen der Retentionen "enthalten". Also nur wenn auch die Pos. 8070 anfällt kann man das Lot berechnen. Ergibt zwar keinen Sinn, aber das kennen wir ja...
Macht das Lot denn wirklich soviel aus, dass man es den Verwaltungsaufwand wert wäre? Ich verwende für Retentionen den gut schweißbaren, nikelfreien 1,2 mm starken Menzanium Draht von Scheu. Kostet via www.aera-online.de ca. 15 Euro für 10 m. Selbst wenn man 5 cm pro Retention verbraucht kostet das dann unter 10 cent pro Retention. In der Regel reichen ein bis zwei kurze aber relativ kräftige Schweißimpulse mit dem Mikroplasmagerät aus und die Retention hält besser als gelötet.
Ich werde mich wohl bei so einer Abrechnungsveranstaltung anmelden.
Aber z.B. die 8070 heißt ja jetzt "Metallverb. bei Instandsetzunh / Erweiterung" und bei einer Erweiterung braucht man ja nur dann Lot wenn man auch eine Retention anbringt. Und Lot ist in der Retention noch drin (zumindest vor der BEL 2014) wie das jetzt ist mit den einzelnen Leistungsbeschreibungen weiss ich leider noch nicht.
Aber wenn ich richtig verstanden habe dann kann man die 0215 jetzt auch bei Provisorien abrechnen?!?
@ Zahnseide
pro 0,1g Lot das verbraucht wird fallen gut und gerne 5,50€ an kosten an. natürlich kann man auch hier und da Retentionen anschweißen und den Schweißdraht berechne ich auch net.
hallo Zahnseide2
soweit ich weiß, ist die Metallverbindung durch Plasmaschweißen keine Vertragsleistung im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung; also kann dies Art der Metallverbindung und der Schweißdraht nicht über BEL abgerechnet werden
hallo smagga
die 807-0 ist in der 803 0, 804 0 und 806 0 integriert. sie lässt sich nur gesondert abrechnen bei Sprung einer MEtallbasis, Bruch einer Metallbasis, Bruch einer Gussklammer, Anfügen einer einzelnen gegossenen oder gebogenen Klammer, Rep. einer Krone (Brückenglied, Primär- / Sek. TK aber nicht bei deren auschließlicher Wiederbefestigung und bei Sprung oder Bruch einer Schiene.
als Alternative Metallverbindung ist auch Kleben abrechenbar, allerding nicht Plasmaschweißen.
die 021 5 geht jetzt auch für Interimsersatz (ansonsten bei Totalen und bei Restzahnbestand bis zu drei Zähnen)
(H.-J. Kuhles, Kommentar zur BEL II - 2014)
Grüße,
Martin
Hinter jeder Ecke lauern ein paar Richtungen
Hallo exil2007,
mitlerweile sehe ich das auch so, dass nach wie vor die 8070 in den dir genannten Positionen enthalten ist. Ich finde es nur sehr sehr seeehhr verwirrend warum die 8070 jetzt "Metallverbindung bei Instandsetzung / ERWEITERUNG" genannt wird.
Und noch eine Beschreibung die ich ansprechen muss.
Die 0215 ist ja jetzt auch bei Teil-und Interimsprothesen abrechenbar. Ist jetzt bei einem Klammermodellguß oder Totalprothese mit Modellguß die 0215 abrechenbar oder nach wie vor, sobald ein Modellguß gefertigt wird nicht abrechenbar?
Dass unsere Abrechnungen so unlogisch und wirklichkeitsfern sind, liegt daran, dass im gemeinsamen Bundesausschuss
KEINE FACHLEUTE AUS DER ZAHNTECHNIK sitzen.
Alles Schreibtischtäter mit NULL-Fachwissen !!!! was Zahntechnik angeht.
Und dieser elitäre Kreis will das gar nicht !!!
Da könnten ja die Gesundheitsberufe Einfluß nehmen auf die akademische Schicht.
Um so wichtiger ist es, diese Bestimmungen und "Regeln" bestmöglichst anzuwenden.
Dazu muß man aber auch Bescheid wissen.
Information ist alles.
Volkstümlich ausgedrückt : den Schei... hätten die sich sparen können.
Zahntechnik = manchmal aus Kacke Bonbon`s machen
Wende diesen Sch... halt konsequent an und du wirst staunen über deine höheren Rechnungsbeträge. Dieser Sch.... ist eine klare Trennung zwischen BEL und BEB und ich bin froh darüber. Ich kann mich nur bei den Innungen bedanken das sie keinen Sch... produziert haben sonden eine gute BEL. Geh auf einen Kurs und du wirst staunen. Wenn du es nicht machst verschenkst du bares Geld und das nicht wenig.
in der neuen BEL 2014 können gefräste Vollgußkronen nur noch als Privatleistung abgerechnet werden.Es ist definitiv keine Kassenleistung mehr.Hier sollen künftig verstärkt Prüfungen stattfinden, ob hier Labore Kassenbetrug vorsätzlich machen.Heiter weiter....
Wer weiß mehr....?
heiter geht es weiter,es lebe die Zahnklempnerei....:-)
Hier noch einmal....!
heiter geht es weiter,es lebe die Zahnklempnerei....:-)
Ja,ja............und was macht so ein Praxislabor ohne Zahntechniker ? Kollege Sirona läßt grüßen.
Sowas soll es auch geben.
Das rechnet vermutlich seine gefrästen Vollkeramikrestaurationen nicht nach BEL ab.
Oder rechnen gewerbliche Labore Vollkeramik nach BEL ab.
Gibt ja auch noch BEB.
"There seems to be no sign of intelligent life anywhere."(Captain James T. Kirk) ... oder auf schwäbisch: "laudr blede om me romm!"
Hier noch einmal....!
Der Text liest sich für mich jetzt so, als seinen damit nicht nur die Vollguß- sondern auch die Verblendkronen gemeint.
Signatur? Braucht kein Mensch....
ja, und so ist es auch gemeint ... die gegossene Krone ist eine BEL Leistung und alles andere nicht ... ziemlich einfach
Hinter jeder Ecke lauern ein paar Richtungen
Auch nützlich zum Beachten : siehe PDF Datei
erster Schritt! Nur mal so in einem nebensatz schreiben das die Kronen und Brücken nach Kassenrichtlinien modelliert werden müßen.
zweiter schritt: Alle Kronen und Brücken die gefräßt werden bekommen einen niedrigeren Preis nach Kassen richtlinien, sind ja schließlich von Maschinen gemacht und die sind ja viel produktiver als Menschen.
dritter Schritt: Kassen können das besser kontrollieren durch die zahnärztliche Abrechnungs position der Oralen Scanner!?
Wieso darf uns eigentlich eine Krankenkasse vorschreiben ob wir fräsen oder modellieren?! Haben die fachlich überhaupt ahnung ob ich endscheide das ich die Goldinlays lieber von Handmodelliere das es eine bessere passung gibt! Die große NE Brücke aber lieder fräse das sie dann Spannungsfrei sitzt? und die Massiven NE Vollgusskronen aus wirtschaflicher sicht lieber Lasersintern lassen da ein Guss evtl. Porösitäten aufweißt?
Jetzt bitte keine Diskusion ob fräsen, lasermelting, oder z.B. Sinter NE. Aber wieso nehmen sich die Kassen raus uns zu sagen wie wir die Kronen herstellen müßen?
LG Peter
Weil es einen gemeinsamen Bundesausschuss gibt.
Wohl bemerkt ohne Beteiligung der Zahntechniker, das wollen die z.Z. Beteiligten gar nicht. Da könnten ja die Gesundheitshandwerker Begehrlichkeiten vorbringen.
Und wer darin sitzt :
https://www.g-ba.de/downloads/17-98-2436/AufbauVorsitz_20-03-2014_deutsch.pdf
https://www.g-ba.de/institution/struktur/unparteiische/
https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/26/
https://www.g-ba.de/institution/struktur/stellungnahmeberechtigte/
Danke. Für Transparenz und Darlegung ...
"Was der Planetenlauf umkreist und was ihr Schimmer überglänzt, so weit sei Dir dein Ziel gegrenzt, das hast Du Macht, Dir zu erwerben." ( Parcival, Wolfram v. Eschenbach )
Der nächste Schritt wäre dann wohl die gegossenen Brücken preislich nochmals zu unterteilen, ob Beispielsweise Fertigteile für die Zwischenglieder verwendet wurden 🙂
Signatur? Braucht kein Mensch....